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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1059/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Warum ist die Beschilderung „Verkehrsverbot/Anlieger frei“ in den Straßen Am Berg, über Haustatt, Wilhelm-Roser-Straße bis Ketzerbach  nicht aufgehoben worden, obwohl sie nur für die Zeit der Sperrung des Marbacher Weges eingerichtet wurde?

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Sachverhalt

In Absprache mit den zuständigen Stellen, u. a. mit dem Regierungspräsidium in Gießen, ist die komplette Umleitungsbeschilderung, die aufgrund der Vollsperrung des Marbacher Weges angeordnet wurde, aus sachlichen Gründen aufrecht erhalten werden. Die Tonnagebeschränkung die aufgrund der Bautätigkeiten in der Ketzerbach angeordnet werden musste (7,5 t), musste für den Schwerverkehr aufrecht erhalten werden. Des Weiteren wären erhebliche Kosten entstanden, wenn die vorhandene Umleitungsbeschilderung abgeändert bzw. teilweise zurückgenommen worden wäre.

 

Die vorhandene Umleitungsbeschilderung wird erst nach Abschluss der Bauarbeiten am Marbacher Weg entfernt.

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