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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0297/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.         Die Verfassung der Stiftung St. Jakob wird wie folgt geändert:

 

            § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

Das Vermögen der Stiftung besteht aus der in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.1997 genannten Kapitalausstattung (1.815.000,00 DM bzw. 927.994,76 EUR).

 

2.         Diese Verfassungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Im Rahmen der Umstrukturierung der Stiftung St. Jakob in den Jahren  2003 und 2004 wurde u.a. auch deren Stiftungsverfassung neu gefasst und damit der geänderten Situation Rechnung getragen. Dabei wurde in § 5 Abs. 1 der Verfassung das Stiftungsvermögen dahingehend ausgewiesen, dass das Gesamtvermögen, bestehend aus dem Grundvermögen und dem Sonstigen Vermögen, mit insg. 13.355.000 EUR beziffert wurde. Grundlage hierfür war die seinerzeitige Bewertung des immobilen Vermögens durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen beim Magistrat der Universitätsstadt Marburg sowie des Sonstigen Vermögens durch das Gutachten eines Wirtschaftsprüfers. Damit sollten die bereits in der vorhergehenden Verfassung konkret bezifferten Werte aktualisiert werden. In dieser Form wurde die Verfassung auch von der Stiftungsaufsicht beim Regierungspräsidium Gießen genehmigt.

 

Bei der Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse 2005 und 2006 der Stiftung St. Jakob stellte das Prüfungsamt der Universitätsstadt Marburg jedoch fest, dass der stiftungsrechtlich notwendige Erhalt des Stiftungsvermögens nicht (mehr) bescheinigt werden könne. Dies lag – und liegt – darin begründet, dass mit den jährlich vorzunehmenden Abschreibungen der Vermögenswert kontinuierlich sinkt, weil aufgrund der besonderen Konstruktion die Marburger Altenhilfe St. Jakob GmbH die Liegenschaften von der Stiftung St. Jakob angemietet hat und notwendige Unterhaltungsmaßnahmen in der Bausubstanz von der Marburger Altenhilfe selbst vorzunehmen sind. Damit erfolgt eine zunehmende Vermögensaktivierung bei der Marburger Altenhilfe und eine abschreibungsbedingte Vermögensverringerung bei der Stiftung St. Jakob.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der Stiftung St. Jakob in enger Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht den im Tenor genannten Beschluss gefasst und der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, diese Änderung der Stiftungsverfassung ebenfalls zu beschließen. Damit würde das in der Stiftungsverfassung  auszuweisende Stiftungskapital mit 927.994,76 EUR in der Summe beziffert, wie es schon seit Jahren, also auch schon vor der letzten Änderung der Stiftungsverfassung, in der Bilanz der Stiftung St. Jakob auf der Passivseite als Bestandteil des Eigenkapitals in gleich bleibender Höhe ausgewiesen wird.

 

Zwar belasten Verlustvorträge i.H.v. derzeit noch 559.183,11 EUR (vor Jahresabschluss 2007) das Eigenkapital, weshalb sich das Eigenkapital (insoweit identisch mit dem Stiftungskapital) aktuell auf 368.811,65 EUR beläuft. Aufgrund der eingetretenen Entwicklung ist jedoch aus dem Abschluss 2007 als auch den folgenden Jahren mit einem regelmäßigen Abbau der Verlustvorträge zu rechnen, so dass perspektivisch das Stiftungskapital in voller Höhe als Stiftungsvermögen auch als erhalten angesehen werden kann.

 

Dieser Beschlussvorschlag ist mit der Stiftungsaufsicht abgestimmt, bedarf aber noch deren formaler Genehmigung. Mit dem rückwirkenden Inkrafttreten zum 01.01.2007 könnte die Verfassungsänderung bereits für den – vor diesem Hintergrund – noch nicht aufgestellten und geprüften Jahresabschluss 2007 Wirkung entfalten.

 

 

 

 

Egon Vaupel                                                                Dr. Kerstin Weinbach

Oberbürgermeister                                                     Stadträtin

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