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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1845/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.         Die Stadt Marburg betrachtet die Erbringung sozialer, pflegerischer und therapeutischer Dienstleistungen für ältere und pflegebedürftige Menschen als einen unverzichtbaren Bestandteil kommunaler Sozialpolitik.

 

2.         Um langfristig die in Ziffer 1 genannten Grundsätze zu sichern, wird die Stiftung St. Jakob aus Gründen der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, zur Begrenzung des Haftungsrisikos und zur Optimierung der Steuerung umstrukturiert. Hierzu wird das operative Geschäft aus der Stiftung ausgelagert. Die Stiftung St. Jakob bleibt weiterhin als rechtlich selbstständige Grundstückseigentümerin erhalten und überlässt ihre den sozialen, pflegerischen und therapeutischen Dienstleistungen für ältere und pflegebedürftige Menschen dienenden Immobilien anderen Einrichtungen, die diese Dienstleistungen erbringen.

 

3.         Zur künftigen Erbringung dieser sozialen, pflegerischen und therapeutischen Dienstleistungen für ältere und pflegebedürftige Menschen wird zum 1. Januar 2004 die "Altenhilfe Marburg gemeinnützige GmbH" auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrages gegründet.

 

4.         Zur künftigen Erbringung von Serviceleistungen für die im sozialen, pflegerischen und therapeutischen Bereich tätigen Einrichtungen wird zum 1. Januar 2004 die "Marburger Service GmbH" auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrages gegründet.

 

5.         Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, alle zur Umsetzung der in den Ziffern 1 bis 4 genannten Maßnahmen zu ergreifen. Der Magistrat hat die Stadtverordnetenversammlung zeitnah über die einzelnen Schritte der Umstrukturierung zu informieren und ggf. notwendige weitere Beschlüsse herbeizuführen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wurde bereits durch Vorlagen vom Dezember 2001 und Februar 2003 über die bei der Stiftung St. Jakob bestehenden strukturellen und entstandenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten unterrichtet. Dabei hat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschlüsse die Stiftung St. Jakob aufgefordert, ein tragfähiges Konzept zur Organisationsstruktur- bzw. Unternehmensstrukturveränderung vorzulegen und bei der Erarbeitung eines Umstrukturierungskonzeptes die Personalvertretung und die Gewerkschaft ver.di zu beteiligen.

 

In der Zwischenzeit wurden zahlreiche Gespräche und Verhandlungen mit der Personalvertretung als auch mit der Gewerkschaft ver.di geführt sowie Workshops zur zukünftigen Weiterentwicklung und strategischen wie strukturellen Positionierung der Stiftung St. Jakob unter Moderation einer Beratungsgesellschaft der Gewerkschaft ver.di (BSG – Beratungsgesellschaft Soziales & Gesundheit mbH, Duisburg) veranstaltet. Des weiteren wurde mehrfach der Hessische kommunale Arbeitgeberverband konsultiert sowie die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Möller, Theobald, Jung, Zenger in Gießen für spezielle Rechts- und Steuerfragen hinzugezogen.

 

Als erstes Ergebnis dieser Überlegungen sollen, wie im Beschlusstenor formuliert, zwei Gesellschaften neu gegründet werden, die das operative Geschäft der Stiftung St. Jakob übernehmen: eine gemeinnützige GmbH, die für die sozialen, pflegerischen und therapeutischen Dienstleistungen zuständig ist und eine gewerbliche tätige GmbH, in der insb. die unterstützenden Tätigkeiten in den Bereichen Hauswirtschaft und Catering für die gemeinnützige GmbH, aber zukünftig möglicherweise auch für externe Dritte erbracht werden sollen.

 

Daraus ergibt sich folgende neue Organisationsstruktur:

 

1.            Stiftung St. Jakob

 

Die Stiftung St. Jakob soll sowohl wegen des historischen Bezugs als auch zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer, die bei einer Übertragung auf die neuen Gesellschaften anfallen würde, erhalten bleiben. Sie erhält eine neue Stiftungsverfassung, die dem geänderten Zweck, nämlich vorrangig Grundstücksverwaltung, Rechnung trägt und daneben kein eigenes operatives Geschäft mehr betreibt. Zur Ermittlung des aktuellen Stiftungsvermögens ist derzeit der Gutachterausschuss beauftragt, den Zeit- bzw. Sachwert der Immobilien zu bewerten, der dann Grundlage für die Neufestsetzung des Stiftungsvermögens sein wird. Wegen der veränderten Aufgabenstellung soll der künftige Stiftungsvorstand nur noch aus drei Personen bestehen.

 

Neben der reinen Grundstücksverwaltung soll die Stiftung St. Jakob perspektivisch eine neue Plattform für Zustiftungen bilden. Dieses aktive Fundraising, das ihr derzeit wegen des eigenen Betreibens von Altenhilfeeinrichtungen heimrechtlich untersagt ist, wird in Zukunft eine immer wichtigere Rolle spielen, um gemeinnützige Projekte und Einrichtungen zu unterstützen, die aus den Pflegesätzen nicht zu finanzieren sind.

 

Diese Grundsätze wurden bereits mit der Stiftungsaufsicht abgeklärt, die hierzu ihre Zustimmung signalisiert hat. Sobald die Wertermittlung durch den Gutachterausschuss abgeschlossen ist, wird die neue Stiftungsverfassung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

2.            Altenhilfe Marburg gemeinnützige GmbH

 

Zur kommunalverfassungsrechtlich gebotenen Begrenzung des Haftungsrisikos als auch zur Behebung der strukturellen Steuerungsprobleme einer öffentlich-rechtlichen Stiftung soll das operative Tätigkeitsfeld der Altenhilfe und –pflege von der Stiftung St. Jakob auf eine neu zu gründende gemeinnützige GmbH übertragen werden. Diese übernimmt durch Pachtvertrag mit der Stiftung St. Jakob alle für ihre Tätigkeiten notwendigen Einrichtungen und betreibt diese, so dass sich insb. für die Bewohner/innen des Altenzentrums und Altenhilfezentrums aus dieser neuen Organisationsstruktur keine merklichen Veränderungen ergeben werden.

 

Zur Gründung der Gesellschaft ist zunächst eine Bareinlage i.H.v. 25.000 € seitens des alleinigen Gesellschafters Stadt Marburg vorgesehen, um v.a. den Gründungszeitpunkt 1.1.2004 sicher zu stellen. Daneben soll zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Sacheinlage erfolgen, die aus dem mobilen Stiftungsvermögen besteht, soweit dieses für die Zwecke der Gesellschaft erforderlich ist. Da aus Gründen des Umwandlungsrechts eine unmittelbare Einlage von der Stiftung auf die neue Gesellschaft nicht möglich ist, soll dieses Vermögen zunächst durch die Stadt von der Stiftung erworben und in einem zweiten Schritt von der Stadt als Sacheinlage in die Stiftung eingebracht werden. Zur Feststellung des mobilen Vermögenswertes wurde ein Wirtschaftsprüfer mit dessen Bewertung beauftragt. Diese Form der Transaktion ist auch stiftungsrechtlich geboten, da das Stiftungsvermögen in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten ist und insofern aus Sicht der Stiftung St. Jakob lediglich ein Austausch von Sachwerten gegen einen Geldwert erfolgt.

 

Die Gesellschaft ist so konzipiert, dass sie steuerrechtlich als gemeinnützig anerkennungsfähig ist. Dies wurde bereits mit den Finanzbehörden vorgeklärt, die eine entsprechende Anerkennung auf der Grundlage des beigefügten Satzungsentwurfs in Aussicht gestellt haben.

 

Neben den beiden gesellschaftsrechtlichen Pflichtorganen Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung soll – wie in anderen städtischen Gesellschaften auch – ein Aufsichtsrat eingerichtet werden. Der beigefügte Entwurf eines Gesellschaftsvertrages, der sich eng an den Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Marburg GmbH anlehnt, sieht hierzu ein Gremium von sieben Personen vor. Neben dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem sind vier von der Stadtverordnetenversammlung zu wählende und eine weitere vom Magistrat zu entsendende Person vorgesehen. Seitens der Beschäftigten soll eine vom Betriebsrat zu benennende Person dem Aufsichtsrat angehören.

 

3.            Marburger Service GmbH

 

Zur Erhaltung der Gemeinnützigkeit für die Altenhilfe Marburg gGmbH sind alle Tätigkeiten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zweck dieser Gesellschaft stehen, anderweitig zu organisieren. Daher sollen insbesondere die Tätigkeiten im Bereich der Hauswirtschaft und des Catering in eine eigenständige Gesellschaft überführt werden. Dadurch erhält die Gesellschaft zudem die Gelegenheit, neben der Tätigkeit für die Altenhilfe Marburg gGmbH auch Dienstleistungen für externe Dritte zu erbringen und dadurch einen zusätzlichen Deckungsbeitrag zu erwirtschaften.

 

Aus steuerlichen Gründen ist zunächst vorgesehen, die Gesellschaft durch die Stadt Marburg zu gründen, da eine unmittelbare Gründung durch die Altenhilfe Marburg gGmbH als gewerbliche Tochtergesellschaft die Gemeinnützigkeit gefährden würde. Daher soll auch hier zunächst eine Bargründung i.H.v. 25.000 € Stammkapital erfolgen. Das dieser Gesellschaft zuzurechnende mobile Vermögen soll – wie bei der Marburger Altenhilfe gGmbH - nach dessen Bewertung seitens der Stadt von der Stiftung St. Jakob erworben und anschließend als Sacheinlage in die Gesellschaft eingebracht werden.

 

Zu einem späteren Zeitpunkt soll die Gesellschaft auf die Altenhilfe Marburg gGmbH als dessen Tochterunternehmen übertragen werden, zumal ohnehin eine einheitliche Steuerung und Leitung durch eine personenidentische Geschäftsführung vorgesehen ist. Analog der Regelung bei der Stadtwerke Marburg GmbH und deren Tochterunternehmen soll der Aufsichtsrat der Altenhilfe Marburg gGmbH auch die Marburger Service GmbH mit beaufsichtigen. Daher sieht auch der Gesellschaftsvertrag der Marburger Service GmbH keinen eigenständigen Aufsichtsrat als Gesellschaftsorgan vor.

