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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0735/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In welcher Weise würden bei einer etwaigen Bebauung des Geländes des Zentrums für Soziale Psychiatrie die einstimmigen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Mai 2005 sowie der Denkmalschutz berücksichtigt und wie würden die betroffenen Ortsbeiräte, der Sprecherrat der Sozialen Stadt, die Stadtteilgemeinden Richtsberg und Hansenhaus sowie die Bevölkerung insgesamt vor Aufstellung eines zu ändernden Bebauungsplanes gehört?

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Sachverhalt

Im Fall des anstehenden Neubaues Jugendforensik entspricht der genehmigte Bauantrag voll der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Mai 2005. Der Neubau soll im Kernbereich des Geländes des Zentrums für Soziale Psychiatrie entstehen, der auch weiterhin gemäß dem Stadträumlichen Strukturkonzept ausschließlich für Klinikszwecke zur Verfügung steht. Dieser Bauantrag ist im Vorfeld mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt worden. Der Denkmalschutzbeirat hat in seiner Sitzung am 08. April 2008 diesem Antrag zugestimmt.

 

Für aufzustellende oder zu ändernde Bebauungspläne auf dem Gelände des Zentrums für Soziale Psychiatrie bildet das Stadträumliche Strukturkonzept die Grundlage. Im Rahmen der Erstellung dieser Rahmenplanung hat eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden. Damit ist gewährleistet worden, dass die betroffenen Ortsbeiräte, der Sprecherrat „Soziale Stadt“, die Stadtteilgemeinden Richtsberg und Hansenhaus sowie die Bevölkerung insgesamt vor Aufstellung eines Bebauungsplanes umfangreich beteiligt worden sind.

 

Falls es zur Aufstellung eines Bebauungsplanes kommt, sieht das Baugesetzbuch auf der Grundlage des § 3 BauGB eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vor (Vorentwurf). Im Rahmen der Offenlage des Entwurfes wird die Öffentlichkeit eines zweites Mal beteiligt. Während dieser Beteiligungsschritte, die zwingend bei einem Bauleitplanverfahren zu durchlaufen sind, werden die betroffenen Ortsbeiräte, der Sprecherrat „Soziale Stadt“, die Stadtteilgemeinden Richtsberg und Hansenhaus sowie die Bevölkerung insgesamt erneut angehört.

 

Auch zukünftig sind Neu-, Erweiterungs- und Umbauten im Kernbereich ohne weiteres zulässig, sofern sie dem Klinikszweck dienen. Konkret geplante Vorhaben - vom Neubau Jugend-forensik abgesehen - sind dem Magistrat aber nicht bekannt.

Außerhalb des Kernbereiches sind dem Magistrat keine aktuellen Bauentwicklungen bekannt.

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