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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0282/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2008
Haushaltsstelle 464001.945000 - Ausbau und Ausstattung Betriebskrippen
Haushaltsstelle 630001.965600 - Straßenneubau kleinere Maßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Hedderich, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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27.05.2008
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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30.05.2008
|
Beschlussvorschlag
Der
Haupt -und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:
1. Gem. § 100 Abs. 1
HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen Ausgabe
bei der Hst. 4640/9450 „Ausbau und Ausstattung Betriebskrippen“ von 1.250.000 €
zugestimmt.
2. Gem. § 100 Abs. 1
HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen Ausgabe
bei der Hst. 6300/9656 „Straßenneubau kleinere Maßnahmen“ von 80.000 €
zugestimmt.
3. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt
zunächst jeweils formal durch entsprechende Mehreinnahmen bei der
Haushaltsstelle 9120/3000 „Zuführung vom Verwaltungshaushalt“.
4. Mit dem Beschluss sind die Mittel
zugleich freigegeben.
5. Der Stadtverordnetenversammlung ist
hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Sachverhalt
Zur
Erweiterung und Verbesserung der Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder im
Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren in Marburg, ist der Bau einer neuen
Kinderkrippe im Stadtteil Marbach vorgesehen.
Die
Krippe wird vorrangig als betriebliche Einrichtung für die
Behring-Nachfolgefirmen bereitgestellt. Dieses Kooperationsprojekt zwischen der
Stadt Marburg und den Behring-Nachfolgefirmen beruht auf einem Vorschlag der AG
Betriebliche Kinderbetreuung U3, die im Rahmen des Marburger Bündnisses für
Familie eingerichtet wurde.
Da
sich das Betriebsgelände für den Bau einer Kinderkrippe nicht eignet, wurde als
Alternative vorgeschlagen, die Kinderkrippe im ehemaligen Kindergarten
Brunnenstraße 1 (jetzt Jugendeinrichtung Connex) unterzubringen. Die Umsetzung
der Maßnahme unter gleichzeitiger Verlagerung von Connex in die Grundschule
Marbach scheiterte am Widerstand des Ortsbeirates, der Eltern und der
Jugendlichen.
Das
nunmehr erarbeitete Konzept des Fachdienstes Hochbau sieht einen Neubau einer
Kinderkrippe mit vier Gruppen auf dem Grundstück Brunnenstraße 1 vor. Jede
Gruppe wird 8 bis 10 Kinder, im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren umfassen.
Träger der Einrichtung wird voraussichtlich der Eltern-Kind-Verein (EKV).
Zunächst ist vorgesehen, dass in zwei Gruppen ausschließlich Kinder von
Behring-Mitarbeitern betreut werden, in den anderen beiden Gruppen können neben
Kindern von Behring-Mitarbeitern auch andere Kinder aus Marbach bzw. aus dem
gesamten Stadtgebiet aufgenommen werden. Geplant sind
Regelöffnungszeiten von 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr, bei sich abzeichnendem Bedarf
auch erweiterte Öffnungszeiten bis 18.00 Uhr oder länger. Die dadurch entstehenden
Mehrkosten werden gesondert berechnet und sollen zur Hälfte durch Zuschüsse der
Behring-Firmen gedeckt werden.
Mittel- und langfristig ist davon auszugehen,
dass im Durchschnitt 30
Plätze an Kinder von Behring-Mitarbeitern und 10 Plätze an andere Kinder
vergeben werden.
Am
08. April 2008 wurde die Baumaßnahme im Ortsbeirat vorgestellt und erörtert.
Das
zweigeschossige Gebäude weist eine Grundfläche von 411,34 qm und eine
Nutzfläche von 644,50 qm auf.
Jede
Gruppe erhält einen eigenen Gruppenraum sowie jeweils ein WC und einen
Wickelraum, eine Garderobe, einen Abstellraum und einen Schlafraum. Zudem wird
die Kinderkrippe mit einer Küche, einem Wintergarten, zwei Funktionsräumen und
Lager- und Abstellräumen ausgestattet.
Kostenermittlung
Vom Fachdienst Hochbau sind am 21.04.2008 Gesamtkosten von 1.500.000 € ermittelt
worden, die sich wie folgt verteilen:
Kostengruppe 200 Herrichten und Erschließen
Umlegung Regenwasserkanal 55.000
€
Öffentliche Erschließung 19.000
€ 74.000
€
Kostengruppe 300 und 400 Baukonstruktion und Technische
Anlagen
Bruttogeschossfläche 822 qm x 985 € 809.670 €
Außentreppenanlagen 23.000
€
Wintergarten 11.000
€
843.670 €
Kostengruppe 500 Außenanlagen
5 % Kostengruppe 300/400 = 843.670 € 42.180
€
Kostengruppe 600 Ausstattung
Grundausstattung Gruppenraum
12.500 € x 4 50.000
€
Betten (30) 12.000
€
Ausstattung Büro und Personalraum 15.000
€
Kleinküchen (4) 4.000 €
Küche und Geschirr 12.000
€ 93.000
€
Kostengruppe 700 Baunebenkosten
23 % von Kostengruppen 300-500= 885.850 € 203.745 €
Nettosumme 1.256.595
€
plus 19 % Mehrwertsteuer 238.753 €
Gesamtkosten (1.495.348 €
aufgerundet) 1.500.000
€
Dies
entspricht bei einer Bruttogeschossfläche von 822 qm je Quadratmeter 1.824 €,
für eine schlüsselfertige Erstellung.
Weitere Kosten
Die Übernahme der Kosten für die Bewirtschaftung
(Energie = 7.300 € und Reinigung = 25.780 €) wird mit dem Eltern-Kind-Verein
noch verhandelt.
Die jährlichen Kosten für die Wartung der technischen
Anlagen betragen ca. 1.500 €.
Aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung
2008-2013“ des Bundes und des Landes Hessen, das den Bau neuer Krippenplätze
bezuschusst, werden für diese Einrichtungen pro Platz 14.500 € Zuschuss zu den
Baukosten, sowie 500 € zu der
Ausstattung bereitgestellt. Dies bedeutet bei 40 geschaffenen Plätzen einen Baukostenzuschuss von 580.000 €, der
voraussichtlich in 2008 und 2009 ausgezahlt wird. Als Zuschuss für die
Ausstattung (Möbel, Küche etc.) sind 20.000 € zu erwarten. Das Verfahren der
Antragstellung dafür wird z .Zt. vom Hess. Sozialministerium vorbereitet, so
dass ein Antrag vom Fachdienst
Kinderbetreuung noch nicht gestellt werden konnte. Allerdings wurden vom
Ministerium der Stadt Marburg
bereits für 2008 587.500 € in Aussicht gestellt. Der Antrag wird bis 15.
Mai 2008 vom FD Kinderbetreuung gestellt.
Die laufenden Kosten der Krippe werden von den Behring-Firmen
in erheblichem Umfang mitgetragen. Die Höhe dieses betrieblichen Anteils
orientiert sich an der Praxis der Krippe des Rhön-Klinikums. Der Träger
Eltern-Kind-Verein hat eine erste Kostenkalkulation vorgelegt, nach der die
Kosten pro Platz und Jahr bei rd. 12.500 € liegen werden. Daraus ergibt sich
voraussichtlich folgende Finanzierungsstruktur pro Platz und Jahr:
12.500 € Kosten
pro Platz und Jahr abzgl.
1.750 € Zuschuss
Behring-Firma zu den Betreuungskosten
900 € Zuschuss
Behring-Firma zu Gebäudekosten (Miet- und Nebenkostenanteil)
3.000 € Zuschuss
Land Hessen KNIRPS
1.668 € Elternbeiträge
7.318 € Summe
der durch Zuschüsse und Elternbeiträge gedeckten Kosten
5.182 € Nicht
gedeckte Kosten, die von der Stadt Marburg zu tragen sind.
