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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0618/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Ortsgerichts Marburg III (Dagobertshausen, Marbach, Michelbach)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.09.2008
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31.10.2008
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Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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26.09.2008
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●
Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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31.10.2008
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Sachverhalt
Begründung:
Lt.
Mitteilung des Amtsgerichtes Marburg laufen die Amtszeiten der Frau Barbara
Ackermann und des Herrn Karl Heinz Pfeif als Ortsgerichtsschöffen und
Stellvertreter des Ortsgerichtsvorstehers sowie die Amtszeiten der Herren
Manfred Keller und Helmuth Eidam als Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht
Marburg III (Dagobertshausen, Marbach und Michelbach) im September 2008 ab.
Daher
ist es notwendig, rechtzeitig gem. § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes
entsprechende Neuwahlen durchzuführen.
Hinsichtlich der Ernennung
zu Ortsgerichtsmitgliedern ist besonders auf die in § 8 des
Ortsgerichtsgesetzes enthaltenen Bestimmungen über die persönlichen
Voraussetzungen hinzuweisen:
1.
Zu
Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines
Vertrauen genießen sowie
lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von
Grundstücken vertraut sein.
2.
Ortsgerichtsmitglieder
können nicht Personen sein, die
a.) ihren
Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben;
b.) die
Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;
c.) als
Rechtsanwalt/-anwältin oder Notar/in zugelassen sind.
3. Im
Dienst befindliche Richter/innen sowie Beamte/-innen im Justizdienst, deren
berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht,
solllen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.
4. Personen,
die miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten
sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.
Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes
werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor
des Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann
auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die Vorgeschlagene bereits das 65.
Lebensjahr vollendet hat.
Gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes
hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der
Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/-innen entfallen sind. Die
Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann
durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.
Mit Schreiben vom 05.08.2008 wurden alle
in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie der
entsprechende Ortsbeirat gebeten, einen entsprechenden Vorschlag einzureichen.
Die FDP-Fraktion schlägt für das Amt des
Ortsgerichtsschöffen vor:
Herrn Wilfried Wüst, wh. Haselhecke 16,
35041 Marburg.
Der Ortsbeirat Marbach schlägt für das
Amt des Ortsgerichtsschöffen vor:
Herrn Helmuth Eidam, wh. Höhenweg 8,
35041 Marburg,
und
Herrn Manfred Ritter, Pappelweg 34, 35041
Marburg.
Der Ortsbeirat Michelbach schlägt für das
Amt der Stellvertreterin/des Stellvertreters der Ortsgerichtsvorsteherin und
zugleich Ortsgerichtsschöffin/-Ortsgerichtsschöffe vor:
Frau Barbara Ackermann, wh. Stümpelstal
9, 35041 Marburg
und
Herrn Karl-Heinz Pfeif, wh. Michelbacher
Str. 34, 35041 Marburg
Die Fraktionen CDU und B90/Die Grünen
meldeten Fehlanzeige.
Weitere Wahlvorschläge sind weder
innerhalb der gesetzten Frist noch danach eingegangen.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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