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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0846/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Hat der Magistrat Erkenntnisse, in welchem Maße die örtlichen Landwirte im Überschwemmungsgebiet der Lahn Gülle auf ihre Wiesen und Felder aufbringen und wie beurteilt der Magistrat die ökologischen Auswirkungen dieser „tierischen Hinterlassenschaften“ für das Grundwasser und die Qualität des Oberflächenwassers der Lahn, insbesondere im Hinblick auf die regelmäßigen Hochwassersituationen?

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Sachverhalt

Der Magistrat geht davon aus, dass die Vorgaben der Düngeverordnung, der städtischen Pachtverträge, die eine Düngung der Grünlandflächen ausschließen, und der Trinkwasserschutzgebietsverordnung eingehalten werden. Zuständig für die Kontrollen dieser Vorgaben insbesondere der Düngeverordnung ist nicht die Stadt Marburg, sondern der Landkreis Marburg-Biedenkopf. Eine Düngung der landwirtschaftlich genutzten Flächen wird auch weiterhin als notwendig erachtet, da insbesondere im Stadtgebiet von Marburg die Nutzung der Lahnauen als landwirtschaftliche Produktionsflächen nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Dies würde die Existenz einiger Landwirte gefährden.

 

Die ökologischen Auswirkungen der „tierischen Hinterlassenschaften“ für das Grundwasser und die Qualität des Oberflächenwassers der Lahn insbesondere im Hinblick auf die regelmäßige Hochwassersituation sind nach Ansicht des Magistrats zu relativieren. Gerade bei starken Hochwässern ist der Verdünnungseffekt durch die vielfache Wassermenge beim Austrag von Nährstoffen aus den landwirtschaftlichen Flächen als sehr groß zu bewerten. Gleichzeitig gilt die Einschränkung der Düngeverordnung, dass in der Zeit vom 15.11. bis 31.01. keine Gülle auf Grün- und Ackerland aufgebracht werden darf, da die Hochwassergefährdung in den Wintermonaten im Regelfall sehr hoch ist.

 

Ebenfalls sei darauf hingewiesen, dass es sich bei Gülle und Mist um Ausscheidungsprodukte rein pflanzenfressender Organismen handelt.

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