Für die Plätze, die nicht durch „Behring-Kinder“ belegt
werden und für die daher der „Behring-Zuschuss“ entfällt, erhöhen sich die von
der Stadt Marburg zu tragenden Kosten auf 7.832 €.
Bei vier betriebenen Gruppen entstehen für die Stadt Marburg
insgesamt Folgekosten pro Jahr für die gesamte Einrichtung in Höhe von:
30 x 5.182 € = 155.460
€
10 x 7.832 € = 78.320 €
__________________________
Summe: 233.780
€
Zum Vergleich: Die Uni-KiTa, die ebenfalls 40 Plätze für
Kinder U3 anbietet, erhielt 2006 – geprüfte Abrechnungen für 2007 liegen noch
nicht vor – einen Zuschuss der Stadt Marburg in Höhe von 247.982 €, (Ansatz für
2008 im Haushalt 211.000 € - Reduzierung wegen Landesmittel KNIRPS-Programm.)
Allerdings fallen für die Uni-KiTa keine vergleichbaren Verwaltungs- und
Geschäftsführungskosten an, da die Geschäftsführung vom Träger Studentenwerk
mit übernommen wird.
Die Funktionalausschreibung für die schlüsselfertige
Erstellung im Niedrigenergiestandard soll im Juni erfolgen, alternativ soll
auch die Erstellung im Passivhausstandard angeboten werden. Die Fertigstellung
ist für Oktober 2008 vorgesehen.
Haushaltsmäßige
Abwicklung
Der
bei der Haushaltsstelle 4640/9450 Ausbau und Ausstattung Betriebskrippen
ursprünglich veranschlagte Betrag von 250.000 € war für die Unterbringung der
Einrichtung im Gebäude Brunnenstraße 1 (Connex) vorgesehen. Die durch den
Neubau der Kinderkrippe entstehenden Mehrkosten von 1.250.000 € waren bei der
Haushaltsaufstellung nicht planbar und sind daher unvorhergesehen im Sinne des
§ 100 Abs. 1 HGO.
Die grundsätzliche Entscheidung zur Durchführung eines
solchen Gemeinschaftsprojektes wurde mit der Verabschiedung des Haushalts 2008
bereits dokumentiert. Die Konzeptänderung, weg von der Unterbringung in einem
bereits bestehenden Gebäude, hin zum Neubau der Kinderkrippe, ändert nichts an
dem bereits festgestellten Bedarf, möglichst schnell zusätzliche
(Klein-)Kinderbetreuungsplätze zu schaffen. Die überplanmäßige Ausgabe ist
daher ebenfalls unabweisbar.
Im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Außenanlagen ist
auch der Ausbau des angrenzenden Einmündungsbereiches Brunnenstraße/Bienenweg
sinnvoll. Der Ausbau soll zur Verkehrsberuhigung vor der Kinderkrippe
beitragen. Der Abschnitt zwischen der Brunnenstraße und dem Kirchenvorplatz
wird u. a. mit durchgezogenen Bordsteinen ausgestattet, um eine sicherere
Straßenüberquerung zu gewährleisten. Zudem werden in diesem Bereich vier neue
Parkplätze geschaffen. Für diesen Ausbau fallen ca. 80.000 € an, die
überplanmäßig bei der Haushaltsstelle 6300/9656 „Straßenneubau kleinere
Maßnahmen“ bereitgestellt werden müssen.
Um den neuen Anforderungen an die Sicherheit im Verkehr in
diesem Bereich gerecht zu werden, ist der Ausbau dieses Straßenabschnittes
unabweisbar.
In diesem immer noch frühen Stadium des Haushaltsjahres
erfolgt die Deckung in beiden Fällen zunächst formal über die Haushaltsstelle
9120/3000 „Zuführung vom Verwaltungshaushalt“.
Egon Vaupel
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