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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/0250/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierung von Lernmitteln durch einkommensschwache Eltern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 40 - Schule
- Bearbeiter*in:
- Jennifer Balzer
- Verfasser*in:
- Herr Etzelmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Kenntnisnahme
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20.05.2008
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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29.08.2008
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Sachverhalt
Begründung
Im
2. Halbjahr des vergangenen Jahres fand durch eine Große Anfrage und einen
Parlamentsantrag in verschiedenen städtischen Gremien eine ausführliche
Diskussion zum Thema „Finanzierung von Kosten in der Schule durch
einkommensschwache Eltern“ statt.
Der
Fachdienst Schule war aufgefordert, dazu nochmals konkrete Informationen der
Schulen einzuholen und hat eine Umfrage durchgeführt. Das Schreiben ist als
Anlage 1 beigefügt.
Zu
den Ergebnissen ist folgendes zu berichten:
Zunächst
muss darauf hingewiesen werden, dass die Schulen immer wieder mitgeteilt haben,
dass es ihnen sehr schwer fällt, die Fragen zu beantworten, da sie nur bedingt
einen Überblick darüber haben, wie sich die finanzielle Situation der
Schüler/innen bzw. Eltern darstellt. Nicht alle Eltern erbitten in den Schulen
zusätzliche Unterstützungsleistungen.
Insofern
können die Fragen auch nur allgemein und zusammenfassend beantwortet werden.
Frage
1: In welchen Bereichen besteht nach Ihrer Auffassung eine
Finanzierungsproblematik für Eltern und in welchem Umfang entstehen Kosten für
den einzelnen Schüler/die einzelne Schülerin bei:
a)
Verbrauchsmaterialien (Stifte, Hefte, Zirkel, Malkasten)
Nur
wenige Schulen bekräftigen, dass eine konkrete Finanzierungsproblematik für
Eltern besteht. Es handelt sich im Wesentlichen um Schulen im Bereich sozialer
Brennpunkte. Insgesamt versuchen die Schulen, die Kosten so gering wie möglich
zu halten, indem beispielsweise Lernmaterialien in Form von Kopien selbst
hergestellt werden oder indem Sammelbestellungen angeboten werden. Die Kosten
für diese Verbrauchsmaterialien werden von den Schulen zwischen 20,00 € und
80,00 € pro Schuljahr bemessen und erstrecken sich auch von der Anschaffung her
über mehrere Monate.
Insofern
ist es nachvollziehbar, dass sich hier keine maßgebliche Finanzierungslücke
ergibt.
b)
Ergänzende Schulbücher (Atlanten, Wörterbücher…)
Zu
dieser Frage hat die überwiegende Zahl der Schulen mitgeteilt, dass eine nicht
unerhebliche Finanzierungsproblematik besteht, da an fast allen Schulen Eltern
zusätzliche Arbeitsheft, Übungsmaterialien, Atlanten, Wörterbücher,
Englischübungen, Schreiblehrgänge oder aktuelle Bücher zur Prüfungsvorbereitung
aufbringen müssen. Trotz der bestehenden Lernmittelfreiheit ist Begründung
dafür, dass die vom Land Hessen zur Verfügung stehenden Mittel nicht
ausreichen. In diesem Zusammenhang bemühen sich die Schulen, die Kosten gering
zu halten (z. B. Sammelbestellungen).
Aufgrund
der erwähnten Lernmittelfreiheit ist dieser Bereich jedoch auch rechtlich
gesehen sehr problematisch, so dass die Schulen in Dienstversammlungen sowohl
vom Fachdienst Schule als auch dem Staatlichen Schulamt darauf hingewiesen
worden sind, die Anforderungen an die Eltern sehr niedrig zu halten.
c)
Besondere Anschaffungen zur Einschulung bzw. zum Schuljahresbeginn
An
den Grundschulen wird von ca. der Hälfte der Schulen eine besondere
Schwierigkeit bei der Finanzierung der Kosten der Einschulung gesehen. Die Kosten
belaufen sich auf ca. 200,00 €, was für viele Familien ein Problem darstellt.
Besondere Anschaffungen zum üblichen Schuljahresbeginn oder dem Übergang in die
weiterführenden Schulen werden von den Schulen nicht festgestellt.
d)
Klassenfahrten
Fast
alle Schulen stellen fest, dass die Eltern Probleme haben, Klassenfahrten zu
finanzieren. Dies betrifft sowohl die Fahrten in den Grundschulen, für die
Kosten zwischen 70,00 € und 150,00 € pro Fahrt entstehen, als auch in den
weiterführenden Schulen. Deutlich wird auch, dass die Schulen, die von einer
besonders hohen Anzahl einkommensschwacher Schüler/innen besuchen werden, von
dieser Problematik besonders betroffen sind.
In
den Antworten wird gleichzeitig auf die verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen
hingewiesen, die letztendlich in den meisten Fällen auch greifen:
- Empfänger/innen
von Sozialleistungen (SGB II und SGB XII) können beim Kreisjobcenter bzw. im
Sozialamt Zuschüsse für mehrtägige Klassenfahrten beantragen, die dann in der
Regel auch übernommen werden.
- Einkommensschwache
Schülerinnen und Schülern, die eine solche Leistung nicht erhalten, können in
der Schule einen Zuschuss beantragen. Im Rahmen der von der Stadt Marburg
budgetierten Haushaltsmittel haben die Schulen einen Gesamtetat in Höhe von ca.
80.000,00 € unter der Haushaltsstelle „Schulprojekte“ zur Verfügung, aus dem
ergänzende Zuschüsse für Klassenfahrten gezahlt werden können.
