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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - 0055/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

            den beigefügten IX. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten – Kindertagesstätten – Hort und Krippe) der Stadt Marburg

 

zu beschließen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Ausgangslage

 

Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Juli 1998 wurde eine jährliche Fortschreibung der Gebühren und der Essensgelder entsprechend der durch die Hessische Jugendhilfekommission festzusetzenden Tarife für die Entgelte in der Jugendhilfe in Hessen beschlossen. Diese Regelung wurde in § 2 der o. a. Satzung festgelegt.

Die Fortschreibung der Entgelte durch die Hessische Jugendhilfekommission ist wie folgt geregelt:

 

Für die Fortschreibung der Entgeltvereinbarung wird bis zum 30.09. des laufenden Jahres ein Tarif für das Folgejahr von der Jugendhilfekommission festgelegt.

 

Für die Ermittlung des Tarifes werden die Kostensteigerungen des laufenden Jahres zugrunde gelegt:

 

Sachkosten:

Lebenshaltungsindex eines Vier-Personen-Haushaltes 2 Monate vor Tarifabschluss (Stand: 31/8.)

 

Personalkosten:

Veränderung der Personalkosten des laufenden Jahres entsprechend der Regelung des Öffentlichen Dienstes für den BAT und gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.

 

So wurde in der Septembersitzung 2000 der Hessischen Jugendhilfekommission folgende Erhöhung ermittelt:

 

Sachkosten:                                        1,71 %

Personalkosten:                                 2,82 %

 

 

Berechnung der prozentualen Anhebung der Gebühren und der Essensgelder für das Kindergartenjahr 2001/2002

 

Auf den Kinderbetreuungsbereich der Stadt Marburg bezogen, wurden 2000 an Sach- und Personalkosten insgesamt 10.015.298,94 DM verausgabt.

Davon entfallen auf Sachkosten:                            1.481.773,94 DM = 15 % und

auf die Personalkosten:                                             8.533.525,00 DM = 85 %.

 

Entsprechend einer anteiligen Gewichtung ergibt sich eine Erhöhung um 2,7 %.

 

Nach der in der Satzung festgelegten Aufrundungsvorschrift auf volle DM und der Umstellung von DM auf Euro zum 1. Januar 2002 ergeben sich somit für das Kindergartenjahr 2001/2002 folgende Gebührensätze:

 

            Gebühren im Kindergartenjahr 2000/2001            Gebühren vom 01.08.2001 bis 31.12.2001            Gebühren vom 01.01.2002 bis 31.07.2002     

Kindergarten mit Regelöffnungszeit von 08.00 - 12.00 Uhr (Halbtagsplatz)                       128,00 DM                   132,00 DM                    67,00 Euro     

Kindergarten vor- u. nachmittags (Kindergarten Ganztagsplatz)                       161,00 DM                   166,00 DM                    85,00 Euro     

Kindergarten bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung                  161,00 DM                   166,00 DM                    85,00 Euro     

Kindertagesstätte mit Regelöffnungszeit von 07.00 bis 17.00 Uhr (Ganztagsplatz)                       192,00 DM                     198,00 DM                     101,00 Euro   

Hort                 215,00 DM                   221,00 DM                   113,00 Euro   

Krippe              320,00 DM                   329,00 DM                   168,00 Euro   

 

 

Prozentuale Erhöhung der Essensgelder:

 

In Einrichtungen mit eigener Essenszubereitung:

 

            Im Kindergarten-jahr 2000/2001            Vom 01.08.2001 bis 31.12.2001            Vom 01.01.2002 bis 31.07.2002     

für Kindertagesstätten und Kindergärten bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung      103,00 DM       106,00 DM       54,00 Euro   

für Horte            113,00 DM       117,00 DM       60,00 Euro   

für Krippen            118,00 DM       122,00 DM       62,00 Euro   

In Einrichtungen mit Mittagsversorgung aus Großküchen bzw. mit Tiefkühlkost:

 

            Im Kindergarten- jahr 2000/2001            Vom 01.08.2001 bis 31.12.2001            Vom 01.01.2002 bis 31.07.2002     

für Kindertagesstätten und Kindergärten bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung         93,00 DM          96,00 DM       49,00 Euro   

für Horte            103,00 DM       106,00 DM       54,00 Euro   

für Krippen            108,00 DM       111,00 DM       57,00 Euro   

 

Für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt wird die nach den jeweils gültigen Regelsätzen zu errechnende häusliche Ersparnis als Essensgeld festgelegt, und zwar 36,00 DM für Kinder im Krippen- und Kindergartenalter und 46,80 DM für Kinder im Hortalter.

 

 

Berechnung der städtischen Mehreinnahmen

 

Ausgehend von den Gesamteinnahmen des Jahres 2000 in Höhe von 1.694.253,15 DM (Grundgebühren und Essensgelder abzüglich der Gebührenermäßigung) würden bei einer Anpassung um rund 2,7 % Mehreinnahmen in Höhe von 45.744,81 DM entstehen.

 

Daneben wird es zu Einsparungen bei der Finanzierung der freien Träger kommen, da die Stadt gemäß den vertraglichen Regelungen von deren Mehreinnahmen profitiert. Die Höhe dieser Einsparung kann derzeit nicht beziffert werden, da uns die erforderlichen Kalkulationsdaten nicht vorliegen.

 

Der Gesamtelternbeirat hat mit Schreiben vom 23. Mai 1998 grundsätzlich der jährlichen Anpassung der Gebühren zugestimmt. Er ist daher über die Anpassung zu informieren.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 29. März 2001 der Vorlage zugestimmt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem IX. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Marburg zuzustimmen.

 

 

 

 

 

Dietrich Möller                                     Ulrike Kober

Oberbürgermeister                                                     Stadträtin

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