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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - 0055/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
hier:IX. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten - Kindertagesstätten - Hort und Krippe) der Stadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Amtsinfo Stadt Marburg
- Beteiligt:
- Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Magistrat
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Vorberatung
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|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
15.05.2001
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
18.05.2001
|
Sachverhalt
Begründung:
Ausgangslage
Durch
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Juli 1998 wurde eine jährliche
Fortschreibung der Gebühren und der Essensgelder entsprechend der durch die
Hessische Jugendhilfekommission festzusetzenden Tarife für die Entgelte in der
Jugendhilfe in Hessen beschlossen. Diese Regelung wurde in § 2 der o. a.
Satzung festgelegt.
Die
Fortschreibung der Entgelte durch die Hessische Jugendhilfekommission ist wie
folgt geregelt:
Für die
Fortschreibung der Entgeltvereinbarung wird bis zum 30.09. des laufenden Jahres
ein Tarif für das Folgejahr von der Jugendhilfekommission festgelegt.
Für die
Ermittlung des Tarifes werden die Kostensteigerungen des laufenden Jahres
zugrunde gelegt:
Sachkosten:
Lebenshaltungsindex
eines Vier-Personen-Haushaltes 2 Monate vor Tarifabschluss (Stand: 31/8.)
Personalkosten:
Veränderung
der Personalkosten des laufenden Jahres entsprechend der Regelung des
Öffentlichen Dienstes für den BAT und gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.
So wurde
in der Septembersitzung 2000 der Hessischen Jugendhilfekommission folgende
Erhöhung ermittelt:
Sachkosten: 1,71
%
Personalkosten: 2,82
%
Berechnung
der prozentualen Anhebung der Gebühren und der Essensgelder für das
Kindergartenjahr 2001/2002
Auf den
Kinderbetreuungsbereich der Stadt Marburg bezogen, wurden 2000 an Sach- und
Personalkosten insgesamt 10.015.298,94 DM verausgabt.
Davon
entfallen auf Sachkosten: 1.481.773,94
DM = 15 % und
auf die
Personalkosten: 8.533.525,00
DM = 85 %.
Entsprechend
einer anteiligen Gewichtung ergibt sich eine Erhöhung um 2,7 %.
Nach der
in der Satzung festgelegten Aufrundungsvorschrift auf volle DM und der
Umstellung von DM auf Euro zum 1. Januar 2002 ergeben sich somit für das
Kindergartenjahr 2001/2002 folgende Gebührensätze:
Gebühren
im Kindergartenjahr 2000/2001 Gebühren
vom 01.08.2001 bis 31.12.2001 Gebühren
vom 01.01.2002 bis 31.07.2002
Kindergarten
mit Regelöffnungszeit von 08.00 - 12.00 Uhr (Halbtagsplatz)
128,00
DM 132,00
DM 67,00 Euro
Kindergarten
vor- u. nachmittags (Kindergarten Ganztagsplatz) 161,00
DM 166,00
DM 85,00 Euro
Kindergarten
bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung
161,00
DM 166,00
DM 85,00 Euro
Kindertagesstätte
mit Regelöffnungszeit von 07.00 bis 17.00 Uhr (Ganztagsplatz) 192,00
DM 198,00
DM 101,00
Euro
Hort 215,00
DM 221,00
DM 113,00
Euro
Krippe 320,00
DM 329,00
DM 168,00
Euro
Prozentuale
Erhöhung der Essensgelder:
In
Einrichtungen mit eigener Essenszubereitung:
Im
Kindergarten-jahr 2000/2001 Vom
01.08.2001 bis 31.12.2001 Vom
01.01.2002 bis 31.07.2002
für
Kindertagesstätten und Kindergärten bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung 103,00 DM 106,00 DM 54,00 Euro
für Horte 113,00
DM 117,00
DM 60,00
Euro
für
Krippen 118,00
DM 122,00
DM 62,00
Euro
In
Einrichtungen mit Mittagsversorgung aus Großküchen bzw. mit Tiefkühlkost:
Im
Kindergarten- jahr 2000/2001 Vom
01.08.2001 bis 31.12.2001 Vom
01.01.2002 bis 31.07.2002
für
Kindertagesstätten und Kindergärten bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung 93,00 DM 96,00 DM
49,00 Euro
für Horte 103,00
DM 106,00
DM 54,00
Euro
für
Krippen 108,00
DM 111,00
DM 57,00
Euro
Für
Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt wird die nach den jeweils gültigen
Regelsätzen zu errechnende häusliche Ersparnis als Essensgeld festgelegt, und
zwar 36,00 DM für Kinder im Krippen- und Kindergartenalter und 46,80 DM für
Kinder im Hortalter.
Berechnung
der städtischen Mehreinnahmen
Ausgehend
von den Gesamteinnahmen des Jahres 2000 in Höhe von 1.694.253,15 DM
(Grundgebühren und Essensgelder abzüglich der Gebührenermäßigung) würden bei
einer Anpassung um rund 2,7 % Mehreinnahmen in Höhe von 45.744,81 DM entstehen.
Daneben
wird es zu Einsparungen bei der Finanzierung der freien Träger kommen, da die
Stadt gemäß den vertraglichen Regelungen von deren Mehreinnahmen profitiert.
Die Höhe dieser Einsparung kann derzeit nicht beziffert werden, da uns die
erforderlichen Kalkulationsdaten nicht vorliegen.
Der
Gesamtelternbeirat hat mit Schreiben vom 23. Mai 1998 grundsätzlich der jährlichen
Anpassung der Gebühren zugestimmt. Er ist daher über die Anpassung zu
informieren.
Der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 29. März 2001 der Vorlage
zugestimmt.
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem IX. Nachtrag zur Satzung über die
Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Marburg zuzustimmen.
Dietrich Möller Ulrike
Kober
Oberbürgermeister Stadträtin
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