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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0782/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Reinhard Weber-Hofmann (Nr. 2 10/2008)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
|
31.10.2008
|
Sachverhalt
Alle
Tageseinrichtungen für Kinder, von der Krippeneinrichtung bis zum Hort, sind
mit dem gleichen Personalschlüssel ausgestattet, der auf der Verordnung des
Landes Hessen über „Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder“
basiert und vorgeschrieben ist.
Gemäß
dieser Verordnung müssen für jede Kindergruppe mindest 1,5 Fachkräfte während
der Öffnungszeit zur Verfügung stehen.
Eine
über diese Verordnung hinausgehende Personalausstattung liegt im Ermessen der
Kommunen.
So
gewährt die Universitätsstadt Marburg über diesen vorgeschriebenen
Personalschlüssel hinaus für jede Vollzeitkraft fünf Stunden Vorbereitungszeit
pro Woche für Teilzeitkräfte 2,5 Stunden.
Den
Leitungskräften stehen pro Gruppe 5 Stunden für Leitungstätigkeiten zur
Verfügung.
Da
es sich bei der Verordnung um Mindestvoraussetzungen handelt, ist es für eine
qualifizierte pädagogische Arbeit unumgänglich, diese Arbeit vorzubereiten und
zu reflektieren. Hierfür stehen 5 Stunden Vorbereitungszeit zur Verfügung.
Leitungskräfte
haben eine hohe Verantwortung für die Bereiche Organisation, Pädagogik und
Personal für ihre Einrichtung; diese Aufgaben können nur durch zusätzliche Zeiten
(5 Stunden pro Gruppe) geleistet werden.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
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