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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0618/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Für das Ortsgericht Marburg III (Dagobertshausen, Marbach und Michelbach) werden zwei Ortsgerichtsschöffen/innen und zwei Ortsgerichtsschöffen/innen und zugleich Stellvertreter/-innen gewählt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Lt. Mitteilung des Amtsgerichtes Marburg laufen die Amtszeiten der Frau Barbara Ackermann und des Herrn Karl Heinz Pfeif als Ortsgerichtsschöffen und Stellvertreter des Ortsgerichtsvorstehers sowie die Amtszeiten der Herren Manfred Keller und Helmuth Eidam als Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Marburg III (Dagobertshausen, Marbach und Michelbach) im September 2008 ab.

Daher ist es notwendig, rechtzeitig gem. § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes entsprechende Neuwahlen durchzuführen.

 

Hinsichtlich der Ernennung zu Ortsgerichtsmitgliedern ist besonders auf die in § 8 des Ortsgerichtsgesetzes enthaltenen Bestimmungen über die persönlichen Voraussetzungen hinzuweisen:

 

1.                  Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines

Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

 

2.                  Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die

a.) ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben;

b.) die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;

c.) als Rechtsanwalt/-anwältin oder Notar/in zugelassen sind.

 

 

 

 

3.         Im Dienst befindliche Richter/innen sowie Beamte/-innen im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, solllen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

4.         Personen, die miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder verschwägert sind,     sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.

 

Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/-innen entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

 

Mit Schreiben vom 05.08.2008 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie der entsprechende Ortsbeirat gebeten, einen entsprechenden Vorschlag einzureichen.

 

Die FDP-Fraktion schlägt für das Amt des Ortsgerichtsschöffen vor:

 

Herrn Wilfried Wüst, wh. Haselhecke 16, 35041 Marburg.

 

Der Ortsbeirat Marbach schlägt für das Amt des Ortsgerichtsschöffen vor:

 

Herrn Helmuth Eidam, wh. Höhenweg 8, 35041 Marburg, 

und

Herrn Manfred Ritter, Pappelweg 34, 35041 Marburg.

 

Der Ortsbeirat Michelbach schlägt für das Amt der Stellvertreterin/des Stellvertreters der Ortsgerichtsvorsteherin und zugleich Ortsgerichtsschöffin/-Ortsgerichtsschöffe vor:

 

Frau Barbara Ackermann, wh. Stümpelstal 9, 35041 Marburg 

und

Herrn Karl-Heinz Pfeif, wh. Michelbacher Str. 34, 35041 Marburg

 

Die Fraktionen CDU und B90/Die Grünen meldeten Fehlanzeige.

 

Weitere Wahlvorschläge sind weder innerhalb der gesetzten Frist noch danach eingegangen.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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