Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD - VO/1862/2007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Arbeit im Akteneinssichtsausschuss, insbesondere die Akteneinsichtsnahme, unterliegt strenger Vertraulichkeit. Deshalb werden der Magistrat und der Stadtverordnetenvorsteher  aufgefordert der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch Stadtverordnete im Akteneinsichtsauschuss „Altenhilfe“ nachzugehen und rechtliche Schritte einzuleiten.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Begründung:

 

In der Oberhessischen Presse von heute wird unter der Überschrift „Marburger Altenhilfe: Probleme wurden im Protokoll festgehalten“ aus vertraulichen Unterlagen des Aufsichtsrats öffentlich berichtet. Durch Formulierungen wie „ nach Informationen der OP wurde damals in den Akten festgehalten“  oder “heißt es im Protokoll“ bzw. „finden sich Vermerke in den Akten“ wird deutlich, dass der Presse vertrauliche Informationen zugespielt wurden, die nur aus der Sichtung der Akten im Akteneinsichtsauschuss beruhen können. Die Mitglieder des Akteneinsichtsausschuss wurden auf den Umgang mit vertraulichen Unterlagen mehrfach hingewiesen und auf Nachfrage aus dem Ausschuss, ob Kopien für den persönlichen Gebrauch aus den Akten gemacht werden dürften, darauf hingewiesen, dass keine Kopien angefertigt werden dürften, sondern die Ausschussmitglieder sich aus den Akten lediglich schriftliche Notizen machen dürfen. 

 

Nach §24  HGO unterliegen Stadtverordnete der Verschwiegenheitspflicht. In der letzten Sitzung des Akteneinsichtsausschuss war die Befragung der Dezernentin bei aufgetretenen Unklarheiten oder bei fehlenden Informationen vorgesehen. Die Debatte über die Akteneinsicht und dem Abschlussbericht ist für den 9. November vorgesehen. An der Sitzung  der Befragung der Dezernentin auf die sich die OP-Berichterstattung bezieht war die Öffentlichkeit nicht anwesend,  dies war auch der Grund weshalb über bestimmte personengeschützte Sachverhalte offener gesprochen werden konnte. Die Frage welche bzw. ob Daten bzw. Namen im öffentlichen Abschlussbericht genannt werden dürfen, wurde als noch zu klärende Frage festgehalten.

 

Durch die Weitergabe vertraulicher Informationen in Form von Abschriften aus den Akten an die öffentliche Presse wird offensichtlich, dass eine vertrauensvolle, auf  der Grundlage des demokratischen Rechtssystems basierende Zusammenarbeit in den demokratischen Gremien zu Gunsten einer unsachlichen politischen Skandalierung geopfert wird und hierzu werden auch Rechtsverstöße in Kauf genommen oder vielleicht sogar bewusst einkalkuliert.

 

Die Verletzung der Vertraulichkeitspflicht ist ein gravierender Eingriff in die rechtlichen Grundlagen unseres demokratischen Gemeinwesens. Die HGO sieht bei einem Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht durch Gemeindevertreter bzw. Stadtverordnete in  §24 a Ordnungsmaßnahmen vor. Diese sollten nun ergriffen werden, um deutlich zu machen, dass  Rechtsverstösse durch Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung nicht geduldet werden.

 

gez. Dietmar Göttling                                                                        gez. Reinhold Becker

 

 

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen