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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0012/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den Schiedsamtsbezirk Marburg VII (Wehrda) wird eine Schiedsperson ge­wählt.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Da die Amtszeit des bisherigen Schiedsmannes des Schiedsamtes Marburg VII (Wehrda), Herrn Wolfgang Mende abgelaufen ist, ist es gemäß § 4 Abs. 1  des Hess. Schiedsamtsgesetzes    (HSchAG) erforderlich, eine  Neuwahl durchzuführen.

 

Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf fünf  Jahre   gewählt.   Zur  Wahl   bedarf  es  der  Mehrheit  der  gesetzlichen  Zahl   der Gemeindevertreter.

Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,

1.      wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2.      eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3.      wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;

4.      wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

5.      wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder als Polizeivollzugsbeamter tätig ist.

Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer

1.   bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;

2.   nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

3.   durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Mit Schreiben vom 22.10.2004 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen gebeten, entsprechende Wahlvorschläge einzureichen. Zudem erfolgte gemäß den    Verwaltungsvorschriften    zu    §    4    HSchAG    am   28.10.2004    eine    „Amtliche Bekanntmachung" in der „Oberhessischen Presse" sowie in der „Marburger Neue Zeitung".

Es liegen folgende Wahlvorschläge vor:

Die SPD-Fraktion und die Fraktion PDS-Marburger Linke schlagen 

Herrn Wolfgang Mende

geb. 18.06.1947

wh. Magdeburger Straße 11, 35041 Marburg

zur  Wiederwahl vor.

Die CDU-Fraktion meldete Fehlanzeige.

Alle anderen in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen haben keine Wahlvorschläge eingereicht.

Hinsichtlich der in der Presse veröffentlichten „Amtlichen Bekanntmachung" bleibt festzustellen, dass kein Wahlvorschlag vorgelegt wurde.

 

Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu der Wiederwahl angehört. Diese stimmt der Wiederwahl von Herrn Mende als Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes Marburg VII (Wehrda) zu.

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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