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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0282/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt -und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

1.      Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 4640/9450 „Ausbau und Ausstattung Betriebskrippen“ von 1.250.000 € zugestimmt.

 

2.      Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 6300/9656 „Straßenneubau kleinere Maßnahmen“ von 80.000 € zugestimmt.

 

3.   Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt zunächst jeweils formal durch entsprechende Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 9120/3000 „Zuführung vom Verwaltungshaushalt“.

 

4.   Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

5.   Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Sachverhalt

 

Zur Erweiterung und Verbesserung der Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren in Marburg, ist der Bau einer neuen Kinderkrippe im Stadtteil Marbach vorgesehen.

 

Die Krippe wird vorrangig als betriebliche Einrichtung für die Behring-Nachfolgefirmen bereitgestellt. Dieses Kooperationsprojekt zwischen der Stadt Marburg und den Behring-Nachfolgefirmen beruht auf einem Vorschlag der AG Betriebliche Kinderbetreuung U3, die im Rahmen des Marburger Bündnisses für Familie eingerichtet wurde.

 

Da sich das Betriebsgelände für den Bau einer Kinderkrippe nicht eignet, wurde als Alternative vorgeschlagen, die Kinderkrippe im ehemaligen Kindergarten Brunnenstraße 1 (jetzt Jugendeinrichtung Connex) unterzubringen. Die Umsetzung der Maßnahme unter gleichzeitiger Verlagerung von Connex in die Grundschule Marbach scheiterte am Widerstand des Ortsbeirates, der Eltern und der Jugendlichen.

 

Das nunmehr erarbeitete Konzept des Fachdienstes Hochbau sieht einen Neubau einer Kinderkrippe mit vier Gruppen auf dem Grundstück Brunnenstraße 1 vor. Jede Gruppe wird 8 bis 10 Kinder, im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren umfassen. Träger der Einrichtung wird voraussichtlich der Eltern-Kind-Verein (EKV). Zunächst ist vorgesehen, dass in zwei Gruppen ausschließlich Kinder von Behring-Mitarbeitern betreut werden, in den anderen beiden Gruppen können neben Kindern von Behring-Mitarbeitern auch andere Kinder aus Marbach bzw. aus dem gesamten Stadtgebiet aufgenommen werden. Geplant sind Regelöffnungszeiten von 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr, bei sich abzeichnendem Bedarf auch erweiterte Öffnungszeiten bis 18.00 Uhr oder länger. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden gesondert berechnet und sollen zur Hälfte durch Zuschüsse der Behring-Firmen gedeckt werden.

 

Mittel- und langfristig ist davon auszugehen, dass im Durchschnitt 30 Plätze an Kinder von Behring-Mitarbeitern und 10 Plätze an andere Kinder vergeben werden.

 

Am 08. April 2008 wurde die Baumaßnahme im Ortsbeirat vorgestellt und erörtert.

 

Das zweigeschossige Gebäude weist eine Grundfläche von 411,34 qm und eine Nutzfläche von 644,50 qm auf.

 

Jede Gruppe erhält einen eigenen Gruppenraum sowie jeweils ein WC und einen Wickelraum, eine Garderobe, einen Abstellraum und einen Schlafraum. Zudem wird die Kinderkrippe mit einer Küche, einem Wintergarten, zwei Funktionsräumen und Lager- und Abstellräumen ausgestattet.

 

Kostenermittlung

 

Vom Fachdienst Hochbau sind am 21.04.2008  Gesamtkosten von 1.500.000 € ermittelt worden, die sich wie folgt verteilen:

 

Kostengruppe 200 Herrichten und Erschließen

Umlegung Regenwasserkanal                                        55.000 €

Öffentliche Erschließung                                                   19.000 €                      74.000 €

 

Kostengruppe 300 und 400 Baukonstruktion und Technische Anlagen

Bruttogeschossfläche 822 qm x 985 €                            809.670 €

Außentreppenanlagen                                                           23.000 €

Wintergarten                                                                           11.000 €                   843.670 €

 

Kostengruppe 500 Außenanlagen

5 % Kostengruppe 300/400 = 843.670 €                                                                    42.180 €

 

Kostengruppe 600 Ausstattung

Grundausstattung Gruppenraum

12.500 € x 4                                                                            50.000 €

Betten  (30)                                                                              12.000 € 

Ausstattung Büro und Personalraum                                     15.000 €

Kleinküchen (4)                                                                      4.000 €

Küche und Geschirr                                                                      12.000 €                      93.000 €

 

Kostengruppe 700 Baunebenkosten

23 % von Kostengruppen 300-500= 885.850 €                                                      203.745 €       

 

Nettosumme                                                                                                          1.256.595 €

plus 19 % Mehrwertsteuer                                                                                             238.753 €

 

Gesamtkosten  (1.495.348 € aufgerundet)                                                        1.500.000 €

 

Dies entspricht bei einer Bruttogeschossfläche von 822 qm je Quadratmeter 1.824 €, für eine schlüsselfertige Erstellung.

 

Weitere Kosten

Die Übernahme der Kosten für die Bewirtschaftung (Energie = 7.300 € und Reinigung = 25.780 €) wird mit dem Eltern-Kind-Verein noch verhandelt. 

Die jährlichen Kosten für die Wartung der technischen Anlagen betragen ca. 1.500 €.

