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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0848/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Welche neuen Maßnahmen hat der Magistrat bis dato ergriffen, um bei Jugendlichen Alkohol- und Gewaltprävention zu betreiben?

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Sachverhalt

Gewalt, die durch junge Menschen ausgeübt wird, ist immer im Kontext ihrer lebensweltlichen Bedingungen zu betrachten. Insofern kommt in der Gewaltprävention den Institutionen und Einrichtungen besondere Bedeutung zu, die sich mit der Ausbildung, Erziehung und Förderung junger Menschen befassen. Schule als Einrichtung, die sich mit Ausbildung und Erziehung von jungen Menschen befasst, nimmt neben dem Elternhaus eine zentrale Stelle ein.

 

Da Gewaltprävention immer auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, stehen neben Eltern und Schule weitere Institutionen und Einrichtungen in der Verantwortung: Jugendhilfe, Jugendamt, Polizei, die verschiedenen anderen Bereiche der Kommune, Justiz, Vereine und Sportvereine.

 

Ähnliches gilt für den Bereich der Alkoholprävention.

 

Von daher kann die Frage nicht kurz beantwortet werden. Sie müsste näher (Bereich, Beginndatum „neu“) bestimmt werden. Weiterhin müssten wahrscheinlich umfangreiche Auskünfte von Dritten eingeholt werden.

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