 

Entsprechend der Regelung bei der Altenhilfe Marburg gGmbH übernimmt auch die Marburger Service GmbH die für ihre Zwecke notwendigen immobilen Einrichtungen bzw. Gebäudeteile durch Pachtvertrag von der Stiftung St. Jakob.

 

Überleitung des Personals

 

Besteht für die künftige Organisationsstruktur weitgehend Klarheit, sind die Fragen eines möglichen Personalübergangs oder einer Personalüberleitung noch nicht hinreichend geklärt. Ein wesentlicher Kostenfaktor, nämlich die Auswirkungen der Umstrukturierung auf die Mitgliedschaft bei der Zusatzversorgung (ZVK Kassel), ist noch nicht konkret abzusehen. Hier wurde die ZVK Kassel beauftragt, durch versicherungsmathematische Berechnungen verschiedne Varianten des Personalübergangs hinsichtlich der dadurch satzungsgemäß entstehenden Abgeltungs- bzw. Ablösungszahlungen darzustellen. Erst nach Vorliegen dieser Zahlen können qualifizierte Aussagen über die Form des Personalübergangs und die daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen getroffen werden.

 

In Betracht kommen dabei im wesentlichen folgende Lösungsvarianten:

 

  1. Personalüberleitung mittels eines Vertrages mit dem Personalrat, in dem die Modalitäten des Personalübergangs und evtl. zu gewährende Besitzstände geregelt werden;

 

  1. Personalüberleitung kraft Gesetzes nach § 613 a BGB, bei der sich die Rechte der Beschäftigten unmittelbar aus dieser gesetzlichen Grundlage ergeben;

 

  1. Belassung der Beschäftigten bei ihrem jetzigen Arbeitgeber Stiftung St. Jakob und Gestellung des Personals an die neuen Gesellschaften mittels eines Vertrages.

 

Unabhängig von der Klärung dieser Frage soll ab dem 1. Januar 2004 neues Personal nur noch durch die jeweilige Gesellschaft und nicht mehr von der Stiftung St. Jakob eingestellt werden.

 

Zusammenfassung:

 

Aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Stiftung St. Jakob, die in 2002 ein erhebliches Defizit erwirtschaftet hat und auch in 2003 ein Defizit erwirtschaften wird, sowie der strukturellen Leitungs- und Entscheidungsprobleme einer Stiftung des öffentlichen Rechts, ist eine Umstrukturierung dringend geboten. Dies wird auch im Schlussbericht des Hessischen Rechnungshofes zur überörtlichen Prüfung der Sonderstatusstädte bezüglich ihrer Beteiligungen dringend angemahnt. Daher soll die Stiftung St. Jakob lediglich als Grundstückseigentümerin erhalten bleiben, zudem aber künftig für dem Stiftungszweck entsprechende Zustiftungen offen sein und diese auch aktiv einwerben.

 

Zur nachhaltigen Behebung der derzeitigen wirtschaftlichen und strukturellen Probleme sollen zwei Gesellschaften gegründet werden, die das operative Geschäft übernehmen: die Altenhilfe Marburg gemeinnützige GmbH, in der die sozialen, pflegerischen und therapeutischen Dienstleistungen angesiedelt werden und das hierfür über einen Personalbestand von rd. 150 Beschäftigten verfügen wird, sowie die Marburger Service GmbH als gewerblich tätige Gesellschaft, in der insb. die Tätigkeiten aus den Bereichen Hauswirtschaft und Catering erbracht werden und das nach Abschluss der Umstrukturierung einen Personalbestand von rd. 50 Beschäftigten haben wird.

 

Wenngleich noch nicht alle Fragen eines Personalübergangs geklärt sind, soll gleichwohl eine Gründung der Gesellschaften zum 1. Januar 2004 erfolgen, damit hinsichtlich der Organisationsstruktur für alle Beteiligten Klarheit herrscht und zumindest neu einzustellendes Personal unmittelbar bei der jeweiligen Gesellschaft anzustellen.

 

Damit die sozialpolitische Zielvorstellung, Einrichtungen der Altenhilfe und Pflege in der Trägerschaft der Stadt Marburg anbieten zu können, auch für die Zukunft nachhaltig gesichert wird, ist die Umstrukturierung der Stiftung St. Jakob unumgänglich. Nur so ist ein wirtschaftlicher Betrieb möglich, der auch den heutigen Anforderungen an eine professionelle Steuerung gerecht wird. Zur Umsetzung dieses Vorhabens ist daher die Gründung der beiden neuen Gesellschaften zum 1. Januar 2004 notwendig.

 

 

 

 

Dietrich Möller                                                             Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                                     Stadtrat

 

 

 

Anlagen:

 

  1. Gesellschaftsvertragsentwurf der Altenhilfe Marburg gGmbH
  2. Gesellschaftsvertragsentwurf der Marburger Service GmbH
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