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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - 0073/2001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1.         Die gewählten ehrenamtlichen Stadträte und Stadträtinnen werden durch den             Stadtverordnetenvorsteher/die Stadtverordnetenvorsteherin in ihr Amt             eingeführt und verpflichtet; sie erhalten durch den Oberbürgermeister die             Ernennungsurkunden.

 

2.         Die ehrenamtlichen Stadträte und Stadträtinnen werden durch den             Stadtverordnetenvorsteher/die Stadtverordnetenvorsteherin vereidigt.

 

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