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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0663/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme eines Darlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B
hier: Schulbaupauschale 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Hedderich, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
28.10.2008
|
Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten zu beschließen:
Zur Finanzierung von Schulbauinvestitionen wird bei
der Landesbank Hessen-Thüringen ein Darlehen mit verkürzter Ansparzeit aus dem
Hessischen Investitionsfonds -Abt. B- in Höhe von 575.000,-- € aufgenommen. Das
Darlehen weist folgende Konditionen auf:
Zinssatz:
Das Darlehen ist zinsfrei.
Tilgung:
Das Darlehen ist jährlich mit 5 % zu tilgen. Dies
entspricht 40 Halbjahresraten in Höhe von je 14.375,-- €.
Ansparverpflichtung:
Vor Auszahlung des Darlehens müssen 20 % der
Darlehenssumme angespart werden. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von
115.000,-- €, zu leisten in 8 Halbjahresraten in Höhe von je 14.375,-- €.
Sonderbeitrag:
Bei einer vorzeitigen Auszahlung des Darlehens vor
Ablauf der regulären Ansparzeit von vier Jahren, sind für jedes Jahr 2,5 % der
Darlehenssumme im Anschluss an die vertragliche Tilgungszeit zu erbringen.
Dem
Haupt- und Finanzausschuss ist von diesem Beschluss Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Die
Stadt Marburg erhält auch in diesem Jahr wieder eine Schulbaupauschale. Sie
dient der nichtprojektgebundenen Förderung von Investitionen im Schulbereich
und beträgt insgesamt 2.440.000.-- €. Davon werden 1.865.000,-- € als
pauschalisierte Zuweisung gewährt, der Rest i. H. v. 575.000,-- € als zinsloses
Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B.
Da
das Darlehen zinslos ist, ist es trotz der zu leistenden Ansparraten und des
evtl. zu erbringenden Sonderbeitrages immer noch günstiger als ein Kredit vom
allgemeinen Kapitalmarkt, so dass es auf jeden Fall in Anspruch genommen werden
sollte. Bei Inanspruchnahme eigener Geldmittel würden höhere Opportunitätskosten
aus dem entgangenen Zinsertrag einer möglichen Festgeldanlage entstehen.
In
der Doppik hat die Aufnahme und die Abwicklung eines solchen Darlehens
Auswirkungen auf beide Teilhaushalte. Der Finanzhaushalt wird in den ersten
vier Jahren mit den Zahlungen der Ansparraten belastet. Sind die Ansparraten
vollständig geleistet, erfolgt die Auszahlung und der Finanzhaushalt wird
dadurch in Höhe der Darlehenssumme begünstigt. In den ersten vier Jahren bleibt
der Ergebnishaushalt von der Darlehensaufnahme unberührt. Es gibt jedoch für
die Behandlung der Ansparraten eine Sonderregelung. Die Ansparraten müssen in
der Bilanz als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden. Dieser
Bilanzposten wird anschließend über die Laufzeit des Darlehens, beginnend mit dem
Jahr der ersten Tilgungsrate, als lfd. Zinsaufwand aufgelöst. Dadurch wird der
Ergebnishaushalt in den folgenden 20 Jahren mit jährlich 5.750 € belastet.
Die
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Darlehensaufnahme sind erfüllt.
Egon
Vaupel
Oberbürgermeister
1.
Einmalkosten
keine
2.
Folgekosten
Auszahlungen
Finanzhaushalt |
lfd. Jahr |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Ansparraten |
28.750 € |
28.750 € |
28.750 € |
28.750 € |
0 € |
0 € |
Tilgung |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
28.750 € |
28.750 € |
Einzahlung
Finanzhaushalt |
lfd. Jahr |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Darlehensauszahlung |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
575.000 € |
0 € |
Aufwand Ergebnishaushalt |
lfd. Jahr |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Auflösung Ansparraten |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
5.750 € |
5.750 € |
3.
Weitere finanzielle Auswirkungen
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- eigenes Amt zuständig
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