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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1045/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Sind die Anlieger verpflichtet die Kosten für die Straßenreinigung auch dann zu zahlen, wenn parkende Autos eine Reinigung zu den vorgegebenen Terminen stets unmöglich machen?

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Sachverhalt

Grundsätzlich sind die Gebühren für Straßenreinigung zu zahlen, auch wenn nicht immer die erwartete Reinigungsleistung erreicht werden kann. Sollte es im konkreten Fall wegen parkender PKW nie möglich sein, eine ordnungsgemäße Reinigung durchzuführen, müsste eine Entscheidung im Einzelfall getroffen werden.

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