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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0742/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Entwurf des fünften Gesetzes zur Änderung des zweiten Sozialgesetzbuches sollen die in § 46 Absatz 5 genannten Länderanteile an Unterkunfts- und Heizungskosten für Hartz-IV-EmpfängerInnen ab 1.1.2009 um insgesamt 2,5 Milliarden € gesenkt werden. Welche Erkenntnisse besitzt der Magistrat über die möglichen Auswirkungen in Hessen, speziell in Marburg?

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Sachverhalt

Nach § 46 Abs. 5 SGB II beteiligt sich der Bund zweckgebunden an den Leistungen der kommunalen Träger für Kosten der Unterkunft und Heizung. Die jeweilige Höhe der Bundesbeteiligung ergibt sich aus der Anpassungsformel, die in § 46 Abs. 7 SGB II festgelegt ist.

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für das Jahr 2009 eine bundesdurchschnittliche Beteiligungsquote von 26,0 % errechnet. Für 2008 lag diese noch bei 29,2 %. Im Einzelnen bedeutet dies, dass die Beteiligungsquote für Baden-Württemberg auf 29,4 %, für Rheinland-Pfalz auf 35,4 % und für die übrigen 14 Bundesländer auf 25,4 % reduziert wird.

 

Für den Bund bedeutet diese Absenkung der Beteiligungsquote eine Mitteleinsparung von ca. 0,7 Mrd. Euro.

 

Für die kommunale Seite bedeutet diese Maßnahme allerdings, dass mit erheblichen Mehrkosten gerechnet werden muss, da durch die steigenden Energie- und Mietkosten und die Zunahme der Zahl größerer Bedarfsgemeinschaften (mit dann höheren Unterkunftskosten) eine Mehrbelastung entsteht, die die insgesamt sinkende Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nicht kompensieren kann.

 

Valide Zahlen für den KJC-Bereich Marburg-Biedenkopf liegen dem Magistrat noch nicht vor. Nach ersten Schätzungen dürfte die kommunale Mehrbelastung bei mehreren 100.000 € liegen.

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