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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0725/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2008 bis 2012 der Universitätsstadt Marburg, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit ihren Anlagen und Stellenplan 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
31.10.2008
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
gemäß §§ 114 d, 97 Abs. 3 in Verbindung mit § 114 b Abs. 3 und § 114 h Abs. 3 HGO über die hiermit vorgelegten folgenden Entwürfe zu beraten und zu beschließen:
1. Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Planungsjahre 2008 bis 2012
2. Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2009 mit ihren Anlagen
3. Stellenplan
2009 der Universitätsstadt Marburg
4. sowie den Entwurf des Finanzplanes 2008 bis 2012 gemäß § 114 h Abs. 4 HGO zur Kenntnis zu nehmen
Sachverhalt
Begründung
Gemäß §§ 114 d i. V. m. § 97 Abs. 1 und 114 h Abs. 3 HGO hat
der Magistrat die o. g. Planentwürfe festzustellen, die er nach § 51 Ziffer 7
HGO zur Beratung und späteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung
vorlegt.
Das Investitionsprogramm ist Grundlage für den Finanzplan
2008 – 2012, der dem Haushaltsplanentwurf 2009 als Anlage beigefügt ist.
Der Haushaltsplan 2009 wird erstmals als Produkthaushalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung vorgelegt. Hiernach gilt der Ergebnishaushalt gem. § 114 b Abs. 4 HGO als ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens so hoch ist wie der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen.
Die Stadt Marburg kann diese gesetzliche Vorgabe erfüllen und den Produkthaushalt 2009 mit einem Überschuss von rd. 2,1 Mio. € in der Planung abschließen.
Gegenüber den bisherigen kameralen Haushalten, die eine Zuführung zum Vermögenshaushalt erwirtschaften mussten, erwirtschaftet der Produkthaushalt 2009 die Abschreibungen abzüglich der dazugehörigen Sonderposten in Höhe von 6,7 Mio. € sowie Rückstellungen in Höhe von 0,5 Mio. € für die Beamtenversorgung.
Der Finanzhaushalt – Investitionen – wurde wiederum mit dem Ziel aufgestellt, eine Kreditaufnahme vom Kapitalmarkt zu vermeiden. Dies ist bedingt durch die zum Jahresanfang 2009 zur Verfügung stehenden Mittel des Kassenbestandes in Höhe von rd. 51 Mio. € auch gelungen.
Insgesamt ergibt sich ein Investitionsvolumen von 25,7 Mio. €, das durch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 17,7 Mio. € ergänzt wird. Da grundsätzlich keine Haushaltsausgabereste zum Jahresabschluss 2008 gebildet werden sollen, bildet diese Summe auch das Gesamtauftragspotential des Finanzhaushaltes im Haushaltsjahr 2009.
Auch die dazugehörige Finanzplanung zeigt ein recht positives Bild der zukünftigen Haushalte. Wir können danach nicht nur unsere Investitionen aus den liquiden Mitteln finanzieren und gleichzeitig auch unseren Schuldenstand reduzieren, sondern über den Planungszeitraum auch eine Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis ansammeln, die künftige Haushaltsrisiken ausgleichen kann.
Weitere Einzelheiten und Erläuterungen können dem Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2009 entnommen werden.
Die Ortsbeiräte der Stadtteile werden gemäß § 82 Abs. 3 HGO
zur Aufstellung des Entwurfes des Investitionsprogramms und des Haushaltsplanes
2009 gehört.
Egon Vaupel
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