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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/0831/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordneten der Stadt Marburg missbilligen die Novelle des hessischen ÖPNV-Gesetzes in der vorliegenden Form und fordert den Magistrat der Stadt Marburg auf, sich mit allen zu Gebote stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass die Novelle des Hess. ÖPNV-Gesetzes besonders im Hinblick auf die Behandlung der Sonderstatusstädte überarbeitet wird.

 

Der Zweck der Daseinsvorsorge, der bislang mit dem ÖPNV verknüpft war, muss auch weiterhin im Gesetz verankert bleiben.

 

Insbesondere der § 6 (Aufgabenträgerorganisation) ist dahingehend zu ändern, dass Sonderstatusstädte mit den Landkreisen nicht zusammenarbeiten SOLLEN, sondern KÖNNEN.

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Die Änderungen im ÖPNV-Gesetz sehen in ihrer Konsequenz vor, dass Sonderstatusstädte wie Marburg künftig gezwungen werden, alle Verkehre über den Landkreis planen und bestellen zu lassen, im Falle von Marburg also durch den RNV statt durch die dafür eigens von der Stadt Marburg gegründete LNG.

 

Dies hat schwerwiegende Folgen für die Finanz-, Verkehrs- und Stadtentwicklungs-politik der Stadt Marburg: die Entscheidungen darüber, welche Stadtteile in welcher Qualität vom Busverkehr bedient werden, läge in Händen des Landkreises, während die dafür entstehenden Kosten von der Stadt zu finanzieren wären. Davon ist mittelbar neben der Verkehrs- auch die Stadtentwicklungspolitik betroffen, ganz zu schweigen vom Eingriff in die haushaltsrechtliche Eigenständigkeit der Stadt Marburg.

 

Nicht zuletzt läge auch die Entscheidung darüber, wer die öffentlichen Verkehre fahren soll, nicht mehr bei der Stadt Marburg, sondern wäre zum Nachteil der Stadtwerke ins Belieben des Landkreises gestellt.

 

Eine solche Beschneidung der Kernkompetenzen einer Sonderstatusstadt und der willentlichen Gefährdung der Verkehrsbetriebe durch das Land sind nicht hinnehmbar, zudem ist eine solche Aufgabenverteilung in der Praxis undurchführbar.

 

 

Für die Fraktionen:

 

Die Fraktionsvorsitzenden

 

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