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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0725/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

 

            gemäß §§ 114 d, 97 Abs. 3 in Verbindung mit § 114 b Abs. 3 und § 114 h Abs. 3 HGO über die hiermit vorgelegten folgenden Entwürfe zu beraten und zu beschließen:

 

 

1. Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Planungsjahre 2008 bis 2012

 

2. Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2009 mit ihren Anlagen

 

3.            Stellenplan 2009 der Universitätsstadt Marburg

 

4. sowie den Entwurf des Finanzplanes 2008 bis 2012 gemäß § 114 h Abs. 4 HGO zur Kenntnis zu nehmen

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Gemäß §§ 114 d i. V. m. § 97 Abs. 1 und 114 h Abs. 3 HGO hat der Magistrat die o. g. Planentwürfe festzustellen, die er nach § 51 Ziffer 7 HGO zur Beratung und späteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorlegt.

 

Das Investitionsprogramm ist Grundlage für den Finanzplan 2008 – 2012, der dem Haushaltsplanentwurf 2009 als Anlage beigefügt ist.

 

Der Haushaltsplan 2009 wird erstmals als Produkthaushalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung vorgelegt. Hiernach gilt der Ergebnishaushalt gem. § 114 b Abs. 4 HGO als ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens so hoch ist wie der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen.

 

Die Stadt Marburg kann diese gesetzliche Vorgabe erfüllen und den Produkthaushalt 2009 mit einem Überschuss von rd. 2,1 Mio. € in der Planung abschließen.

 

Gegenüber den bisherigen kameralen Haushalten, die eine Zuführung zum Vermögenshaushalt erwirtschaften mussten, erwirtschaftet der Produkthaushalt 2009 die Abschreibungen abzüglich der dazugehörigen Sonderposten in Höhe von 6,7 Mio. € sowie  Rückstellungen in Höhe von 0,5 Mio. € für die Beamtenversorgung.

 

Der Finanzhaushalt – Investitionen – wurde wiederum mit dem Ziel aufgestellt, eine Kreditaufnahme vom Kapitalmarkt zu vermeiden. Dies ist bedingt durch die zum Jahresanfang 2009 zur Verfügung stehenden Mittel des Kassenbestandes in Höhe von rd. 51 Mio. € auch gelungen.

 

Insgesamt ergibt sich ein Investitionsvolumen von 25,7 Mio. €, das durch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 17,7 Mio. € ergänzt wird. Da grundsätzlich keine Haushaltsausgabereste zum Jahresabschluss 2008 gebildet werden sollen, bildet diese Summe auch das Gesamtauftragspotential des Finanzhaushaltes im Haushaltsjahr 2009.

 

Auch die dazugehörige Finanzplanung zeigt ein recht positives Bild der zukünftigen Haushalte. Wir können danach nicht nur unsere Investitionen aus den liquiden Mitteln finanzieren und gleichzeitig auch unseren Schuldenstand reduzieren, sondern über den Planungszeitraum auch eine Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis ansammeln, die künftige Haushaltsrisiken ausgleichen kann. 

 

Weitere Einzelheiten und Erläuterungen können dem Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2009 entnommen werden.

 

Die Ortsbeiräte der Stadtteile werden gemäß § 82 Abs. 3 HGO zur Aufstellung des Entwurfes des Investitionsprogramms und des Haushaltsplanes 2009 gehört.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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