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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1041/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Laut Auskunft des Vereins Tagesmütter und Tagesväter Marburg und Landkreis ist von den Tagespflegeeltern niemand bereit, die Zuwendungsvereinbarung über die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Kindertagespflege nach der Satzung über die Betreuung von Tageskindern etc. zu unterschreiben, da ihnen angeblich ein Stundensatz von 2,05 € zugesagt war, jetzt aber ein sehr viel niedrigerer Satz von der Stadt bezahlt werden soll, im Gegensatz zum Landkreis.

 

Wie errechnet sich der Stundensatz für die Tagespflege/Kind, den die Stadt zahlen will, und wie ist der Stand der Verhandlungen mit dem Tagespflegeverein hierzu?

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Sachverhalt

Es ist nicht davon auszugehen, dass die Tagesmütter und Tagesväter die Zuwendungsvereinbarung nicht unterschreiben werden, da gegenüber dem Fachdienst Kinderbetreuung von verschiedenen Tagesmüttern und -vätern Zustimmung signalisiert wurde.

 

Bisher erfolgten die Tagespflegeverhältnisse auf privater Basis, d. h. die Eltern zahlten einen Stundensatz an die Tagespflegeperson. Der Betrag von 2,05 € ist nun der Stundensatz, den die Eltern seitens der Stadt Marburg als Zuschussbetrag pro Betreuungsstunde erhielten.

 

Zukünftig wird es zwei Arten der Tagespflegeverhältnisse geben.

Zum einen weiterhin die private Basis und zum anderen die Tagespflegeverhältnisse gemäß der Kindertagespflegesatzung, nach der die Eltern zu Gebühren herangezogen werden.

 

Für den ersten Fall werden weiterhin als Basis für die Bezuschussung an Eltern die 2,05 € zugrunde gelegt, während im zweiten Fall die Härtefallrichtlinien, die auch für den Kindertagesbetreuungsbereich gelten, Anwendung finden.

 

Gem. § 23 SGB VIII haben die Tagespflegepersonen erstmals Anspruch auf laufende Geldleistungen, die sich aus Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen und einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung zusammensetzen.

Die gesetzliche Formulierung ist allgemein gehalten, d. h. dass die Kommunen die Höhe der Geldleistung bestimmen können. Die Geldleistungspauschale, die die Stadt Marburg festgesetzt hat, erscheint von der Höhe her durchaus gerechtfertigt.

 

Die Stadt Marburg hat diese zu gewährende Geldleistung für die einzelnen Betreuungsangebote ab 15 bis max. 45 Stunden pauschaliert.

Diese Pauschalen wurden schon vor Inkrafttreten des BAMBINI-Programms festgelegt. Mit dem Entwurf der Zuwendungsvereinbarung wurde in die Diskussion mit der Vorsitzenden des Vereins Tagesmütter und Tagesväter gegangen.

 

Am 23.01.2007 findet eine Informationsveranstaltung mit den Tagesmüttern und Tagesvätern statt, auf der die Zuwendungsvereinbarung zur Diskussion steht.

 

Zu dieser Geldleistung erhalten die Tagespflegepersonen zusätzlich auf Antrag monatlich Fördermittel aus dem BAMBINI-Programm des Landes Hessens.

Darüber hinaus werden die nachgewiesenen Beiträge zu der gesetzlichen Unfallversicherung zu 100 % und die nachgewiesenen Beiträge zu einer angemessenen Altersversorgung zu 50 % erstattet.

 

Die Tagespflegepersonen können nun entscheiden, ob sie mit der Stadt Marburg auf der Basis der Zuwendungsvereinbarung eine Kooperation eingehen oder weiterhin das Tagespflegeverhältnis auf privater Basis abschließen wollen.

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