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Ratsinformation
Antrag aller Fraktionen und Magistrat - VO/0890/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag aller Fraktionen und Magistrat betr. Neustrukturierung der Klinika Marburg und Gießen nach Planung der Hessischen Landesregierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag aller Fraktionen und Magistrat
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
17.12.2004
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat der Universitätsstadt
Marburg nehmen mit wachsender Sorge zur Kenntnis, dass bei der
von der Hessischen Landesregierung geplanten Neustrukturierung der
Klinika der Philipps- und der Justus-Liebig-Universität in Gießen
zunehmend einseitige, emotional gefärbte Beiträge laut werden.
Diese Tendenzen sind der notwendig gemeinsamen und solidarischen
Entwicklung der Region Mittelhessen abträglich.
Die
Körperschaften der Universitätsstadt Marburg appellieren an
1.
die verantwortlichen
Kräfte in Gießen, bei Wahrung berechtigter lokaler Interessen weiterhin auf dem
Boden der Sachlichkeit zu argumentieren,
2.
die Verantwortlichen
im Klinikum der Philipps-Universität, mit Entschlossenheit
und Sachbezogenheit ein Kooperationsmodell zu vertreten, welches
die beiden traditionsreichen Klinika Marburg und Gießen funktionell im Kern
erhält, den Krankenversorgungsauftrag gegenüber der Bevölkerung auf
hohem Niveau sicherstellt und in besonderem Maße die Erfüllung des gesetzlichen
Auftrags zu Forschung und Lehre nach globalen Maximalstandards nachhaltig
gewährleistet.
3.
Nicht zuletzt richtet
sich der Appell an die Hessische Landesregierung, nachdem der für beide
Universitäts-Klinika und deren weitgestreckten Einzugsgebiete mehr als
1-jährige schädliche Schwebezustand durch eine Grundentscheidung
zur Zusammenfassung beendet ist, diese Entscheidung im Sinne einer
zwingend notwendigen Stärkung der Region Mittelhessen zu
konkretisieren mit dem Ziel der Beibehaltung bewährter klinischer
Versorgungsstrukturen und vor allem der vorbehaltlosen Förderung der
Forschung in Mittelhessen ggf. auch zu Lasten des südhessischen Bereichs. Die
Übertragung des Gießener Klinikums, jetzt beider Klinika, an einen echt
privatrechtlich organisierten, ausschließlich an Gewinnmaximierung
orientierten Rechtsträger kann auf lange Sicht keine tragfähige Lösung
sein. Medizinische Forschung ist unteilbar. Ihre kurzfristige
Rentierlichkeit ist auch bei größter Finanznot des Landes kein
tauglicher Maßstab.
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