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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0648/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Für das Ortsgericht Marburg V werden zwei Ortsgerichtsschöffen/innen und ein Ortsgerichtsvorsteher/in gewählt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Lt. Mitteilung des Amtsgerichtes Marburg laufen die Amtszeiten des Herrn Karl-Heinz Damm und des Herrn Hans-Joachim Hille als Ortsgerichtsschöffen sowie die Amtszeit des Herrn Reinhold Becker als Ortsgerichtsvorsteher des Ortsgerichts Marburg V  (Cyriaxweimar, Dilschausen, Elnhausen, Haddamshausen, Hermershausen und Wehrshausen) im September 2008 ab.

 

Daher ist es notwendig, rechtzeitig gem. § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes entsprechende Neuwahlen durchzuführen.

 

Hinsichtlich der Ernennung zu Ortsgerichtsmitgliedern ist besonders auf die in § 8 des Ortsgerichtsgesetzes enthaltenen Bestimmungen über die persönlichen Voraussetzungen hinzuweisen:

 

1.                  Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines

Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

 

2.                  Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die

a.) ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben;

b.) die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;

c.) als Rechtsanwalt/-anwältin oder Notar/in zugelassen sind.

 

 

 

 

3.         Im Dienst befindliche Richter/innen sowie Beamte/-innen im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, solllen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

4.         Personen, die miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder verschwägert sind,     sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.

 

Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/innen entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

 

Mit Schreiben vom 20.08.2008 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie die entsprechenden Ortsbeiräte gebeten, einen entsprechenden Vorschlag einzureichen.

 

Die SPD-Fraktion schlägt für das Amt des Ortsgerichtsvorstehers

 

Herrn Reinhold Becker, Allersbergweg 3, 35041 Marburg, (Wiederwahl)

 

und für das Amt des Ortsgerichtsschöffen

 

Herr Karl-Heinz Damm, Elsa-Brandström-Straße 2, 35041 Marburg, (Wiederwahl)

 

vor.

 

Seitens der CDU-Fraktion werden für das Amt als Schöffen vorgeschlagen:

 

Herr Wilfried Einsle, Weißdornweg 4, 35041 Marburg sowie

Herr Hans-Joachim Hille, Im Feldchen 5, 35043 Marburg (Wiederwahl).

 

Der Ortsbeirat Hermershausen meldet Fehlanzeige.

 

Weitere Wahlvorschläge sind weder innerhalb der gesetzten Frist noch danach eingegangen.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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