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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/0250/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird geben,

 

von der nachfolgenden Situationsbeschreibung im Hinblick auf die Finanzierung von Lernmitteln durch einkommensschwache Eltern Kenntnis zu nehmen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Im 2. Halbjahr des vergangenen Jahres fand durch eine Große Anfrage und einen Parlamentsantrag in verschiedenen städtischen Gremien eine ausführliche Diskussion zum Thema „Finanzierung von Kosten in der Schule durch einkommensschwache Eltern“ statt.

 

Der Fachdienst Schule war aufgefordert, dazu nochmals konkrete Informationen der Schulen einzuholen und hat eine Umfrage durchgeführt. Das Schreiben ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Zu den Ergebnissen ist folgendes zu berichten:

 

Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass die Schulen immer wieder mitgeteilt haben, dass es ihnen sehr schwer fällt, die Fragen zu beantworten, da sie nur bedingt einen Überblick darüber haben, wie sich die finanzielle Situation der Schüler/innen bzw. Eltern darstellt. Nicht alle Eltern erbitten in den Schulen zusätzliche Unterstützungsleistungen.

Insofern können die Fragen auch nur allgemein und zusammenfassend beantwortet werden.

 

Frage 1: In welchen Bereichen besteht nach Ihrer Auffassung eine Finanzierungsproblematik für Eltern und in welchem Umfang entstehen Kosten für den einzelnen Schüler/die einzelne Schülerin bei:

 

a) Verbrauchsmaterialien (Stifte, Hefte, Zirkel, Malkasten)

 

Nur wenige Schulen bekräftigen, dass eine konkrete Finanzierungsproblematik für Eltern besteht. Es handelt sich im Wesentlichen um Schulen im Bereich sozialer Brennpunkte. Insgesamt versuchen die Schulen, die Kosten so gering wie möglich zu halten, indem beispielsweise Lernmaterialien in Form von Kopien selbst hergestellt werden oder indem Sammelbestellungen angeboten werden. Die Kosten für diese Verbrauchsmaterialien werden von den Schulen zwischen 20,00 € und 80,00 € pro Schuljahr bemessen und erstrecken sich auch von der Anschaffung her über mehrere Monate.

Insofern ist es nachvollziehbar, dass sich hier keine maßgebliche Finanzierungslücke ergibt.

 

b) Ergänzende Schulbücher (Atlanten, Wörterbücher…)

 

Zu dieser Frage hat die überwiegende Zahl der Schulen mitgeteilt, dass eine nicht unerhebliche Finanzierungsproblematik besteht, da an fast allen Schulen Eltern zusätzliche Arbeitsheft, Übungsmaterialien, Atlanten, Wörterbücher, Englischübungen, Schreiblehrgänge oder aktuelle Bücher zur Prüfungsvorbereitung aufbringen müssen. Trotz der bestehenden Lernmittelfreiheit ist Begründung dafür, dass die vom Land Hessen zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen. In diesem Zusammenhang bemühen sich die Schulen, die Kosten gering zu halten (z. B. Sammelbestellungen).

 

Aufgrund der erwähnten Lernmittelfreiheit ist dieser Bereich jedoch auch rechtlich gesehen sehr problematisch, so dass die Schulen in Dienstversammlungen sowohl vom Fachdienst Schule als auch dem Staatlichen Schulamt darauf hingewiesen worden sind, die Anforderungen an die Eltern sehr niedrig zu halten.

 

c) Besondere Anschaffungen zur Einschulung bzw. zum Schuljahresbeginn

 

An den Grundschulen wird von ca. der Hälfte der Schulen eine besondere Schwierigkeit bei der Finanzierung der Kosten der Einschulung gesehen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 200,00 €, was für viele Familien ein Problem darstellt. Besondere Anschaffungen zum üblichen Schuljahresbeginn oder dem Übergang in die weiterführenden Schulen werden von den Schulen nicht festgestellt.

 

d) Klassenfahrten

 

Fast alle Schulen stellen fest, dass die Eltern Probleme haben, Klassenfahrten zu finanzieren. Dies betrifft sowohl die Fahrten in den Grundschulen, für die Kosten zwischen 70,00 € und 150,00 € pro Fahrt entstehen, als auch in den weiterführenden Schulen. Deutlich wird auch, dass die Schulen, die von einer besonders hohen Anzahl einkommensschwacher Schüler/innen besuchen werden, von dieser Problematik besonders betroffen sind.

 

In den Antworten wird gleichzeitig auf die verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen hingewiesen, die letztendlich in den meisten Fällen auch greifen:

 

-        Empfänger/innen von Sozialleistungen (SGB II und SGB XII) können beim Kreisjobcenter bzw. im Sozialamt Zuschüsse für mehrtägige Klassenfahrten beantragen, die dann in der Regel auch übernommen werden.

-        Einkommensschwache Schülerinnen und Schülern, die eine solche Leistung nicht erhalten, können in der Schule einen Zuschuss beantragen. Im Rahmen der von der Stadt Marburg budgetierten Haushaltsmittel haben die Schulen einen Gesamtetat in Höhe von ca. 80.000,00 € unter der Haushaltsstelle „Schulprojekte“ zur Verfügung, aus dem ergänzende Zuschüsse für Klassenfahrten gezahlt werden können.

-    Gerade für den Bereich der Klassenfahrten gibt es an den Schulen abschließend die Möglichkeit, Zuschüsse über den Förderverein zu beantragen. Auch dies geschieht in der Praxis häufig.

 

In der Umfrage wird ergänzend von den Schulen darauf hingewiesen, dass die Fahrten frühzeitig kommuniziert werden, so dass insgesamt die Möglichkeit besteht, anzusparen. Darüber hinaus bemüht man sich, die Kosten so gering wie möglich zu halten, wobei ebenfalls darauf hingewiesen wird, dass in den letzten Jahren in diesem Bereich ein nicht unerheblicher Kostenanstieg zu verzeichnen ist.

 

Eine besondere Problematik für Schülerinnen und Schüler besteht bei der Finanzierung von Tagesausflügen. Diese werden durch die Sozialleistungsträger nicht bezuschusst, verursachen jedoch im Einzelfall durchaus erhebliche Kosten. Diese Problematik wird gerade an weiterführenden und durchaus auch in den beruflichen Schulen festgestellt.

 

 

Frage 2: Reichen die derzeitigen Landesmittel zur Umsetzung der Lernmittelfreiheit aus, die notwendigen Lernmittel für Ihre Schule zu beschaffen, an welcher Stelle sollte der Katalog der Lernmittel aus Ihrer Sicht verändert werden?

 

Lediglich drei Schulen haben mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht die Landesmittel ausreichen.

 

Seitens der anderen Schulen wird mit großer Mehrheit darauf hingewiesen, dass insbesondere die notwendigen Arbeitshefte, Übungsmaterialien, Kopien, Lexika, Foliensätze, aktuelle Atlanten u. ä. mehr nicht angeschafft werden können, da hierfür die Mittel nicht ausreichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass z. T. auch Verbrauchsmaterialien (z. B. Chemikalien oder Spiel- und Bastelmaterialien) aus diesem Topf finanziert werden.

Insofern erscheint hier nicht das Problem darin zu liegen, den Katalog an sich auszuweiten, sondern die Mittel für diese zusätzlichen Materialien zu erhöhen. Unter der Voraussetzung, dass die Gelder dann auch für solche Arbeitshefte verausgabt werden, würde dies zu einer unmittelbaren Entlastung der Eltern führen (siehe Frage 1 b).

 

Die Zuweisung der Pauschalbeträge für die Lernmittel erfolgt jeweils jährlich durch das Hess. Kultusministerium. Um einen Überblick zu geben, ist als Anlage 2 der Erlass für das laufende Jahr beigefügt. Sie können daraus ersehen, in welchem Umfang pro Schüler/in Lernmittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass das Land Hessen ein 5jähriges Sonderprogramm zur Erneuerung der Schulbücher für die Jahre 2007 - 2011 aufgelegt hat, in dem den Schulen jährlich 5 Mio. € zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, um die Lernmittelbestände zu modernisieren und den veränderten Bildungsstandards anzupassen.

 

 

Frage 3: Wie viele Schülerinnen und Schüler sind nach Ihrer Auffassung von dieser Problematik betroffen?

 

Wie bereits eingangs erwähnt, lässt sich diese Frage durch die Schulen nur schwer beantworten, so dass die Einschätzungen hier auch sehr unterschiedlich sind. Sie reichen von der Aussage „keine direkten Beschwerden“ an einer kleinen Schule in einem Stadtteil bis hin zu einem geschätzten Anteil von 50 - 60 % in einer Schule in einem sozialen Brennpunkt.

 

Lässt man diese Besonderheiten außer Acht, kann im Schnitt festgestellt werden, dass zwischen 10 -20 % aller Schülerinnen und Schüler zumindest in einem der o. g. Bereichen Schwierigkeiten haben, ihre Lernmittel und Kosten für die Schule zu finanzieren.

 

 

 

Eine Grundschule hat sich die Mühe gemacht und versucht, alle Kosten für den vierjährigen Schulbesuch zu addieren. Dies beginnt mit der Einschulung, umfasst die jeweiligen Arbeitshefte und sonstige kleinere Materialien und beinhaltet besondere Anschaffungen wie Turnschuhe, Fahrradhelm für die Fahrradausbildung und die Kosten für Klassenfahrten.

Ergebnis ist dann ein Betrag in Höhe von insgesamt gut 800,00 € für die 4jährige Grundschulzeit, der durchaus realistisch erscheint.

 

Wie bereits mehrfach mitgeteilt, hat der Magistrat auf die Situation reagiert und zusammen mit dem Staatlichen Schulamt in verschiedenen Dienstversammlungen die Schulen auf die besondere Situation hingewiesen und aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Eltern nicht über Gebühr belastet werden.

 

Darüber hinaus wurde die Problematik auch in den kommunalen Spitzenverbänden angesprochen und wird dort weiter diskutiert, um auch auf Landesebene zu Verbesserungen zu kommen.

 

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass durch die beabsichtigte Bezuschussung der warmen Mittagsversorgung eine konkrete Entlastung der Eltern erfolgen wird.

 

Die Vorlage wird nach Kenntnisnahme durch den Magistrat dem Schul- und Kulturausschuss und dem Sozialausschuss sowie dem Fachbereich Kinder, Jugend, Familie vorgelegt und der Schulkommission in ihrer nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

 

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

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Finanz. Auswirkung

Auswirkungen

 

Keine

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