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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0320/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt -und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

1.      Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 3410/5750 „Archäologische Voruntersuchungen Universitätsstraße“ von 30.000 € zugestimmt.

 

2.   Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 9000/0010 „Grundsteuer B“.

 

3.   Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

4.   Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die ehemalige Synagoge in der Universitätsstraße befindet sich in einem verbesserungs-bedürftigen Zustand. Es ist zu vermuten, dass bauliche Reste der 1938 dort niedergebrannten Synagoge im Untergrund vorhanden sind.

 

Insbesondere im Hinblick auf den Tag des Denkmals im September 2008 soll deshalb in archäologischen Voruntersuchungen überprüft werden, welche baulichen Reste noch im Untergrund vorhanden sind, um anschließend ein Konzept zur Aufwertung der Gedenkstätte zu entwickeln. Die Ergebnisse dieser Untersuchung können anschließend bei der Umgestaltung der Gedenkstätte einbezogen werden.

 

Im Wesentlichen soll das Projekt durch den Einsatz so genannter Arbeitsbeschaffungs-maßnahmen abgewickelt werden. Die fachliche Begleitung übernehmen das Freie Institut für Bauforschung und Dokumentation und der frühere Baudirektor Brohl, der eine Marburger Stadtschrift zur ehemaligen Synagoge verfasst hat.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es sehr schwierig ein konkretes Kostenvolumen für das Vorhaben anzugeben. Insbesondere die auf der Grundlage der Funde zu konzipierende Umgestaltung der Gedenkstätte ist derzeit noch vollkommen offen. Zunächst werden ca. 30.000 € benötigt, um das Institut für Bauforschung und Dokumentation, den Friedhofsbagger des DBM sowie Herrn Brohl als Projektsteuerer zu beauftragen. Die Mittel sind zudem für eine vorläufige Sicherung gegen Witterungseinflüsse bestimmt.

 

Die Deckung erfolgt durch die Haushaltsstelle 9000/0010 „Grundsteuer B“. Dort sind nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechende Mehreinnahmen zu erwarten.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

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