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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1061/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu welchen Vorhaben/Maßnahmen der Stadt erfolgen grundsätzlich keine Ausschreibungen und bei welchen Vorhaben/Maßnahmen wurden in den letzten drei Jahren Ausschreibungen vorgenommen?

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Sachverhalt

Auftragsvergaben der Stadt Marburg erfolgen nach den vom Magistrat beschlossenen Vergaberichtlinien -Anlage 8 der AGA-  in der Fassung vom 05.08.2005.

 

Danach werden Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert über 50.000 € im Baubereich und über 25.000 € im Bereich Liefer- und Dienstleistungen in der Regel öffentlich ausgeschrieben.

 

Aufträge im Wert von mehr als 25.000 € im Baubereich und 10.000 € im Bereich Liefer- und Dienstleistungen werden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung vergeben.

 

Eine freihändige Vergabe von Aufträgen nach vorheriger Preisanfrage ist nach den Vergaberichtlinien zulässig bei Auftragswerten bis zu 25.000 € im Baubereich (z. B. Kleinaufträge bei der Bauunterhaltung) und 10.000 € im Bereich Liefer- und Dienstleistungen.  Dabei werden bei Aufträgen über 1.000,00 € von mindestens drei Bietern und über 10.000,00 €  von mindestens 4 Bietern Preisangebote eingeholt. Unabhängig vom Auftragswert werden auch Aufträge an Betriebe des 2. Arbeitsmarktes (z. B. Praxis, Integral)  mit diesem Verfahren vergeben, da hier eine Beteiligung an Ausschreibungen gem. § 8 Nr. 6 VOB/A nicht zulässig ist.

 

Ausnahmen von diesen Regelungen hat der Magistrat beschlossen für die Beschaffung von EDV-Ausstattung einschl. Verkabelungsarbeiten: hier wird auch bei Überschreitung der genannten Wertgrenzen eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.

 

Keine Ausschreibung findet statt bei der Beschaffung von Heizöl, da hier nach tagesaktuellen Preisen eingekauft wird.

 

Die Beschaffung von Gas, Fernwärme, Strom und Wasser erfolgt ebenfalls ohne Ausschreibung über Inhouse-Vergaben an die Stadtwerke Marburg.

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