Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/1726/2007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordneten mögen beschließen:

  1. Im Haushalt der Stadt Marburg wird eine Haushaltstelle, ein Fonds, eingerichtet, der mindestens 500 000 € umfasst,
  1. und aus dem Kindern aus bedürftigen „Bedarfsgemeinschaften“ (Hartz IV, Sozialhilfe, Niedriglohn) Lernmittel zur Verfügung gestellt werden, die von der Lernmittelfreiheit in Hessen nicht umfasst sind (etwa: Taschenrechner, Zeichenblocks, Turnschuhe, Wachsmalkreiden, Musikinstrumente, Grammatikbücher ...)
  2. Der Magistrat wirkt im Gespräch mit den Marburger Schulleitungen daraufhin, dass die Klassenlehrer beziehungsweise die jeweiligen Lehrergesamtkonferenzen darauf achten, was die Fachlehrer zusätzlich an Anschaffungen verlangen. Es wird eine Obergrenze dessen festgelegt, was pro SchülerIn und pro Schuljahr anzuschaffen von Lehrern verlangt werden darf.
  3. Diese Obergrenze wird im Durchschnitt bei 250 € pro SchülerIn/pro Jahr liegen.
  4. Schüler, die nachweislich aus bedürftigen Familien stammen, bekommen die zusätzlichen Lernmittel bis zu dieser Grenze aus dem oben erwähnten Fonds bezahlt.
  5. Die Fördervereine an den Marburger Schulen werden aufgefordert und darin unterstützt, konkrete Angebote – vom warmen Mittagessen in der Schule bis zu unvermeidlichen Anschaffungen – zu entwickeln.
  6. Keinem Schüler, keiner Schülerin in Marburg darf die Anschaffung von Lernmitteln oberhalb der Grenze von durchschnittlich 200 € pro Schuljahr abverlangt werden.
  7. Ein informeller „Runder Tisch“ – Magistrat, GEW, Staatliches Schulamt, Kinderschutzbund, Diakonisches Werk Oberhessen, Sozialdienst Katholischer Frauen ... wird auf Einladung des Magistrats zweimal jährlich einen Überblick über die materielle Ausstattung der Marburger Schulen und die individuelle Ausstattung der Schüler erarbeiten und dem Stadtparlament sowie der Öffentlichkeit darüber Bericht erstatten. Zu diesen Sitzungen lädt der Magistrat ein.
  8. Die Schulleitungen werden gebeten, die Schulbüchereien so aktuell zu halten, dass Kopien teure Zusatzanschaffungen überflüssig machen.
  9. Der Magistrat der Stadt Marburg bittet die Marburger Grundschulen, die Anschaffungslisten für die Schulanfänger bescheiden zu halten, mehr auf pädagogische Phantasie als auf Gegenständliches zu setzen und daran zu denken, dass eine Einschulung für eine arme Familie einer Katastrophe gleichkommen kann.
  10. Die Stadtverordnetenversammlung bittet die Marburger Presse, die zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände, die Schulleitungen und die Elternvertretungen, alle Beteiligten in diesem Sinne aufmerksam zu machen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Begründung:

  1. In Hessen herrscht gesetzlich geregelte Lernmittelfreiheit, auf der grundsätzlich zu bestehen ist, die gleichwohl nicht alles abdecken kann.
  2. Bildung wird in der derzeitigen öffentlichen Diskussion als der beste Weg geschildert, das Scheitern der eigenen Biographie zu vermeiden. Also muss sich jede und jeder auch Bildung leisten können.

 

 

 

Eva-Christiane Gottschaldt

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen