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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/1582/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

1.      Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird einer überplanmäßigen Ausgabe bei der HSt. 8800/9320 „Grunderwerbskosten“ bis zur Höhe von 1.200.000 €  zugestimmt. Die Mittel sind bestimmt zum Ankauf von Flächen für das Messegelände am Afföller.

 

2.      Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt zunächst formal durch Mehreinnahmen bei der HSt. 9100/3100 „Entnahme von der Allgemeinen Rücklage“

 

3.      Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

4.      Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Der Fachdienst 62 „Grundstücksverkehr“ begründet die Notwendigkeit der überplanmäßigen Ausgabe wie folgt:

 

Zur Erweiterung des Messegeländes soll vom Land Hessen eine Teilfläche von 10.500 qm erworben werden. Der Kaufpreis beträgt 99,00 Euro/qm zuzüglich 7,41 Euro/qm vom Land gezahlter Erschließungsbeitrag. Einschließlich der Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten sowie Vermessungskosten) werden zur Realisierung des Erwerbes 1,2 Mio Euro benötigt. Um außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel im Unterabschnitt 7910 (oder 8800) wird gebeten.

 

Die Erweiterung des Messeplatzes ist deshalb erforderlich, da der Schotterrasenparkplatz überplant und zur gewerblichen Nutzung verkauft werden soll. Eine Teilfläche dieses Geländes von etwa 3.474 qm soll noch in diesem Jahr an den TÜV-Hessen verkauft werden; die Kaufpreiserwartung liegt bei etwa 660.000,00 Euro. An die Johanniter-Unfallhilfe soll im Wege eines Erbbaurechtsvertrages eine Teilfläche von etwa 2.248 qm abgegeben werden; der Erbbauzins wird pro Jahr ca. 17.000,00 Euro (mit Wertsicherungsklausel) betragen. Darüber hinaus bleibt eine Grundstücksreserve von ca. 7.219 qm. Wenn man den Kaufpreis von TÜV-Hessen zugrunde legt, ergibt sich hierfür ein Kaufpreis von etwa 1,4 Mio Euro. Wir gehen davon aus, dass der Verkauf dieser Reserve 2008 realisiert werden kann.

 

Der Antrag sollte in den 1. Sitzungen nach der Sommerpause behandelt werden, damit die Verhandlungen mir allen Beteiligten zügig weitergeführt und abgeschlossen werden können.

 

Eine Veranschlagung im Nachtragshaushalt 2007 war nicht möglich, weil die Verhandlungen sich erst jetzt so konkretisiert haben. Andererseits kann auch nicht bis zum Haushalt 2008 gewartet werden, weil die Flächen für die Oberhessenschau 2008 vorgehalten müssen.

 

Die Ausgabe-Haushaltstelle 8800/9320 „Grunderwerbskosten“ ist mit der korrespondierenden Einnahme-Haushaltstelle 8800/3410 „Verkauf von Grundstücken“ durch Haushaltsvermerk verknüpft. Trotzdem kann der erwartete Verkaufserlös von 660.000 € nicht zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe herangezogen werden. Der Grund liegt darin, dass nach Einschätzung des Fachdienstes Grundstücksverkehr der Einnahme-Ansatz bei 8800/3400 von 3.400.000 € in diesem Jahr voraussichtlich erreicht werden wird. Voraussetzung für eine Deckung im Deckungsring wäre aber eine entsprechende Einnahme über den Einnahme-Ansatz hinaus. Die Deckung erfolgt deshalb zunächst formal über eine Entnahme von der Allgemeinen Rücklage. Ob diese tatsächlich realisiert werden muss, wird der Jahresabschluss 2007 zeigen.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

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