Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0325/2008

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung appelliert an den Hessischen Minister des Innern und für Sport, Volker Bouffier, und die gesamte Landesregierung, den Beschluss des Hessischen Landtages vom 09. April 2008 zur Drucksache 17/22 umzusetzen.

 

Die StVV beauftragt den Magistrat seine Kontakte zur Hessischen Landesregierung zu nutzen, damit diese den Widerstand gegen die Umsetzung des Beschlusses des Hessischen Landtages vom 09. April 2008 zur Drucksache 17/22 aufgibt.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

Der Hessische Landtag fasste auf Antrag der Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag mehrheitlich am 9. April folgenden Beschluss:

Drucksache 17/22:

1. Im Rahmen der Konferenz der Innenminister und Innensenatoren darauf hinzuwirken, dass abweichend von der bisherigen Beschlusslage (der 177. Ständigen Konferenz der Innenminister und Innensenatoren vom 19. November 2004 in Lübeck zur Rückführung von Flüchtlingen nach Afghanistan) die Rückführung ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger ausgesetzt wird, sofern die Betroffenen nicht nachweisbar sichere und geschützte Lebensbedingungen im Herkunftsland besitzen. Den geschützten Personen sind Aufenthaltserlaubnisse nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz zu erteilen.

2. Die Ausländerbehörden anzuweisen, bis zu einer bundeseinheitlichen Entscheidung keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegen die zu schützenden Personen zu ergreifen.

Der Hessische Innenminister Volker Bouffier weigert sich seither beharrlich, diesen Beschluss des Landtages umzusetzen. Seit ca. zwei Jahren vertritt die ganz überwiegende Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sowohl in Hessen wie auch in der übrigen Bundesrepublik die Meinung, dass Familien mit minderjährigen Kindern, alleinstehenden Frauen und unbegleiteten Minderjährigen ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes zusteht. Darüber hinaus hatten auch die meisten hessischen Verwaltungsgerichte die Abschiebung jüngerer alleinstehender Männer aus Hessen nach Afghanistan gestoppt und für sie gleichfalls ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Hiervon ausgenommen wurden nur diejenigen, bei denen davon ausgegangen werden konnte, dass sie in Afghanistan in dort vorhandene geordnete Familienstrukturen aufgenommen werden konnten.

Dieser gerichtliche Abschiebungsstopp ist am 7. Februar 2008 durch eine Grundsatzentscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes aufgehoben worden, obwohl wenige Wochen vorher das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein ein gegenteiliges Urteil fällte.

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) warnt davor, Abschiebungen nach Afghanistan durchzuführen. Staatliche Behörden seien größtenteils nicht in der Lage, effektiven Schutz der Abgeschobenen vor nichtstaatlichen Akteuren zu gewährleisten.

UNHCR weist darauf hin, dass nicht der Staat, sondern Familien- oder Gemeinschaftsstrukturen innerhalb der afghanischen Gesellschaft vorwiegend für Schutz, wirtschaftliches Überleben sowie den Zugang zu Wohnmöglichkeiten sorgen müssen. Falls diese Verbindungen nicht vorhanden sind, wie dies bei abgeschobenen Menschen wohl üblich ist, ist es für die Betroffenen praktisch unmöglich, ein relativ normales Leben ohne unzumutbare Härten zu führen.

Es steht zu fürchten, dass ohne eine Anweisung des Innenministeriums die Ausländerbehörden nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes rigoros Menschen abschieben werden.

Die Stadtverordneten und der Magistrat sollen den Innenminister dazu drängen, den Beschluss des Hessischen Landtages umzusetzen. Bei bisherigen Diskussionen über die Abschiebung von Menschen aus dem  Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Stadt Marburg wurde immer wieder auf die Gesetzeslage hingewiesen, die eine Abschiebung rechtsstaatlich zwingend erfordere. In diesem Fall bedarf es lediglich einer Anweisung des Innenministers an die ausweisenden Behörden, um Abschiebungen zu verhindern.

 

 

Gez. Pit Metz                                                             gez. Halise Adsan

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen