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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0816/2006

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg (StVV) möge beschließen:

1.) Die StVV bekundet ihre Solidarität mit den Mitgliedern der Gewerkschaften Vereinte Dienstleistungen (ver.di) und Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes bundesweit werben.

 

2.) Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass in der Bundesrepublik Deutschland allgemeinverbindliche Mindestlöhne eingeführt werden, die 7,50 Euro/Stunde nicht unterschreiten dürfen

 

3.) Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass weder bei der Stadtverwaltung noch bei Unternehmen im Eigentum der Stadt Löhne bezahlt werden, die weniger als 7,50 Euro betragen.

 

4.) Der Magistrat wird beauftragt, künftig bei einer freihändigen Vergabe Aufträge nur an Firmen zu vergeben, bei denen die Löhne 7,50 Euro nicht unterschreiten. Bei Aufträgen, die über ein Ausschreibungsverfahren vergeben werden, sind die Ausschreibungsbedingungen so zu gestalten, dass das Unterschreiten eines Stundenlohns von 7,50 Euro ausgeschlossen ist.

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Bundesweit arbeiten rund 2,5 Millionen Menschen für Armutslöhne – das heißt sie verdienen weniger als die Hälfte des durchschnittlichen Arbeitsentgelts. 6, 5 Millionen arbeiten zu Niedriglöhnen, bekommen somit weniger als fünfundsiebzig Prozent des Durchschnitts. Auf die Stadt Marburg übertragen heißt dies, dass etwa 6500 Marburgerinnen und Marburger für Niedriglöhne und 2500 für Armutslöhne arbeiten.

 

Die sozialen Auswirkungen dieses Missstandes sind in allen Ecken und Enden zu spüren. Wenn die Menschen von ihrer Hände Arbeit nicht mehr leben können, ist es an der Zeit, Gegenmaßnahmen auch auf kommunaler Ebene einzuleiten.

 

Die Erfahrungen in den europäischen Nachbarländern, die einen Mindestlohn eingeführt haben 18 von 25), zeigen, dass auf diese Weise Sozialdumping verhindert werden kann, die gewerkschaftliche Vertretung der ArbeitnehmerInnen gestärkt wird und die Binnenwirtschaft zum Wohle der Menschen gekräftigt wird. Gerade Klein- und Mittelunternehmen profitieren von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes, da ein Wettlauf um Aufträge durch Lohnsenkung wirksam verhindert wird.

 

Die Stadt Marburg als mittelbarer und unmittelbarer Arbeitgeber und als nachfragestarker Akteur am Markt ist in der Pflicht, in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Die Mindestlöhne ermöglichen den Einstieg in ein existenzsicherndes

 

 

 

Auskommen und eröffnen die Aussicht auf ein Leben in Würde. Darüber hinaus helfen Mindestlöhne, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Armutslöhne verhindern Teilhabe – Mindestlöhne garantieren diese.

 

Gez. Pit Metz                                                                         gez. Birgit Schäfer

 

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