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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag aller Fraktionen und Magistrat - VO/0890/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat der Universitätsstadt Marburg nehmen mit wachsender Sorge zur Kenntnis, dass bei der von der Hessischen Landesregierung geplanten Neustrukturierung der Klinika der Philipps- und der Justus-Liebig-Universität in Gießen zunehmend einseitige, emotional gefärbte Beiträge laut werden. Diese Tendenzen sind der notwendig gemeinsamen und solidarischen Entwicklung der Region Mittelhessen abträglich.

 

Die Körperschaften der Universitätsstadt Marburg appellieren an

 

1.        die verantwortlichen Kräfte in Gießen, bei Wahrung berechtigter lokaler Interessen weiterhin auf dem Boden der Sachlichkeit zu argumentieren,

 

2.        die Verantwortlichen im Klinikum der Philipps-Universität, mit Entschlossenheit und Sachbezogenheit ein Kooperationsmodell zu vertreten, welches die beiden traditionsreichen Klinika Marburg und Gießen funktionell im Kern erhält, den Krankenversorgungsauftrag gegenüber der Bevölkerung auf hohem Niveau sicherstellt und in besonderem Maße die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags zu Forschung und Lehre nach globalen Maximalstandards nachhaltig gewährleistet.

 

3.        Nicht zuletzt richtet sich der Appell an die Hessische Landesregierung, nachdem der für beide Universitäts-Klinika und deren weitgestreckten Einzugsgebiete mehr als 1-jährige schädliche Schwebezustand durch eine Grundentscheidung zur Zusammenfassung beendet ist, diese Entscheidung im Sinne einer zwingend notwendigen Stärkung der Region Mittelhessen zu konkretisieren mit dem Ziel der Beibehaltung bewährter klinischer Versorgungsstrukturen und vor allem der vorbehaltlosen Förderung der Forschung in Mittelhessen ggf. auch zu Lasten des südhessischen Bereichs. Die Übertragung des Gießener Klinikums, jetzt beider Klinika, an einen echt privatrechtlich organisierten, ausschließlich an Gewinnmaximierung orientierten Rechtsträger kann auf lange Sicht keine tragfähige Lösung sein. Medizinische Forschung ist unteilbar. Ihre kurzfristige Rentierlichkeit ist auch bei größter Finanznot des Landes kein tauglicher Maßstab.

 

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