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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0663/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:

 

Zur Finanzierung von Schulbauinvestitionen wird bei der Landesbank Hessen-Thüringen ein Darlehen mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen Investitionsfonds -Abt. B- in Höhe von 575.000,-- € aufgenommen. Das Darlehen weist folgende Konditionen auf:

 

Zinssatz:

 

Das Darlehen ist zinsfrei.

 

Tilgung:

 

Das Darlehen ist jährlich mit 5 % zu tilgen. Dies entspricht 40 Halbjahresraten in Höhe von je 14.375,-- €.

 

Ansparverpflichtung:

 

Vor Auszahlung des Darlehens müssen 20 % der Darlehenssumme angespart werden. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 115.000,-- €, zu leisten in 8 Halbjahresraten in Höhe von je 14.375,-- €.

 

Sonderbeitrag:

 

Bei einer vorzeitigen Auszahlung des Darlehens vor Ablauf der regulären Ansparzeit von vier Jahren, sind für jedes Jahr 2,5 % der Darlehenssumme im Anschluss an die vertragliche Tilgungszeit zu erbringen.

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss ist von diesem Beschluss Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Stadt Marburg erhält auch in diesem Jahr wieder eine Schulbaupauschale. Sie dient der nichtprojektgebundenen Förderung von Investitionen im Schulbereich und beträgt insgesamt 2.440.000.-- €. Davon werden 1.865.000,-- € als pauschalisierte Zuweisung gewährt, der Rest i. H. v. 575.000,-- € als zinsloses Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B.

 

Da das Darlehen zinslos ist, ist es trotz der zu leistenden Ansparraten und des evtl. zu erbringenden Sonderbeitrages immer noch günstiger als ein Kredit vom allgemeinen Kapitalmarkt, so dass es auf jeden Fall in Anspruch genommen werden sollte. Bei Inanspruchnahme eigener Geldmittel würden höhere Opportunitätskosten aus dem entgangenen Zinsertrag einer möglichen Festgeldanlage entstehen.

 

In der Doppik hat die Aufnahme und die Abwicklung eines solchen Darlehens Auswirkungen auf beide Teilhaushalte. Der Finanzhaushalt wird in den ersten vier Jahren mit den Zahlungen der Ansparraten belastet. Sind die Ansparraten vollständig geleistet, erfolgt die Auszahlung und der Finanzhaushalt wird dadurch in Höhe der Darlehenssumme begünstigt. In den ersten vier Jahren bleibt der Ergebnishaushalt von der Darlehensaufnahme unberührt. Es gibt jedoch für die Behandlung der Ansparraten eine Sonderregelung. Die Ansparraten müssen in der Bilanz als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden. Dieser Bilanzposten wird anschließend über die Laufzeit des Darlehens, beginnend mit dem Jahr der ersten Tilgungsrate, als lfd. Zinsaufwand aufgelöst. Dadurch wird der Ergebnishaushalt in den folgenden 20 Jahren mit jährlich 5.750 € belastet.

 

Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Darlehensaufnahme sind erfüllt.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

1. Einmalkosten

    keine

 

 

2. Folgekosten

 

Auszahlungen Finanzhaushalt

lfd. Jahr

2009

2010

2011

2012

2013

Ansparraten

28.750 €

28.750 €

28.750 €

28.750 €

0 €

0 €

Tilgung

0 €

0 €

0 €

0 €

28.750 €

28.750 €

 

 

Einzahlung Finanzhaushalt

lfd. Jahr

2009

2010

2011

2012

2013

Darlehensauszahlung

0 €

0 €

0 €

0 €

575.000 €

0 €

 

 

Aufwand Ergebnishaushalt

lfd. Jahr

2009

2010

2011

2012

2013

Auflösung Ansparraten

0 €

0 €

0 €

0 €

5.750 €

5.750 €

 

 

3. Weitere finanzielle Auswirkungen

    keine

 

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