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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1579/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, sich am Projekt "BIOREGIO Holz Mittelhessen" in Kooperation mit den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill, Gießen sowie mit der Stadt Gießen zu beteiligen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Bisherige Beschlusslage

Die zunächst als Kooperation zwischen dem Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Universitätsstadt Marburg eingesandte Bewerbung als BIOREGIO Holz wurde Ende 2006 durch das Ministerium abgelehnt. Der Beschluss des Magistrats über die gemeinsame Teilnahme an der Ausschreibung wurde am 06. November 2006 gefasst.

Unter der Regie des Landkreises Lahn-Dill konnte durch den Zusammenschluss der Landkreise Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill, Gießen und den Städten Gießen, Marburg und Wetzlar, eine nachträgliche erneute Bewerbung eingereicht werden.

Die Anerkennung als damit dritte hessische BIOREGIO Holz wurde bereits durch das Ministerium, Staatssekretär Seif, gegenüber dem federführenden Landkreis Lahn-Dill, in Aussicht gestellt.

Die Beschlussfassung zur Teilnahme am Projekt „BIOREGIO Holz Mittelhessen“ soll bereits vor Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses gefasst werden, damit gemeinsam mit den anderen kommunalen Gebietskörperschaften ohne Verzögerung in 2008 mit dem Projekt begonnen werden kann.

 

Konzeption des Projektes BIOREGIO Holz

Gemäß der Zielsetzung der EU und der Bundesregierung soll die Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit in der Energieversorgung erhöht werden. Die hessische Landesregierung verfolgt die Zielsetzung, den Anteil der regenerativen Energieträger am Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2025 auf 15% zu steigern.

 

BIOREGIO Holz ist ein Leuchtturmprojekt des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Verbraucherschutz. Den anerkannten BIOREGIONEN werden mit der hessenENERGIE und HessenRohstoffe kompetente Fachinstitutionen kostenfrei zur Seite gestellt, die die energiefachliche und umsetzungstechnische Beurteilung geeigneter Objekte, die anlagen- und betriebstechnische Beratung beim Aufbau einer Brennstofflogistik bereitstellen. Weiterhin erhalten die ausgewählten Regionen einen jährlichen Zuschuss zu den Kosten der Projektbegleitung in Höhe von 20.000,-€. Unabhängig von der Anerkennung als Bioregio stehen Fördermittel des Landes Hessen für die Installation von Pellet- und Hackschnitzelanlagen zur Verfügung.

 

Ziel ist es, in ausgewählten kommunalen Gebäuden die Wärmeerzeugung mittels Holzhackschnitzel- oder Pelletheizanlagen zu realisieren.

 

In  2003 wurde zunächst das  Leuchtturmprojekt BIOREGIO Holz Knüll ins Leben gerufen.

Nach nur 3 Jahren wird in den Landkreisen Schwalm-Eder und Hersfeld-Rotenburg bereits 30% des Wärmebedarfs, der kreiseigenen Gebäude aus Holzbrennstoffen erzeugt.

Die besonders positiven regionalen Wirkungen in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht wurden dabei deutlich, so dass seit 2007 zwei weitere hessische Regionen als BIOREGIO Holz gefördert werden.

 

Eine Biomassepotenzialstudie für Hessen attestiert dem Landkreis Marburg-Biedenkopf aufgrund großer Waldgebiete (Burgwald, Ausläufer des Rothaargebirges), sowie vorhandener Verarbeitungsbetriebe nutzbare Energiepotenziale aus Holzvorkommen von 235.000 MWh/a (23.500.000 Liter Heizöl), die es gilt, energetisch zu nutzen.

