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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0854/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit welchen Konsequenzen hat der Betreiber des Steinbruches Elnhausen zu rechnen, wenn er bereits schon jetzt über die Abbaugrenzen hinaus abbaut?

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Sachverhalt

Das zuständige Regierungspräsidium Gießen hat die Kleinen Anfragen mit Schreiben vom 12. 11. 2008 wie folgt beantwortet:

 

"Sollte in einem solchen Falle ein nicht genehmigungskonformer Betrieb festgestellt werden, so wäre nach § 20 BImSchG zu prüfen, ob ein Verfahren zur Stilllegung oder zur Betriebsuntersagung einzuleiten wäre. Gegebenenfalls wäre auch zu prüfen, ob eine Ordnungswidrigkeit nach § 62 BImSchG vorläge. Des Weiteren würde die Betreiberin angehalten, kurzfristig eine entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu beantragen."

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