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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1833/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Dem Abschluss der vorgelegten Nachtragsvereinbarung zum Konzessionsvertrag vom 14.09.2004 zur Anpassung des Kommunalrabattes zwischen dem Magistrat der Universitätsstadt Marburg und der E.ON Mitte AG wird zugestimmt.

 

 

  1. Dem Abschluss der vorgelegten Vereinbarung zur Abgeltung von Konzessionsabgaben durch die E.ON Mitte AG an die Universitätsstadt Marburg wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

 

Zu 1.)

 

 

Mit dem Abschluss des Konzessionsvertrages am 14.09.2004 verpflichtete sich die E.ON Mitte AG der Stadt Marburg den üblichen Kommunalrabatt in Höhe von 10 % auf den Strompreis für den Eigenverbrauch zu gewähren (§ 11 – Gemeinderabatt). Dieser Kommunalrabatt wurde für die Laufzeit des Konzessionsvertrages bis zum 31.12.2024, bezogen auf den Stadtteil Cappel jedoch nur bis zum Ablauf des Jahres 2014, vereinbart.

Durch die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) kann dieser Kommunalrabatt nur noch auf die im Strompreis enthaltenen Netzentgelte gewährt werden. Diese Regelungen  haben allerdings nur für neu abzuschließende Konzessionsverträge Gültigkeit, bestehende Regelungen sind davon ausgenommen.

Die E.ON Mitte AG ist bestrebt, alle Altverträge auf neue Regelungen umzustellen, um eine einheitliche Tarifstruktur führen zu können. Die der Stadt Marburg dadurch entstehenden finanziellen Nachteile sollen mit dem Abschluss der Nachtragsvereinbarung ausgeglichen werden. Bezogen auf die bisher gewährten Rabatte im Vergleich zu künftigen Rabatten auf die Netzentgelte, ergibt sich durch die Umstellung ein zu kapitalisierender Ausgleich in Höhe von insgesamt 67.137,05 €, der von der E.ON Mitte AG errechnet und von der Stadt Marburg überprüft wurde.

 

 

 




Zu 2.)

 

Durch die Aufarbeitung des Sachverhaltes im Rahmen einer Prüfung des Fachdienstes 14 –Prüfungsamt- der Stadt Marburg wurden hessenweit (und auch für Teile Nierdersachsens) Nachzahlungen von E.ON Mitte AG initiiert.

                       

Im Konzessionsvertrag vom 14.09.2004 und auch im vorangegangenen Konzessionsvertrag wurde vereinbart, dass die E.ON Mitte AG (vormals EAM) den höchst zulässigen Betrag als Konzessionsabgabe an die Stadt Marburg zahlt. §2 Abs 7 KAV sieht als  Bedingung zur Nutzung des niedrigeren Konzessionsabgabensatzes von 0,11 Ct statt 1,59 Ct (bei der Stadt Marburg) das Vorliegen eines Verbrauches von 30.000 kWh und zweimalige Leistungsmessungen über 30 kW vor. Aufgrund einer unterschiedlichen Rechtsauslegung hat die E.ON Mitte AG den Kunden mit einem Verbrauch zwischen 30.000 und 100.000 kWh nur die geringere Konzessionsabgabe in Rechnung gestellt und an die Stadt Marburg abgeführt.

 

Mit der oben bereits erwähnten Novellierung der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) hat die E.ON Mitte AG die Klarstellung des Verordnungsgebers, dass für diese Kunden ohne Leistungsmessung der erhöhte Satz der Konzessionsabgabe anzusetzen ist,  auch umgesetzt. Für den Zeitraum vom 01.10.1999 bis zum 30.06.2005 muss insofern ein Ausgleich nachträglich erfolgen, da die gewährte Konzessionsabgabe für den oben skizzierten Kundenkreis zu gering war.

Die E.ON Mitte AG hat daher anhand der vorliegenden Verbrauchszahlen eine Modellrechnung erstellt und diese mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund abgestimmt. Dabei wird unterstellt, dass ca. 40 – 50 % der betreffenden Kunden mit einer Abnahmemenge zwischen 30.000 und 100.000 kWh als Tarifkunden hätten behandelt werden müssen. Die genaue Berechnung ist jedoch sehr kostenintensiv und zeitaufwändig, so dass die E.ON Mitte AG angeboten hat, auf den Gesamtverbrauch des oben genannten Kundenkreises eine Ausgleichszahlung in Höhe von 60 % der Differenz zwischen der höheren und der gezahlten Konzessionsabgabe zu leisten.

Diese Abgeltung ist nach unserer Ansicht eher großzügig und damit nicht zu beanstanden, zumal keine verlässlichen Angaben über tatsächliche Verbräuche vorhanden sind. Auf dieser Basis wurde allen „betroffenen“ Kommunen ein Ausgleich angeboten, der inzwischen auch von vielen Kommunen akzeptiert wurde.

 

Bezogen auf die Stadt Marburg ergibt sich nach dieser Modellrechnung eine Nachzahlung durch die E.ON Mitte AG in Höhe 132.912,75 €.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen

 

  1. Vereinbarung zur Änderung des Konzessionsvertrages – Kommunalrabatt
  2. Vereinbarung zur Abgeltung der Konzessionsabgabe

 

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