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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0373/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie sieht die detaillierte Gebührenkalkulation für die Grabstättengebühren (§ 4 der Friedhofsgebührenordnung) für die Jahre 2007 und 2009 aus?

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Sachverhalt

Zur Zeit werden für die Friedhöfe die Gesamtkosten erfasst. Darin werden folgende Positionen einbezogen:

 

1.            Instandhaltung und Unterhaltung der Anlagen

2.            Gebäudebewirtschaftungskosten

3.            Bauunterhaltung von Gebäuden

4.            Abschreibungen

5.            Verzinsung Anlagekapital

6.            Personalkosten

7.            Verwaltungskostenerstattung

 

Weitere Positionen sind in der Größenordnung für die Kalkulation unerheblich, sind jedoch aus dem städtischen Haushalt ersichtlich.

 

Diesen Gesamtkosten werden die Einnahmen über Gebühren und die Kostenerstattung des sogenannten „Grünpolitischen Wertes“ aus dem Unterabschnitt 5810 gegenübergestellt. Aus der Differenz ergibt sich der Deckungsgrad im Gebührenhaushalt.

 

Obwohl in den vergangenen Jahren die Abschreibungssummen auf Initiative des Fachdienstes 67 genauer überprüft und korrigiert wurden, und damit eine Entlastung der Ausgabenseiten in Verhandlungen mit der Kämmerei, dem Rechnungsprüfungsamt und dem Fachbereich 1, Zentrale Dienste, erreicht werden konnte, wurde in 2007 durch erhöhte Kosten infolge Sturmschäden, Sanierungsbedarf an der alten Friedhofskapelle und Preissteigerungen keine Erhöhung des Gebührendeckungsgrades erreicht. Diese Gesamtkostensteigerungen wurden nun auf einzelne Gebührenpositionen umgelegt, um den Deckungsgrad entsprechend der Vorgaben des Regierungspräsidiums anzuheben.

 

Die Gebühren für die Urnengrabstätten wurden dabei stärker erhöht, da hier eine starke Zunahme bis zu 65 % der Gesamtbeisetzungen festzustellen ist. Die geringere Zahl an Verkauf von Wahlgrabstätten und Reihengräbern ist nur durch eine stärkere Erhöhung bei den Urnenbeisetzungen abzufangen.

 

Eine stärkere Erhöhung bei den anonymen Urnengräbern ist damit zu begründen, da bisher die Beisetzungskosten nicht berücksichtigt wurden. Hier setzen wir eine Forderung des Rechnungsprüfungsamtes um, diese von DBM uns in Rechnung gestellte Pauschale mit in die Gebührenkalkulation einzubeziehen.

 

Bei der Bestimmung der Höhe der einzelnen Gebührentatbestände orientiert sich die Stadt Marburg auch an dem Gebührenspiegel, den der Bund der Steuerzahler regelmäßig veröffentlicht. Hier nimmt die Stadt Marburg einen Mittelplatz im Ranking vergleichbarer Städte ein.

 

Die Einführung der Doppik in 2009 wird wahrscheinlich eine genauere Gebührenkalkulationsgrundlage liefern.

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