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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/1851/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2003
hier: 6170/9410 'Erneuerungsmaßnahmen am Richtsberg'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Michael Hagenbring
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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25.11.2003
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16.12.2003
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
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19.12.2003
|
Beschlussvorschlag
Der
Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:
Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 6170/9410 Erneuerungsmaßnahmen am Richtsberg bis zu einem Betrag von 75.000 zugestimmt.
Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben im Deckungskreis 43.110 (10.000 ), bei der Hst. 6150/9850 Städtebauförderungsmittel an Sanierungsträger (31.000 ) und der Hst. 6180/9411 Erneuerungsmaßnahmen unterer Richtsberg (34.000 ).
Mit
dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Der
Fachdienst 61.1 Stadtplanung begründet den Antrag auf die überplanmäßige
Ausgabe wie folgt:
1.) Für die Maßnahme „Neugestaltung Passage Ladenzentrum, Am Richtsberg 70“ sind bisher 236.000,- Euro bewilligt worden (28. 05. 2003). Für das Gewerk „Außenanlagen“ steht die Auftragsvergabe an, um die Auftragsvergabe zu komplettieren. Aus diesem Grund ist eine Summe von 70.000,- Euro bereit zu stellen.
Die Maßnahme wird gefördert vom
Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ (Programmjahre 1999 – 2001). 70 % der
Kosten werden von der Förderung übernommen.
70.000,- Euro
2.)
Die
Maßnahme „Wohnumfeldgestaltung Karlsbader Weg 2 – 6“ soll in diesem
Herbst/Winter 2003 mit dem Beschäftigungsprojekt „Stadterneuerung Richtsberg“
umgesetzt werden, damit u.a. die Pflanzungen angelegt werden können. Die
Maßnahme wurde bereits mit der Bewohnerschaft und der GWH abgestimmt.
Diese Wohnumfeldmaßnahme wurde im Programm „Einfache Stadterneuerung“, Programmjahr 1998 angemeldet. Mit der Durchführung und dem Abschluss der Maßnahme kann dieses Programmjahr 1998 fördertechnisch abgeschlossen werden. Dies ist absolut notwendig, da ansonsten die Mittel verfallen.
5.000,- Euro
Als Deckungsvorschlag werden
a)
die
Haushaltsstelle 2.6150 9850 „Städtebauförderungsmittel an Sanierungsträger“ mit
31.000,- Euro,
b)
die
Haushaltsstelle 2.6180.9411 „Erneuerungsmaßnahmen unterer Richtsberg“ mit
34.000,- Euro und
c)
der
restliche verfügbare Ansatz des Deckungskreises 43.110 i. H. v. 10.000 €
eingereicht.
Es wird gebeten, den zusätzlichen Bedarf freizugeben.
Die Voraussetzungen gem. § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die Ausgabe ist unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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