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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1869/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Warum werden die Arbeiten am Sanierungsobjekt Hirschberg 14 nicht fortgeführt - das Haus hat einen sehr seltenen noch komplett erhaltenen Dachstuhl von 1523 und steht an markanter Stelle - und wie gedenkt man die Fehler der Vergangenheit zu beheben?

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Sachverhalt

Das Kulturdenkmal Hirschberg 14 ist ein wichtiges Architekturzeugnis der Marburger Altstadt. Leider sind in den letzten Jahrzehnten wesentliche Instandhaltungsarbeiten nicht ausgeführt worden, die in der Verantwortung des Eigentümers liegen. Zudem sind bereits bei Umbauten in früherer Zeit massive Eingriffe in die Fachwerkkonstruktion erfolgt, die die heute relevanten statischen Probleme mitbegründet haben.

 

In einem Zeitraum von über 10 Jahren wurde seitens des Sanierungsbüros vergeblich versucht, eine grundlegende Sanierung des Gebäudes über eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Einsatz von Sanierungsgeldern zu erwirken, hierzu gab es keine Bereitschaft der Eigentümer(in).

 

Mit hohem Aufwand an Städtebaufördermitteln und beratendem Einsatz wurde seitens des Sanierungsbüros und anderer Fachdienste der stark einsturzgefährdete westliche Bauteil rückgebaut, der historische Gewölbekeller gesichert und eine statisch aussteifende neue Giebelwand des aufstehenden Gebäudeteils errichtet. Weitergehende Sanierungsmaßnahmen erfolgten nicht, weil die Eigentümer daran kein Interesse zeigten und auch deren finanzielle Möglichkeiten überstiegen hätte. Um eine funktionierende Wirtschaftlichkeitsberechnung des Sanierungsbüros zu erwirken, wäre ein Auszug der Eigentümer erforderlich geworden - hierzu waren sie nicht bereit.

Die Gelder für eine grundlegende Sanierung sind nach Aufhebung des Sanierungsgebiets „Nordwestliche Oberstadt“ nunmehr nicht mehr verfügbar, sodass der weitere Fortgang vom Eigentümer vorantwortet werden muss.

 

Bei einem Gespräch zwischen dem Eigentümer, dem Sanierungsbüro und den Fachdiensten Bauaufsicht und Stadtplanung/Untere Denkmalschutzbehörde am 26.02.07 wurde seitens der Stadt deutlich gemacht, dass eine fortwährende Bewohnbarkeit kritisch gesehen wird und zur Absicherung ein Gutachten seitens des Eigentümers in Auftrag gegeben werden soll, um die statisch-konstruktive Situation zu überprüfen.

 

Dieses Gutachten ist vor kurzem dem Eigentümer übergeben worden, wird aber laut Auskunft seines Rechtsvertreters den städtischen Behörden erst in der kommenden Woche vorgelegt. Die Bewertung des Statikers kann aber unter Vorbehalt bereits in der Tendenz als besorgniserregendes Ergebnis gewertet werden. Daher können sich nach eingehender Prüfung des Gutachtens durch die Bauaufsicht durchaus Ordnungsmaßnahmen (Entmietung wegen Unbewohnbarkeit, Sicherung des Gebäudes gegenüber dem öffentlichen Verkehrsraum usw.) ergeben. Diese Maßnahmen würden allerdings auf Kosten der Stadt Marburg vorgenommen werden müssen.

 

Die weitere Vorgehensweise, Teilsanierung oder evtl. Verkauf, obliegt dem Eigentümer.

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