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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/1881/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
Hier:Tischvorlage zur Ergänzung der Neufassung der Friedhofsgebührenordnung der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Verfasser*in:
- Frau Feußner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.11.2003
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Sachverhalt
Begründung:
Da
in letzter Zeit gegenüber der Friedhofsverwaltung vermehrt der Wunsch geäußert
wird, Beerdigungen auch samstags vornehmen zu lassen, möchte die
Friedhofsverwaltung flexibel sein und sich diesem Wunsch nicht verschließen.
Allerdings
entstehen der Friedhofsverwaltung durch den zusätzlichen Einsatz von Arbeitskräften
des DBM außerhalb der regulären Arbeitszeit erhebliche Mehrkosten, die durch
die regulären Gebühren nicht abgedeckt sind. Außerdem ist es der Allgemeinheit
nicht zuzumuten, diesen aufgrund eines „Sondertermins“ entstehenden
zusätzlichen Aufwand durch die allgemeinen Gebühren mitzutragen.
Daher
wird nun unter § 8 „Sonderregelung“ unter Ziffer 3 zusätzlich zu den in §§ 6
und 7 der Friedhofsgebührenordnung
festgelegten Gebühren für die dort genannten Leistungen ein pauschaler
Zuschlag in Höhe von 650,00 Euro erhoben, wenn eine Beerdigung an Samstagen
vorgenommen wird. .
Aus
Gründen der besseren Übersichtlichkeit wird § 8 unterteilt in Ziffern 1 – 3.
Aus dem bisherigen Satz 2 wird Ziffer 2 und die Neuregelung wird unter Ziffer 3
aufgeführt.
Um
es zukünftig ermöglichen zu können, dass Beerdigungen auf Wunsch auch an Samstagen
durchgeführt werden können und die Mehrkosten auf die Antragsteller umgelegt
werden können, wird gebeten, die nachträgliche Änderung des § 8 der neu zu
fassenden Friedhofsgebührenordnung der Universitätsstadt Marburg zu
beschließen.
Dietrich
Möller Dr.
Franz Kahle
Oberbürgermeister Stadtrat
Anlagen
Entwurf
Neufassung § 8 der Friedhofsgebührenordnung
§ 8
Sonderregelung
1. Die Gebühren nach den §§ 6 und 7 entfallen für die Friedhöfe in den Stadtteilen Bau- erbach, Bortshausen, Cappel, Cyriaxweimar, Dagobertshausen, Dilschhausen, Gin- seldorf, Gisselberg, Haddamshausen, Hermershausen, Marbach, Ronhausen, Schröck, Wehrda und Wehrshausen, wenn die Leistungen von den Gebührenpflichti- gen nicht in Anspruch genommen werden, bzw. wenn entsprechende Einrichtungen nicht vorhanden sind.
2. Die
Gebühren nach § 6 ermäßigen sich um 25 %, wenn in den in Satz 1 genannten Stadtteilen
die Grabverfüllung mit den erforderlichen Nebenarbeiten vom Gebühren- pflichtigen
vorgenommen wird.
3. Für
die unter §§ 6 und 7 genannter Leistungen wird bei Beerdigung an Samstagen
auf
allen Friedhöfen, die von der Friedhofsverwaltung verwaltet werden, für den zu- sätzlichen
Aufwand ab 01.01.2004 ein pauschaler Zuschlag in Höhe von 650,00 € erhoben.
Wie die übrigen Friedhofsgebühren erhöht sich die Pauschale ab 01.01.2005
um 3 % auf 670,00 €.
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