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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0016/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2005
hier: Hst. 0201/7091 "Internationaler Hilfsfonds"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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22.02.2005
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15.03.2005
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
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|
18.03.2005
|
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuß wird gebeten zu beschließen:
1. Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird einer
außerplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 0201/7091 "Internationaler
Hilfsfonds" von 25.000 zu-gestimmt.
2. Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben in gleicher Höhe bei der Hst. 9120/8600 "Zuführung zum Vermögens-haushalt".
3. Mit dem Beschluß sind die Mittel zugleich
freigegeben.
4. Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu
geben.
Sachverhalt
Begründung
Angesichts der Flutkatastrophe in Südostasien sind sich der
Magistrat und die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen
einig, daß die außerordentliche Situation ein außerordentliches Handeln
erfordert. Nach gemeinsamer Absprache hat die Stadt deshalb dem DRK Marburg
25.000 für Hilfsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Technisch wurde die Zahlung so abgewickelt, daß die Mittel
aus der Hst. 0201/7091 "Internationaler Hilfsfonds" gezahlt wurden,
obwohl diese im Haushalt 2005 keinen Ansatz aufweist. Sie ist jedoch im Budget
21.200 enthalten, so daß die Ausgabe zunächst im Budget gedeckt ist.
Das Budget umfaßt allerdings insgesamt nur 40.700 , davon
allein 23.750 für Städte-partnerschaften, 4.940 für den (Pflicht-) Beitrag
zur Regionalen Planungsversammlung und 10.450 für Kontakte zu ehemaligen
jüdischen Mitbürgern. Eine dauerhafte Deckung aus dem Budget erscheint bei
diesen Größenverhältnissen unrealistisch.; ebenso ungewiß ist eine eventuelle
Deckung durch übergeordnete Budgets. Die Mittel sollen dem Budget deshalb durch
eine außerplanmäßige Ausgabe wieder zur Verfügung gestellt werden.
Die Deckung kann derzeit
nur formal über eine verminderte Zuführung zum Vermögens-haushalt erfolgen.
Die Zuständigkeit für die Beschlußfassung liegt gem. § 7 der
Haushaltssatzung für das Jahr 2005 beim Haupt- und Finanzausschuß.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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