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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1833/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertrag mit der E.ON Mitte AG wegen Kommunalrabatt und Konzessionsabgabennachzahlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Heinrich Fehlinger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.11.2007
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11.12.2007
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.11.2007
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14.12.2007
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird
gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Dem Abschluss der vorgelegten
Nachtragsvereinbarung zum Konzessionsvertrag vom 14.09.2004 zur Anpassung
des Kommunalrabattes zwischen dem Magistrat der Universitätsstadt Marburg
und der E.ON Mitte AG wird zugestimmt.
- Dem Abschluss der vorgelegten
Vereinbarung zur Abgeltung von Konzessionsabgaben durch die E.ON Mitte AG
an die Universitätsstadt Marburg wird zugestimmt.
Sachverhalt
Begründung:
Zu 1.)
Mit dem
Abschluss des Konzessionsvertrages am 14.09.2004 verpflichtete sich die E.ON
Mitte AG der Stadt Marburg den üblichen Kommunalrabatt in Höhe von 10 % auf den
Strompreis für den Eigenverbrauch zu gewähren (§ 11 – Gemeinderabatt). Dieser
Kommunalrabatt wurde für die Laufzeit des Konzessionsvertrages bis zum
31.12.2024, bezogen auf den Stadtteil Cappel jedoch nur bis zum Ablauf des
Jahres 2014, vereinbart.
Durch die
Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der
Konzessionsabgabenverordnung (KAV) kann dieser Kommunalrabatt nur noch auf die
im Strompreis enthaltenen Netzentgelte gewährt werden. Diese Regelungen haben allerdings nur für neu
abzuschließende Konzessionsverträge Gültigkeit, bestehende Regelungen sind
davon ausgenommen.
Die E.ON
Mitte AG ist bestrebt, alle Altverträge auf neue Regelungen umzustellen, um
eine einheitliche Tarifstruktur führen zu können. Die der Stadt Marburg dadurch
entstehenden finanziellen Nachteile sollen mit dem Abschluss der
Nachtragsvereinbarung ausgeglichen werden. Bezogen auf die bisher gewährten
Rabatte im Vergleich zu künftigen Rabatten auf die Netzentgelte, ergibt sich
durch die Umstellung ein zu kapitalisierender Ausgleich in Höhe von insgesamt
67.137,05 €, der von der E.ON Mitte AG errechnet und von der Stadt Marburg
überprüft wurde.
Zu 2.)
Durch die
Aufarbeitung des Sachverhaltes im Rahmen einer Prüfung des Fachdienstes 14
–Prüfungsamt- der Stadt Marburg wurden hessenweit (und auch für Teile
Nierdersachsens) Nachzahlungen von E.ON Mitte AG initiiert.
Im
Konzessionsvertrag vom 14.09.2004 und auch im vorangegangenen
Konzessionsvertrag wurde vereinbart, dass die E.ON Mitte AG (vormals EAM) den
höchst zulässigen Betrag als Konzessionsabgabe an die Stadt Marburg zahlt. §2
Abs 7 KAV sieht als Bedingung zur
Nutzung des niedrigeren Konzessionsabgabensatzes von 0,11 Ct statt 1,59 Ct (bei
der Stadt Marburg) das Vorliegen eines Verbrauches von 30.000 kWh und
zweimalige Leistungsmessungen über 30 kW vor. Aufgrund einer unterschiedlichen
Rechtsauslegung hat die E.ON Mitte AG den Kunden mit einem Verbrauch zwischen
30.000 und 100.000 kWh nur die geringere Konzessionsabgabe in Rechnung gestellt
und an die Stadt Marburg abgeführt.
Mit der
oben bereits erwähnten Novellierung der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) hat
die E.ON Mitte AG die Klarstellung des Verordnungsgebers, dass für diese Kunden
ohne Leistungsmessung der erhöhte Satz der Konzessionsabgabe anzusetzen
ist, auch umgesetzt. Für den
Zeitraum vom 01.10.1999 bis zum 30.06.2005 muss insofern ein Ausgleich
nachträglich erfolgen, da die gewährte Konzessionsabgabe für den oben
skizzierten Kundenkreis zu gering war.
Die E.ON
Mitte AG hat daher anhand der vorliegenden Verbrauchszahlen eine Modellrechnung
erstellt und diese mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund abgestimmt.
Dabei wird unterstellt, dass ca. 40 – 50 % der betreffenden Kunden mit einer
Abnahmemenge zwischen 30.000 und 100.000 kWh als Tarifkunden hätten behandelt
werden müssen. Die genaue Berechnung ist jedoch sehr kostenintensiv und
zeitaufwändig, so dass die E.ON Mitte AG angeboten hat, auf den Gesamtverbrauch
des oben genannten Kundenkreises eine Ausgleichszahlung in Höhe von 60 % der
Differenz zwischen der höheren und der gezahlten Konzessionsabgabe zu leisten.
Diese
Abgeltung ist nach unserer Ansicht eher großzügig und damit nicht zu
beanstanden, zumal keine verlässlichen Angaben über tatsächliche Verbräuche
vorhanden sind. Auf dieser Basis wurde allen „betroffenen“ Kommunen ein
Ausgleich angeboten, der inzwischen auch von vielen Kommunen akzeptiert wurde.
Bezogen auf
die Stadt Marburg ergibt sich nach dieser Modellrechnung eine Nachzahlung durch
die E.ON Mitte AG in Höhe 132.912,75 €.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Anlagen
- Vereinbarung zur Änderung des
Konzessionsvertrages – Kommunalrabatt
- Vereinbarung zur Abgeltung der
Konzessionsabgabe
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
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