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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0287/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme eines Darlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds - Abt. C
hier: Umfassende Gebäudesanierung des Verwaltungsgebäudes "Friedrichstraße/Wilhelmsplatz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Hedderich, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
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|
|
27.05.2008
|
Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten zu beschließen:
Bei
der Landesbank Hessen-Thüringen wird folgendes Darlehen aus dem Hessischen
Investitionsfonds Abt. C aufgenommen:
-
umfassende
Gebäudesanierung „Friedrichstraße/Wilhelmsplatz“ 1.000.000 €
Dem
Haupt- und Finanzausschuss ist von dem Beschluss Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Im September 2007 wurde beim Land ein Antrag auf Zuteilung
eines Darlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B für die umfassende
Gebäudesanierung gestellt. Die Darlehen aus der Abt. B sind zinsfrei, jedoch
mit der Verpflichtung zur Leistung von Ansparraten in Höhe von 20 % der
Darlehenssumme verbunden und werden i. d. R. erst nach vier Jahren ausgezahlt.
Aufgrund des begrenzten Kontingents von Darlehen aus der
Abt. B wurde uns ein zinsverbilligtes Darlehen aus der Abt. C in Höhe von
1.000.000 € zugeteilt. Ein Darlehen der Abt. C hat folgende Merkmale:
-
100 %
Auszahlung an dem auf die Zusage folgenden 01. September (01.09.2008)
-
Tilgung
des Darlehens in 40 gleichen Halbjahresraten
-
jährlich
3 % Zinsen auf den jeweiligen Restbetrag
Die
Verzinsung eines Darlehens aus der Abteilung C orientiert sich an der
wirtschaftlichen Belastung der Anspardarlehen aus Abteilung B. Die
Vergleichbarkeit kommt dadurch zustande, dass bei dem Darlehen aus Abteilung C
zwar eine laufende Niedrigverzinsung stattfindet, dafür aber keine Ansparraten
geleistet werden müssen.
Bei
Inanspruchnahme eigener Geldmittel würden höhere Opportunitätskosten im
Vergleich zu den Fremdkapitalzinsen entstehen. Die Opportunitätskosten würden
aus dem entgangenen Zinsertrag einer Festgeldanlage entstehen. Das Zinsniveau
bei Festgeldanlagen liegt derzeit bei ca. 4,6 % p. a.
Egon
Vaupel
Oberbürgermeister
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