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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0299/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Nachtragshaushalt 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
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Erledigt
|
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.05.2008
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●
Gestoppt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.05.2008
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg beauftragt den Magistrat der
Stadt Marburg bis spätestens September 2008 eine Nachtragssatzung zur
Haushaltssatzung des laufenden Jahres (Nachtragshaushalt) vorzulegen.
Sachverhalt
Begründung
Die Einnahmen der Stadt Marburg
sind sich im laufenden Jahr erfreulicherweise wesentlich höher, als im
Haushaltsansatz 2008 von der Mehrheit der Stadtverordneten angenommen. Die
Gewerbesteuereinnahmen bis Ende März erreichten bereits nahezu den Ansatz für
das gesamte Jahr 2008. Die Argumente der Mehrheit der Stadtverordneten gegen
die Änderungsanträge der Marburger Linken zum Haushalt 2008 waren bereits zum
Zeitpunkt der Verabschiedung nicht stichhaltig. Verkürzt lauteten diese
Argumente: Für solche Sachen ist kein Geld da. Dieses Argument ist mit der
derzeitigen Kassenlage endgültig hinfällig geworden. Um die tatsächliche
Haushaltslage einigermaßen korrekt abbilden zu können, ist die Verabschiedung
eines Nachtragshaushaltes, zwingend erforderlich. § 51 Satz 7 der HGO legt
eindeutig fest, dass der Erlass der Haushaltssatzung und die Festlegung des
Investitionsprogramms eine nicht übertragbare Aufgabe der Gemeindevertretung,
also der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg ist. Nach § 98 Abs 2
Satz 1 HGO ist eine Nachtragssatzung zwingend erforderlich, wenn ein
erheblicher Fehlbetrag entsteht oder ein veranschlagter Fehlbetrag sich
wesentlich erhöht. Im Umkehrschluss gilt dies wohl auch für Überschüsse, die
sich aus zu erwartenden Mehreinnahmen ergeben.
Gez. Pit Metz gez.
Birgit Schäfer gez.
Eva Gottschaldt
Gez. Halise Adsan gez.
Georg Fülberth
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