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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0325/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Abschiebestopp für afghanische Staatsangehörige umsetzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.05.2008
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.05.2008
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20.06.2008
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29.08.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Stadtverordnetenversammlung appelliert an den Hessischen Minister des Innern
und für Sport, Volker Bouffier, und die gesamte Landesregierung, den Beschluss
des Hessischen Landtages vom 09. April 2008 zur Drucksache 17/22 umzusetzen.
Die
StVV beauftragt den Magistrat seine Kontakte zur Hessischen Landesregierung zu
nutzen, damit diese den Widerstand gegen die Umsetzung des Beschlusses des
Hessischen Landtages vom 09. April 2008 zur Drucksache 17/22 aufgibt.
Sachverhalt
Begründung
Der
Hessische Landtag fasste auf Antrag der Fraktion DIE LINKE im Hessischen
Landtag mehrheitlich am 9. April folgenden Beschluss:
Drucksache
17/22:
1. Im
Rahmen der Konferenz der Innenminister und Innensenatoren darauf hinzuwirken,
dass abweichend von der bisherigen Beschlusslage (der 177. Ständigen Konferenz
der Innenminister und Innensenatoren vom 19. November 2004 in Lübeck zur
Rückführung von Flüchtlingen nach Afghanistan) die Rückführung
ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger ausgesetzt wird, sofern die
Betroffenen nicht nachweisbar sichere und geschützte Lebensbedingungen im
Herkunftsland besitzen. Den geschützten Personen sind Aufenthaltserlaubnisse
nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz zu erteilen.
2. Die
Ausländerbehörden anzuweisen, bis zu einer bundeseinheitlichen Entscheidung
keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegen die zu schützenden Personen zu
ergreifen.
Der
Hessische Innenminister Volker Bouffier weigert sich seither beharrlich, diesen
Beschluss des Landtages umzusetzen. Seit ca. zwei Jahren vertritt die ganz
überwiegende Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sowohl in Hessen wie auch
in der übrigen Bundesrepublik die Meinung, dass Familien mit minderjährigen
Kindern, alleinstehenden Frauen und unbegleiteten Minderjährigen ein
Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes zusteht. Darüber
hinaus hatten auch die meisten hessischen Verwaltungsgerichte die Abschiebung jüngerer
alleinstehender Männer aus Hessen nach Afghanistan gestoppt und für sie
gleichfalls ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes
festgestellt. Hiervon ausgenommen wurden nur diejenigen, bei denen davon
ausgegangen werden konnte, dass sie in Afghanistan in dort vorhandene geordnete
Familienstrukturen aufgenommen werden konnten.
Dieser
gerichtliche Abschiebungsstopp ist am 7. Februar 2008 durch eine
Grundsatzentscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes aufgehoben
worden, obwohl wenige Wochen vorher das Oberverwaltungsgericht
Schleswig-Holstein ein gegenteiliges Urteil fällte.
Das
UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) warnt davor, Abschiebungen nach Afghanistan
durchzuführen. Staatliche Behörden seien größtenteils nicht in der Lage,
effektiven Schutz der Abgeschobenen vor nichtstaatlichen Akteuren zu
gewährleisten.
UNHCR
weist darauf hin, dass nicht der Staat, sondern Familien- oder
Gemeinschaftsstrukturen innerhalb der afghanischen Gesellschaft vorwiegend für
Schutz, wirtschaftliches Überleben sowie den Zugang zu Wohnmöglichkeiten sorgen
müssen. Falls diese Verbindungen nicht vorhanden sind, wie dies bei
abgeschobenen Menschen wohl üblich ist, ist es für die Betroffenen praktisch
unmöglich, ein relativ normales Leben ohne unzumutbare Härten zu führen.
Es
steht zu fürchten, dass ohne eine Anweisung des Innenministeriums die
Ausländerbehörden nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes
rigoros Menschen abschieben werden.
Die
Stadtverordneten und der Magistrat sollen den Innenminister dazu drängen, den
Beschluss des Hessischen Landtages umzusetzen. Bei bisherigen Diskussionen über
die Abschiebung von Menschen aus dem
Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Stadt Marburg wurde immer wieder
auf die Gesetzeslage hingewiesen, die eine Abschiebung rechtsstaatlich zwingend
erfordere. In diesem Fall bedarf es lediglich einer Anweisung des
Innenministers an die ausweisenden Behörden, um Abschiebungen zu verhindern.
Gez.
Pit Metz gez.
Halise Adsan
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