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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0285/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die beigefügte Neufassung der Friedhofsgebührenordnung der Universitätsstadt Marburg wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Das Rechnungsergebnis für das Jahr 2007 weist auf der Einnahmenseite 1.634.547,22 € und auf der Ausgabenseite 2.136.385,89 € aus. Somit wurde entgegen den geplanten 83 % nur ein Deckungsgrad von 76,5 % erreicht. Ohne die außerplanmäßigen Mehrausgaben für die Beseitigung der Schäden nach dem Sturm Kyrill in Höhe von 136.176 € wäre ein Deckungsgrad von 81,7 % erreicht worden.

 

Aufgrund des Rückgangs der Einnahmen gegenüber dem Planansatz in Höhe von insgesamt 16.354 € sowie durch gestiegene Ausgaben in Höhe von 21.599 € wird für das Jahr 2007 der geplante Deckungsgrad von 83 % auch ohne die durch den Sturm Kyrill verursachten Mehrausgaben nicht erreicht.

 

Die Mindereinnahmen setzen sich in der Hauptsache aus dem Rückgang der Beerdigungsgebühren um 13.156 €, der Abgabe von Grabstätten um 8.498 € sowie der Mieten um 5.500 € bei gleichzeitigem Ansteigen der Verwaltungsgebühren um 5.571 € und den Gebühren für das Abräumen von Grabstätten um 3.310 € zusammen

 

Die Mehrausgaben resultieren in der Hauptsache aus dem Anstieg der Kosten für die Abfuhr von Friedhofsmüll in Höhe von 3.386 €  sowie der Erstattung von Gebäudebewirtschaftungskosten in Höhe von 23.962 € bei gleichzeitig geringeren Ausgaben z.B. für Kraftfahrzeuge und Geräte in Höhe von 2.018 €.

 

Der Haushaltsansatz für das Jahr 2008 bei den Einnahmen im Unterabschnitt 7500 basiert auf den in der zu beschließenden Friedhofsgebührenordnung für das Jahr 2008 ausgewiesenen Gebührensätzen.

 

Der Ansatz für die Verrechnung mit dem Unterabschnitt 5810 Park- und Grünanlagen wurde um 105.000 € auf 500.000 € gesenkt. Dadurch ist eine Gesamteinnahme vom 1.611.250 € im UA 7500 vorgesehen. Diese ist somit um 23.297 € niedriger angesetzt als das Rechnungsergebnis für das Jahr 2007.

 

Gleichzeitig wurden auf der Ausgabenseite der Ansatz für die Abschreibungen um 107.020 € auf 137.950 € und für die Verzinsung des Ablagekapitals um 113.910 € auf 350.720 € gesenkt. Die Gebäudekosten wurden um 6.202 € auf nunmehr 35.700 erhöht. Dies führt zu einer Gesamtausgabe von 1.775.958 € und ist damit um 360.427 € niedriger als das Rechnungsergebnis für das Jahr 2007.

 

Durch die neuen Gebührensätze bei den gleichzeitig vorgenommenen o. g. Änderungen der Haushaltsansätze ist ein Deckungsgrad von 90 % in 2008 angestrebt. Es ist jedoch zu beachten, dass die Gebührenerhöhung nicht wie ursprünglich vorgesehen zum 01.01.2008 sondern erst zum 01.06.2008 in Kraft treten soll. Dadurch kann der für 2008 angestrebte Kostendeckungsgrad von 90 % für das Jahr 2008 voraussichtlich nicht mehr erreicht werden.

 

Da die derzeitige Ausgabensituation keine weiteren Kürzungen zulässt, soll nun mit Hilfe einer Gebührenerhöhung eine weitere Steigerung des Kostendeckungsgrades für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 erreicht werden.

 

Der Fachdienst 67 schlägt daher eine moderate Erhöhung der Friedhofsgebühren von durchschnittlich 4,2 % für das Haushaltsjahr 2008 und weitere 3,5 % für das Haushaltsjahr 2009 vor.

Der zu erreichende Kostendeckungsgrad würde damit auf ca. 90% in 2008 und fast 94% in 2009 steigen.

 

Die mit Nachdruck vom Regierungspräsidenten geforderte Kostendeckung der Friedhöfe kann auf Basis der vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen nahezu erreicht werden.

 

Die von der Gebührenerhöhung betroffenen Ortsbeiräte haben im Dezember 2007 nachfolgend aufgeführte Stellungnahmen abgegeben, die jedoch noch auf Kenntnis der Planzahlen für das Jahr 2007 beruhen:

 

Bauerbach                  Kenntnis genommen              Cappel                         Kenntnis genommen

Cyriaxweimar              abgelehnt                               Dilschhausen                        abgelehnt

Ginseldorf                    abgelehnt                               Gisselberg                 abgelehnt

Haddamshausen            abgelehnt                               Hermershausen            abgelehnt

Marbach                      abgelehnt                               Michelbach                abgelehnt

Ockershausen            abgelehnt                               Rohnhausen              zugestimmt

Schröck                       abgelehnt                               Wehrshausen                        abgelehnt

 

Von den Stadtteilen Bortshausen, Dagobertshausen und Wehrda liegen keine Stellungnahmen vor. Der Stadtteil Moischt wird von der Friedhofsgebührenordnung nicht erfasst, da der Friedhof von einem Friedhofsausschuss aus Ortsbeirat und Kirchenvorstand verwaltet wird.

 

 

 

 

 

 

 

Egon Vaupel                                                                                        Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                                                             Bürgermeister

 

 

 

Anlagen

Neufassung Friedhofsgebührenordnung

Gegenüberstellung der Friedhofsgebühren 2007 / 2008 / 2009

 

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