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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der MBL-Fraktion - VO/0787/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, folgenden Beschluss zu fassen

 

Nach Artikel 38 Grundgesetz  sind Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Auf Grund der jüngsten Vorfälle in Wiesbaden und der daraus resultierenden Diskussion sieht sich die Stadtverordnetenversammlung veranlasst, nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie auf dem Boden des Grundgesetzes steht und die Gewissensentscheidung von Abgeordneten respektiert. Verunglimpfungen, Beschimpfungen sowie ehrabschneidende Äußerungen über die betroffenen Abgeordneten, wie sie u. a. aus höchsten  politischen Kreisen in Marburg und Wiesbaden gekommen sind, weist die Stadtverordnetenversammlung aufs Schärfste zurück.

 

 

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Sachverhalt

 

Be­grün­dung:

 

Die Gewissensfreiheit ist ein Menschenrecht. Sie schützt die Bildung und das Innehaben eines Gewissens und das Ausrichten des Verhaltens am Gewissen. Als Bereich des Gewissens werden die Integrität und die Identität der Persönlichkeit anerkannt.

Als konstituierendes Element der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist die Gewissensfreiheit nicht nur ein hohes Rechtsgut sondern auch Grundlage des menschlichen Zusammenlebens, sodass Eingriffe in den Schutzbereich dieser Freiheit nicht zu rechtfertigen sind.

 

 

gez. Dr. Her­mann Ucht­mann                     gez. Heinz Lud­wig

 

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