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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1870/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gerlinde Schwebel (Nr. 14 10/2007)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
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02.11.2007
|
Sachverhalt
Der
Magistrat der Universitätsstadt Marburg verfolgt die gegenwärtige Debatte um
die Novellierung der Verpackungsverordnung und damit die Zukunft der getrennten
Sammlung von Verpackung mit großem Interesse.
Schwerpunkt
der gegenwärtigen Diskussion ist die Frage, ob zukünftig weiterhin
Verpackungsabfälle getrennt von Hausmüll gesammelt werden, oder ob
perspektivisch die so genannten "trockenen und nassen
Wertstofftonnen" etabliert werden können.
Nach der
aktuellen Rechtslage handelt es sich bei der haushaltsnahen Sammlung der
Verpackungsabfälle um ein privatwirtschaftlich organisiertes Rücknahmesystem,
dass auf den Regelungen der Verpackungsordnung basiert und sich insofern
außerhalb des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsregimes bewegt. Die
Zuständigkeit bzw. Verantwortung für die Verwertung der Verpackungsabfälle
liegt nach der Verpackungsverordnung bei den Erzeugern.
Auch wenn
der städtische DBM als Subauftragnahmer für den kreisweiten Generalunternehmer,
ab Januar 2008 die Firma Mittelstädt, Stadtallendorf, die Einsammlung im
Stadtgebiet Marburg erledigt, besitzt die Stadt Marburg derzeit keinen
rechtlichen Einfluss auf die Ausgestaltung des Systems. Insofern ist es aktuell
schon aus rechtlichen Gründen nicht möglich, die getrennten Sammlung von
Restmüll und Verpackungsabfällen (Gelber Sack) in Marburg anders zu
organisieren.
Darüber
hinaus besteht nach dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz die
Verpflichtung, den eingesammelten Restmüll (schwarze Tonne und Sperrmüll) dem
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, dem Landkreis, anzudienen. Insofern
kann eine Änderung der Sammlungssystematik nur durch den zuständigen Landkreis
erfolgen.
Derzeit
sieht der Landkreis die kreisweite Trennung der Abfälle in die Fraktionen Restmüll,
Verpackungsabfälle (in Marburg i. d. R. Gelber Sack), Altpapier,
Bioabfall und Sperrmüll im Holsystem sowie zusätzlich Altglas, Metalle,
Sonderabfälle und sonstige Wertstoffe (Reifen, ...) im Bringsystem
(Depotcontainer und Abgabestellen) vor und sieht auch aktuell keinen
Handlungsbedarf für eine Änderung.
Neben den
rechtlichen Aspekten muss bei einer Umorganisation der Stoffströme zudem
gewährleistet sein, dass eine noch hochwertigere Verwertung der Abfälle und
Wertstoffe erledigt. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass unter dem
Gesichtspunkt der Ressourcenschonung und des Klimaschutzes zukünftig der Anteil
der stofflichen Verwertung gegenüber der energetischen Verwertung einen noch
höheren Stellenwert erhält.
Fütr die
Abfalltrennung bedeutet dies, dass die Sammelsysteme miot Monochargen
(Altpapier, Altglas, Bioabfall, ...) die wichtige Sekundärrohstoffe für eine
Verwertung bereitstellen, zukünftig unbedingt erhalten bleiben müssen.
Sie sind
nicht nur ökologisch hochwertiger sondern zusätzlich auch ökonomisch sinnvoll
und somit von enormer Bedeutung für die STabilität der derzeitigen
Abfallentsorgungskosten im Landkreis und damit auch in der Universitätsstadt
Marburg.
Seitens
der zuständigen Fachleute in der Verwaltung werden die ersten Versuche in einigen
Städten, die so genannte Wertstofftonne zu etablieren, intensiv beobachtet und
die gewonnen Ergebnisse zeitnah ausgewertet.
Derzeit
gibt es in den Fachkreisen noch sehr unterschiedliche Bewertungen hinsichtlich
der Sinnhaftigkeit und des Erfolgs derartiger Versuche.
Sollten
diese Test aber validiert die oben geforderten positiven ökologischen Effekte
zeigen, wird die Stadt Marburg alle ihre Möglichkeiten ausschöpfen und
daraufhin wirken, dass derartige Systeme auch in Marburg etabliert werden.
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