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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/0831/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag aller Fraktionen betr. Novelle des hessischen ÖPNV-Gesetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.11.2004
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordneten der
Stadt Marburg missbilligen die Novelle des hessischen ÖPNV-Gesetzes in der
vorliegenden Form und fordert den Magistrat der Stadt Marburg auf, sich mit
allen zu Gebote stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass die Novelle des Hess.
ÖPNV-Gesetzes besonders im Hinblick auf die Behandlung der Sonderstatusstädte
überarbeitet wird.
Der Zweck der
Daseinsvorsorge, der bislang mit dem ÖPNV verknüpft war, muss auch weiterhin im
Gesetz verankert bleiben.
Insbesondere der § 6
(Aufgabenträgerorganisation) ist dahingehend zu ändern, dass Sonderstatusstädte
mit den Landkreisen nicht zusammenarbeiten SOLLEN, sondern KÖNNEN.
Sachverhalt
Begründung:
Die Änderungen im ÖPNV-Gesetz
sehen in ihrer Konsequenz vor, dass Sonderstatusstädte wie Marburg künftig
gezwungen werden, alle Verkehre über den Landkreis planen und bestellen zu
lassen, im Falle von Marburg also durch den RNV statt durch die dafür eigens
von der Stadt Marburg gegründete LNG.
Dies hat schwerwiegende
Folgen für die Finanz-, Verkehrs- und Stadtentwicklungs-politik der Stadt
Marburg: die Entscheidungen darüber, welche Stadtteile in welcher Qualität vom
Busverkehr bedient werden, läge in Händen des Landkreises, während die dafür
entstehenden Kosten von der Stadt zu finanzieren wären. Davon ist mittelbar
neben der Verkehrs- auch die Stadtentwicklungspolitik betroffen, ganz zu
schweigen vom Eingriff in die haushaltsrechtliche Eigenständigkeit der Stadt
Marburg.
Nicht zuletzt läge auch die
Entscheidung darüber, wer die öffentlichen Verkehre fahren soll, nicht
mehr bei der Stadt Marburg, sondern wäre zum Nachteil der Stadtwerke ins
Belieben des Landkreises gestellt.
Eine solche Beschneidung der
Kernkompetenzen einer Sonderstatusstadt und der willentlichen Gefährdung der
Verkehrsbetriebe durch das Land sind nicht hinnehmbar, zudem ist eine solche
Aufgabenverteilung in der Praxis undurchführbar.
Für die Fraktionen:
Die Fraktionsvorsitzenden
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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