Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/0223/2005

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Stellungnahme

 

 der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg im Rahmen der Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU für ein Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UK-Gesetz) – Drucks. 16/3758 -

______________________________________________________________

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg appelliert an den Hessischen Landtag

 

 

1.     Nachdem der für beide Universitäts-Klinika und deren weitgestreckten Einzugsgebiete mehr als 1-jährige schädliche Schwebezustand durch eine Grundentscheidung zur Zusammenfassung beendet ist, diese Entscheidung im Sinne einer zwingend notwendigen Stärkung der Region Mittelhessen zu konkretisieren mit dem Ziel der Beibehaltung bewährter klinischer Versorgungsstrukturen und vor allem der vorbehaltlosen Förderung der Forschung in Mittelhessen . Die Überführung  beider Klinika in die Trägerschaft eines  ausschließlich an Gewinnmaximierung orientierten privaten Krankenhausbetreibers kann auf lange Sicht keine tragfähige Lösung sein. Medizinische Forschung ist unteilbar. Ihre kurzfristige Rentierlichkeit ist auch bei größter Finanznot des Landes kein tauglicher Maßstab.

 

2.     statt dessen bitten wir den Landtag, ein Kooperationsmodell zu beschliessen, welches die beiden traditionsreichen Klinika Gießen und Marburg im Kern erhält, den Krankenversorgungsauftrag gegenüber der Bevölkerung auf höchstem Niveau sicherstellt und in besonderem Maße die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags zu Forschung und Lehre nach globalen Maximalstandards nachhaltig gewährleistet.

 

3.     Die vorgeschlagenen und diskutierten Rechtsformen und die damit verbundenen Finanzierungen sind Lösungsansätze, die alle für sich betrachtet begründet und nachvollziehbar sind. Eine endgültige Stellungnahme hierzu wird jedoch erst dann möglich sein, wenn entschieden ist, welche Rechtsform gewählt wird. Dabei sollten auch die Vorschläge und Anregungen aus der Region beachtet werden (siehe Vorschläge der Bürgerinitiative „Rettet die Klinika“ lt. Beschluss vom 14. April 2005; das Konzept ist als Anlage beigefügt).

 

Für die Fraktionen

der Stadtverordnetenversammlung

 

Heinrich Löwer

Stadtverordnetenvorsteher

 

 

Anlage

§     Anschreiben Hessischer Landtag

·     Alternativkonzept

 

 

1.         

Reduzieren

Sachverhalt

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen