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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0735/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. Georg Fülberth (Nr. 6 10/2008)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
31.10.2008
|
Beschlussvorschlag
In
welcher Weise würden bei einer etwaigen Bebauung des Geländes des Zentrums für
Soziale Psychiatrie die einstimmigen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
vom 21. Mai 2005 sowie der Denkmalschutz berücksichtigt und wie würden die
betroffenen Ortsbeiräte, der Sprecherrat der Sozialen Stadt, die
Stadtteilgemeinden Richtsberg und Hansenhaus sowie die Bevölkerung insgesamt
vor Aufstellung eines zu ändernden Bebauungsplanes gehört?
Sachverhalt
Im
Fall des anstehenden Neubaues Jugendforensik entspricht der genehmigte
Bauantrag voll der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Mai
2005. Der Neubau soll im Kernbereich des Geländes des Zentrums für Soziale
Psychiatrie entstehen, der auch weiterhin gemäß dem Stadträumlichen
Strukturkonzept ausschließlich für Klinikszwecke zur Verfügung steht. Dieser
Bauantrag ist im Vorfeld mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt worden. Der
Denkmalschutzbeirat hat in seiner Sitzung am 08. April 2008 diesem Antrag
zugestimmt.
Für
aufzustellende oder zu ändernde Bebauungspläne auf dem Gelände des Zentrums für
Soziale Psychiatrie bildet das Stadträumliche Strukturkonzept die Grundlage. Im
Rahmen der Erstellung dieser Rahmenplanung hat eine umfangreiche
Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden. Damit ist gewährleistet worden, dass
die betroffenen Ortsbeiräte, der Sprecherrat „Soziale Stadt“, die
Stadtteilgemeinden Richtsberg und Hansenhaus sowie die Bevölkerung insgesamt
vor Aufstellung eines Bebauungsplanes umfangreich beteiligt worden sind.
Falls
es zur Aufstellung eines Bebauungsplanes kommt, sieht das Baugesetzbuch auf der
Grundlage des § 3 BauGB eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vor (Vorentwurf). Im
Rahmen der Offenlage des Entwurfes wird die Öffentlichkeit eines zweites Mal
beteiligt. Während dieser Beteiligungsschritte, die zwingend bei einem
Bauleitplanverfahren zu durchlaufen sind, werden die betroffenen Ortsbeiräte,
der Sprecherrat „Soziale Stadt“, die Stadtteilgemeinden Richtsberg und
Hansenhaus sowie die Bevölkerung insgesamt erneut angehört.
Auch
zukünftig sind Neu-, Erweiterungs- und Umbauten im Kernbereich ohne weiteres
zulässig, sofern sie dem Klinikszweck dienen. Konkret geplante Vorhaben - vom
Neubau Jugend-forensik abgesehen - sind dem Magistrat aber nicht bekannt.
Außerhalb
des Kernbereiches sind dem Magistrat keine aktuellen Bauentwicklungen bekannt.
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