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Ratsinformation
Antrag der CDU-Fraktion - VO/0535/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion betr.: Fahrtkostenerstattung für Schüler/innen vom und zum Richtsberg nach der neuen Rechtslage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
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Vorberatung
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06.10.2005
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.10.2005
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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14.10.2005
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die
StVV möge beschließen:
Der
Magistrat wird gebeten, für den Bereich des Richtsbergs eine Aufstellung
vorzulegen, aus der entweder durch Angabe der betreffenden Straßen bzw.
Hausnummern oder durch visuelle Markierung des jeweiligen Gebiets ersichtlich
wird, welche Schüler/innen einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung zum
nächstgelegenen Gymnasium bzw. Realschule haben könnten.
Diese
Aufstellung sollte heben den Stadtverordneten auch den Eltern sowie den Schulen
zur Verfügung gestellt werden.
An
der Richtsbergschule sollte den Eltern Aufklärung gegeben werden, dass
Schüler/innen aus dem Stadtgebiet ebenfalls nach der neuen Rechtsprechung
Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben könnten.
Sachverhalt
Begründung:
Im
September 2001 hatte die CDU einen Antrag in die StVV eingebracht mit der
Bitte, die Zumutbarkeit bzw. besondere Gefährdung von Schulkindern auf dem
Schulweg vom Richtsberg zur Martin-Luther-Schule (über
Rabenstein-Scheppe-Gewisse-Gasse) zu überprüfen. Hintergrund war die Tatsache,
dass Eltern vom Richtsberg Fahrtkostenerstattung verwehrt worden war mit der
Begründung, dieser Schulweg weise keine besondere Gefährdung auf. Der damalige
Schuldezernent Vaupel erklärte zudem, die Sicherheitskriterien würden ständig
überprüft. Der CDU-Antrag wurde von der rot-grünen Mehrheit für erledigt
erklärt.
Daraufhin
brachte die CDU im November erneut einen Antrag zur Sicherheit auf Schulwegen
ein. Auch dieser wurde von Rot-Grün abgelehnt. Ein Antrag der PDS/ML zur
Schulwegeplanung wurde hingegen angenommen. (Passiert ist allerdings bis heute
nichts.)
Eltern,
die den Rechtsweg beschritten, haben sowohl vor dem Verwaltungsgericht Gießen
(Urteil vom 08.05.2003) wie vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel Recht
bekommen. In der Begründung des Urteils hieß es, dass speziell auf dem
Teilstück Scheppe-Gewisse-Gasse (Waldstück) Gefahrenpunkte gegeben sind, die
über das im Straßenverkehr allgemein übliche Risiko hinaus gehen.
Nachdem
jetzt Eltern Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben, denen dies früher
verwehrt wurde, gibt es Bedarf an Aufklärung, für welche Adressen dies gilt,
insbesondere weil es auch in 2001 unterschiedliche Aussagen der Stadt zur
Fahrtkostenerstattung gab: einerseits hieß es (im Widerspruchsbescheid vom
03.12.2001) ganze Straßen seien Berechnungsgrundlage für die Wegstrecke
(Chemnitzer Straße), andererseits hieß es, bestimmte Hausnummern seien
Grundlage.
Hannelore
Gottschlich Christine
Dersch
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