- Gerade
für den Bereich der Klassenfahrten gibt es an den Schulen abschließend die
Möglichkeit, Zuschüsse über den Förderverein zu beantragen. Auch dies geschieht
in der Praxis häufig.
In
der Umfrage wird ergänzend von den Schulen darauf hingewiesen, dass die Fahrten
frühzeitig kommuniziert werden, so dass insgesamt die Möglichkeit besteht,
anzusparen. Darüber hinaus bemüht man sich, die Kosten so gering wie möglich zu
halten, wobei ebenfalls darauf hingewiesen wird, dass in den letzten Jahren in
diesem Bereich ein nicht unerheblicher Kostenanstieg zu verzeichnen ist.
Eine
besondere Problematik für Schülerinnen und Schüler besteht bei der Finanzierung
von Tagesausflügen. Diese werden durch die Sozialleistungsträger nicht
bezuschusst, verursachen jedoch im Einzelfall durchaus erhebliche Kosten. Diese
Problematik wird gerade an weiterführenden und durchaus auch in den beruflichen
Schulen festgestellt.
Frage
2: Reichen die derzeitigen Landesmittel zur Umsetzung der Lernmittelfreiheit
aus, die notwendigen Lernmittel für Ihre Schule zu beschaffen, an welcher
Stelle sollte der Katalog der Lernmittel aus Ihrer Sicht verändert werden?
Lediglich
drei Schulen haben mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht die Landesmittel
ausreichen.
Seitens
der anderen Schulen wird mit großer Mehrheit darauf hingewiesen, dass
insbesondere die notwendigen Arbeitshefte, Übungsmaterialien, Kopien, Lexika,
Foliensätze, aktuelle Atlanten u. ä. mehr nicht angeschafft werden können, da
hierfür die Mittel nicht ausreichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass z. T.
auch Verbrauchsmaterialien (z. B. Chemikalien oder Spiel- und Bastelmaterialien)
aus diesem Topf finanziert werden.
Insofern
erscheint hier nicht das Problem darin zu liegen, den Katalog an sich
auszuweiten, sondern die Mittel für diese zusätzlichen Materialien zu erhöhen.
Unter der Voraussetzung, dass die Gelder dann auch für solche Arbeitshefte
verausgabt werden, würde dies zu einer unmittelbaren Entlastung der Eltern
führen (siehe Frage 1 b).
Die
Zuweisung der Pauschalbeträge für die Lernmittel erfolgt jeweils jährlich durch
das Hess. Kultusministerium. Um einen Überblick zu geben, ist als Anlage 2 der
Erlass für das laufende Jahr beigefügt. Sie können daraus ersehen, in welchem
Umfang pro Schüler/in Lernmittel zur Verfügung gestellt werden.
Ergänzend
weisen wir darauf hin, dass das Land Hessen ein 5jähriges Sonderprogramm zur Erneuerung
der Schulbücher für die Jahre 2007 - 2011 aufgelegt hat, in dem den Schulen
jährlich 5 Mio. € zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, um die
Lernmittelbestände zu modernisieren und den veränderten Bildungsstandards
anzupassen.
Frage
3: Wie viele Schülerinnen und Schüler sind nach Ihrer Auffassung von dieser
Problematik betroffen?
Wie
bereits eingangs erwähnt, lässt sich diese Frage durch die Schulen nur schwer
beantworten, so dass die Einschätzungen hier auch sehr unterschiedlich sind.
Sie reichen von der Aussage „keine direkten Beschwerden“ an einer kleinen
Schule in einem Stadtteil bis hin zu einem geschätzten Anteil von 50 - 60 % in
einer Schule in einem sozialen Brennpunkt.
Lässt
man diese Besonderheiten außer Acht, kann im Schnitt festgestellt werden, dass
zwischen 10 -20 % aller Schülerinnen und Schüler zumindest in einem der o. g.
Bereichen Schwierigkeiten haben, ihre Lernmittel und Kosten für die Schule zu
finanzieren.
Eine
Grundschule hat sich die Mühe gemacht und versucht, alle Kosten für den
vierjährigen Schulbesuch zu addieren. Dies beginnt mit der Einschulung, umfasst
die jeweiligen Arbeitshefte und sonstige kleinere Materialien und beinhaltet
besondere Anschaffungen wie Turnschuhe, Fahrradhelm für die Fahrradausbildung
und die Kosten für Klassenfahrten.
Ergebnis
ist dann ein Betrag in Höhe von insgesamt gut 800,00 € für die 4jährige
Grundschulzeit, der durchaus realistisch erscheint.
Wie
bereits mehrfach mitgeteilt, hat der Magistrat auf die Situation reagiert und
zusammen mit dem Staatlichen Schulamt in verschiedenen Dienstversammlungen die
Schulen auf die besondere Situation hingewiesen und aufgefordert, dafür Sorge
zu tragen, dass die Eltern nicht über Gebühr belastet werden.
Darüber
hinaus wurde die Problematik auch in den kommunalen Spitzenverbänden
angesprochen und wird dort weiter diskutiert, um auch auf Landesebene zu
Verbesserungen zu kommen.
Abschließend
sei darauf hingewiesen, dass durch die beabsichtigte Bezuschussung der warmen
Mittagsversorgung eine konkrete Entlastung der Eltern erfolgen wird.
Die
Vorlage wird nach Kenntnisnahme durch den Magistrat dem Schul- und
Kulturausschuss und dem Sozialausschuss sowie dem Fachbereich Kinder, Jugend,
Familie vorgelegt und der Schulkommission in ihrer nächsten Sitzung zur
Kenntnis gegeben.
Dr.
Kerstin Weinbach
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