 

Formale Anforderungen BIOREGIO

Zielsetzung ist die Errichtung von „geeigneten“ Holzhackschnitzelfeuerungs- und Pelletheizanlagen in 2008 und 2009. Als „geeignet“ werden solche Anlagen bezeichnet, deren Einsparung an verbrauchsgebundenen Kosten nach der Konzeption einen über die Lebensdauer von 15 – 20 Jahren gerechneten wirtschaftlichen Vorteil gegenüber einer konventionellen Heizanlage ergibt. Alternativ zur Errichtung in Eigenregie ist auch die Vergabe an einen Energiedienstleiter/Contractor möglich.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Errichtung von Holzhackschnitzel- bzw. Pelletfeuerungsanlagen gegenüber konventionellen Heizanlagen Mehrkosten verursacht. Diese werden in der Regel zum einen durch die bestehende Förderung des Landes Hessen und des Bundes und zum anderen durch Betriebs- und Verbrauchskosteneinsparungen kompensiert. Eine über die veröffentlichten Fördermaßnahmen hinausgehende Investitionsförderung durch das Land Hessen wird nicht gewährt. Eine Kumulation mit eventuellen Fördermitteln des Bundes oder der EU ist von Seiten des Landes Hessen grundsätzlich möglich und erwünscht.

 

Eine weitere Zielsetzung ist die Errichtung von ggf. in der Konzeption als geeignet und machbar vorgeschlagenen Pilot- und Demonstrationsanlagen zur Holzfeuerung mit geeigneten Partnern bzw. die Unterstützung solcher Projekte von Partnern in der Region. Pilotvorhaben sind Vorhaben,

die eine neuartige Technik erstmals anwenden. Ihre Durchführung dient der Erprobung und Optimierung neu entwickelter Techniken oder Verfahren und bereitet deren kommerziellen Einsatz vor. Demonstrationsvorhaben sind Vorhaben, die die Möglichkeiten des kommerziellen Einsatzes neuartiger Techniken in beispielhaften und mustergültigen Anlagen unter Beweis stellen. Sie dienen der Vorbereitung der Markteinführung; etwa noch bestehende Mängel sollen entdeckt und beseitigt werden.
Auf dem Gebiet der Holzfeuerung kommen als Pilot- und Demonstrationsvorhaben grundsätzlich Kraft-Wärme-Kopplungs-Projekte bzw. –Technologien in Frage.

 

Beim Aufbau einer eigenen Brennstofflogistik verpflichtet sich die Universitätsstadt Marburg,

geeignete Flächen, Lagerhallen und/oder Transportkapazitäten zur Verfügung zu stellen, falls vorhanden. Des Weiteren verpflichtet sie sich, sich aktiv an Kooperationen zu beteiligen und die Einbindung weiterer regionaler Akteure zu fördern. Alle eigenen und ihr angedienten Althölzer, Waldresthölzer, Grünschnitt und Landschaftspflegehölzer vorrangig für die Versorgung der eigenen Energieanlagen bereit zu stellen.

 

Es ist erforderlich, die hessenENERGIE bei den relevanten Planungen, Ausschreibungs- und Vergabeverfahren bezüglich der Heizanlagen und der Brennstofflogistik einzubeziehen und ihr Zugang zu den relevanten Gebäuden der Region und Daten (Energieverbrauch, Alter und Nutzung der Liegenschaften, Angaben zu den Anlagen usw.) zu gewähren.

 

Alle realisierten Anlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Landes Hessen nach Absprache besichtigt werden. Die Erkenntnisse und Ergebnisse des Projekts, können vom Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz uneingeschränkt veröffentlicht und verwertet werden.

 

Finanzielle Auswirkungen

Zur Umsetzung der Maßnahmen sind für den Haushaltsplan 2008 für den Einbau von Pellet- und Hackschnitzelkesseln 305.000 € beantragt worden. In den Jahren 2009 – 2010 ist für derartige Maßnahmen ein Betrag von 775.000 € im Investitionsprogramm 2007 – 2011 enthalten, hierzu verweisen wir auf die beigefügte Anlage.

 

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Anlage

Gebäudeauflistung

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

FB 6

FD 65

 

 

 

K

B

 

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

 

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