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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0844/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Sonja Sell (Nr. 5 11/2008)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
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28.11.2008
|
Sachverhalt
Die
Düngeverordnung vom 10.01.2006 ist Grundlage für rechtliche Einschränkungen des
Aufbringens von Dünger auf landwirtschaftliche Flächen. Hierbei handelt es sich
um eine zeitliche Einschränkung: In der Zeit vom 15.11. bis 31.01. ist im
Regelfall keine Ausbringung von Gülle sowohl auf Acker- als auch auf
Grünlandflächen zulässig. Ebenfalls ist das Ausbringen von Gülle bei stark
gefrorenem Boden unabhängig von o. g. Zeitraum untersagt.
Der
Düngerauftrag richtet sich nach der im Boden durch Pflanzen verfügbaren
Stickstoffmenge. Gleichzeitig ist zu bedenken, dass die Preise für Dünger zur
Zeit einen sparsamen Umgang auf den Flächen erzwingen.
Zusätzlich
gibt die Düngeverordnung vor, dass in einem 10 m breiten Streifen entlang der
Gewässer keine Düngung erfolgen darf.
In
der Gemarkung Wehrda befinden sich Trinkwasserbrunnen der Stadtwerke Marburg.
In der Wasserschutzzone 1 (Bereich unmittelbar um die Brunnenanlagen, im
Regelfall eingezäunt) ist jegliche Nutzung untersagt.
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