 

Aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ des Bundes und des Landes Hessen, das den Bau neuer Krippenplätze bezuschusst, werden für diese Einrichtungen pro Platz 14.500 € Zuschuss zu den Baukosten,  sowie 500 € zu der Ausstattung bereitgestellt. Dies bedeutet bei 40 geschaffenen Plätzen einen  Baukostenzuschuss von 580.000 €, der voraussichtlich in 2008 und 2009 ausgezahlt wird. Als Zuschuss für die Ausstattung (Möbel, Küche etc.) sind 20.000 € zu erwarten. Das Verfahren der Antragstellung dafür wird z .Zt. vom Hess. Sozialministerium vorbereitet, so dass ein  Antrag vom Fachdienst Kinderbetreuung noch nicht gestellt werden konnte. Allerdings wurden vom Ministerium der Stadt Marburg  bereits für 2008 587.500 € in Aussicht gestellt. Der Antrag wird bis 15. Mai 2008 vom FD Kinderbetreuung gestellt.

 

Die laufenden Kosten der Krippe werden von den Behring-Firmen in erheblichem Umfang mitgetragen. Die Höhe dieses betrieblichen Anteils orientiert sich an der Praxis der Krippe des Rhön-Klinikums. Der Träger Eltern-Kind-Verein hat eine erste Kostenkalkulation vorgelegt, nach der die Kosten pro Platz und Jahr bei rd. 12.500 € liegen werden. Daraus ergibt sich voraussichtlich folgende Finanzierungsstruktur pro Platz und Jahr:

 

12.500 €            Kosten pro Platz und Jahr abzgl.

  1.750 €             Zuschuss Behring-Firma zu den Betreuungskosten

     900 €            Zuschuss Behring-Firma zu Gebäudekosten (Miet- und Nebenkostenanteil)

  3.000 €            Zuschuss Land Hessen KNIRPS

  1.668 €            Elternbeiträge

 

  7.318 €            Summe der durch Zuschüsse und Elternbeiträge gedeckten Kosten

 

  5.182 €            Nicht gedeckte Kosten, die von der Stadt Marburg zu tragen sind.

 

Für die Plätze, die nicht durch „Behring-Kinder“ belegt werden und für die daher der „Behring-Zuschuss“ entfällt, erhöhen sich die von der Stadt Marburg zu tragenden Kosten auf 7.832 €.

 

Bei vier betriebenen Gruppen entstehen für die Stadt Marburg insgesamt Folgekosten pro Jahr für die gesamte Einrichtung in Höhe von:

 

30 x 5.182 €            =            155.460 €

10 x 7.832 €            =            78.320 €

__________________________

 

Summe:                      233.780 €

 

Zum Vergleich: Die Uni-KiTa, die ebenfalls 40 Plätze für Kinder U3 anbietet, erhielt 2006 – geprüfte Abrechnungen für 2007 liegen noch nicht vor – einen Zuschuss der Stadt Marburg in Höhe von 247.982 €, (Ansatz für 2008 im Haushalt 211.000 € - Reduzierung wegen Landesmittel KNIRPS-Programm.) Allerdings fallen für die Uni-KiTa keine vergleichbaren Verwaltungs- und Geschäftsführungskosten an, da die Geschäftsführung vom Träger Studentenwerk mit übernommen wird.

 

Die Funktionalausschreibung für die schlüsselfertige Erstellung im Niedrigenergiestandard soll im Juni erfolgen, alternativ soll auch die Erstellung im Passivhausstandard angeboten werden. Die Fertigstellung ist für Oktober 2008 vorgesehen.

 

Haushaltsmäßige Abwicklung

 

Der bei der Haushaltsstelle 4640/9450 Ausbau und Ausstattung Betriebskrippen ursprünglich veranschlagte Betrag von 250.000 € war für die Unterbringung der Einrichtung im Gebäude Brunnenstraße 1 (Connex) vorgesehen. Die durch den Neubau der Kinderkrippe entstehenden Mehrkosten von 1.250.000 € waren bei der Haushaltsaufstellung nicht planbar und sind daher unvorhergesehen im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO.

 

Die grundsätzliche Entscheidung zur Durchführung eines solchen Gemeinschaftsprojektes wurde mit der Verabschiedung des Haushalts 2008 bereits dokumentiert. Die Konzeptänderung, weg von der Unterbringung in einem bereits bestehenden Gebäude, hin zum Neubau der Kinderkrippe, ändert nichts an dem bereits festgestellten Bedarf, möglichst schnell zusätzliche (Klein-)Kinderbetreuungsplätze zu schaffen. Die überplanmäßige Ausgabe ist daher ebenfalls unabweisbar.

 

Im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Außenanlagen ist auch der Ausbau des angrenzenden Einmündungsbereiches Brunnenstraße/Bienenweg sinnvoll. Der Ausbau soll zur Verkehrsberuhigung vor der Kinderkrippe beitragen. Der Abschnitt zwischen der Brunnenstraße und dem Kirchenvorplatz wird u. a. mit durchgezogenen Bordsteinen ausgestattet, um eine sicherere Straßenüberquerung zu gewährleisten. Zudem werden in diesem Bereich vier neue Parkplätze geschaffen. Für diesen Ausbau fallen ca. 80.000 € an, die überplanmäßig bei der Haushaltsstelle 6300/9656 „Straßenneubau kleinere Maßnahmen“ bereitgestellt werden müssen.

 

Um den neuen Anforderungen an die Sicherheit im Verkehr in diesem Bereich gerecht zu werden, ist der Ausbau dieses Straßenabschnittes unabweisbar.

 

In diesem immer noch frühen Stadium des Haushaltsjahres erfolgt die Deckung in beiden Fällen zunächst formal über die Haushaltsstelle 9120/3000 „Zuführung vom Verwaltungshaushalt“.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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