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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/0223/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag aller Fraktionen betr. Stellungnahme der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU für ein Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UK-Gesetz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.04.2005
| |||
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29.04.2005
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●
Erledigt
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Ausschuss für Regionalentwicklung, Verwaltungs- und Parlamentsreform
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Vorberatung
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26.04.2005
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
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29.04.2005
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Stellungnahme
der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg im
Rahmen der Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU für ein Gesetz
über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UK-Gesetz) Drucks. 16/3758 -
______________________________________________________________
Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt
Marburg appelliert an den Hessischen Landtag
1.
Nachdem
der für beide Universitäts-Klinika und deren weitgestreckten Einzugsgebiete mehr
als 1-jährige schädliche Schwebezustand durch eine Grundentscheidung zur
Zusammenfassung beendet ist, diese Entscheidung im Sinne einer zwingend
notwendigen Stärkung der Region Mittelhessen zu konkretisieren mit dem Ziel der
Beibehaltung bewährter klinischer Versorgungsstrukturen und vor allem der
vorbehaltlosen Förderung der Forschung in Mittelhessen . Die Überführung beider Klinika in die Trägerschaft
eines ausschließlich an
Gewinnmaximierung orientierten privaten Krankenhausbetreibers kann auf lange Sicht
keine tragfähige Lösung sein. Medizinische Forschung ist unteilbar. Ihre
kurzfristige Rentierlichkeit ist auch bei größter Finanznot des Landes kein
tauglicher Maßstab.
2.
statt
dessen bitten wir den Landtag, ein Kooperationsmodell zu beschliessen, welches
die beiden traditionsreichen Klinika Gießen und Marburg im Kern erhält, den
Krankenversorgungsauftrag gegenüber der Bevölkerung auf höchstem Niveau
sicherstellt und in besonderem Maße die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags zu
Forschung und Lehre nach globalen Maximalstandards nachhaltig gewährleistet.
3.
Die
vorgeschlagenen und diskutierten Rechtsformen und die damit verbundenen
Finanzierungen sind Lösungsansätze, die alle für sich betrachtet begründet und
nachvollziehbar sind. Eine endgültige Stellungnahme hierzu wird jedoch erst
dann möglich sein, wenn entschieden ist, welche Rechtsform gewählt wird. Dabei
sollten auch die Vorschläge und Anregungen aus der Region beachtet werden
(siehe Vorschläge der Bürgerinitiative Rettet die Klinika lt. Beschluss vom
14. April 2005; das Konzept ist als Anlage beigefügt).
Für die Fraktionen
der Stadtverordnetenversammlung
Heinrich Löwer
Stadtverordnetenvorsteher
Anlage
§ Anschreiben Hessischer Landtag
· Alternativkonzept
1.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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