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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1815/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes  Nr. 19/7 „Dorfmitte“ gemäß § 2 (1)  BauGB beschlossen.

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Sachverhalt

Begründung:

Das  angeführte Plangebiet „Ortsmitte“ befindet sich im Randbereich des alte Ortskerns von Gisselberg. In nördlicher Richtung wird die Fläche durch das Bebauungsplangebiet „Gisselberg Nord“ begrenzt. Westlich tangiert das Grundstück eine Wohnanlage aus den 90er Jahren, auf dem benachbarten östlichen Grundstück befindet sich eine historische Hofanlage.

Die Erschließung erfolgt über die untergeordnete Ortsstraße „Dorfmitte“. Der überwiegende Teil der Baufläche befindet sich auf dem hinteren Grundstücksteil.

 

Der Ortsbeirat Gisselberg ist bereits in der Vergangenheit mit einem Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes an den Magistrat der Stadt Marburg herangetreten.

Anlass dazu gab vor allem das Bauvorhaben eines Wohn- und Geschäftshauses im Kreuzungsbereich Gießener Str./Große Wiese, das seit längerer Zeit als Bauruine dasteht.

Seitens des Ortsbeirates wurde, wie in dem Antrag formuliert, befürchtet, dass  weitere „nicht zu den örtlichen Gegebenheiten passende, große  Gebäude“ in Gisselberg entstehen könnten.

Da zwischenzeitlich in der Stadtverwaltung eine kleinteilige Reihenhausanlage auf der fraglichen Fläche vorgestellt wurde, die städtebaulich vertretbar gewesen und den Forderungen des Ortsbeirates entgegengekommen wäre, wurde die beantragte Bebauungsplanaufstellung vom Fachdienst Stadtplanung zurückgestellt.

 

Bis heute ist jedoch keine weitere Konkretisierung dieses Wohnungsbauvorhabens erfolgt.

Inzwischen hat der Ortsbeirat in seiner Sitzung am 09.04.2003 die Forderung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wiederholt.

 

Die Aufstellung des i. R. stehenden Bebauungsplan folgt dem Gebot der städtebaulichen Ordnung.

 

Er dient als  Steuerungsinstrumentarium, um städtebaulich unzuträglichen Bauvorhaben entgegentreten zu können, die in Folge ihrer Baudichte, also der Inanspruchnahme von Grundfläche und Gebäudehöhe, dem Charakter des Gebietes widersprechen.

 

Darüber hinaus müssen  sich zukünftige Bauvorhaben aufgrund ihrer Standortsituation (in 2. Reihe, auf dem rückwärtigen Grundstücksteil) der vorhandenen Randbebauung unterordnen und einem kleinteiligen Gesamteindruck entsprechen.

Bestimmt durch seine Lage und dem prägenden Wohnen in der Umgebung ist auch für das Plangebiet, eine dem Wohnen dienende Gebietsausweisung  vorgesehen.

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen

 

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