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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0007/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht ?Kindertagespflege 2008? und Erhöhung der kommunalen Zuschüsse an Tagespflegepersonen rückwirkend ab dem 1. Januar 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 51 - Zentrale Jugendhilfedienste
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Herr Meyer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Magistrat
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Entscheidung
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Kenntnisnahme
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18.02.2009
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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27.01.2009
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.03.2009
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung der
Universitätsstadt Marburg wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Die Stadtverordnetenversammlung
der Universitätsstadt Marburg nimmt den 2. Bericht Kindertagespflege 2008
zustimmend zur Kenntnis.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg stimmt einer Erhöhung der kommunalen Zuwendungen an die Tagespflege-personen für jedes betreute Kind U3 um 75 € bis 160 € je nach wöchentlicher Betreuungsdauer zu.
Sachverhalt
Begründung:
Zu 1.)
Im November 2007 wurde dem
Magistrat, dem Haupt- und Finanz- sowie dem Sozialausschuss ein Bericht zur
Kindertagespflege vorgelegt, der die Situation nach Umstellung auf über Satzung
und Vereinbarung geregelte Kindertagespflege dargestellt hat. Dieser 2. Bericht
schreibt die Entwicklung der Kindertagespflege für das Jahr 2008 fort.
Zu 2.)
Ab 2009 werden die Geldleistungen,
die Tagespflegepersonen erhalten, komplett steuer- und
sozialversicherungspflichtig, sofern die steuergesetzlich festgelegten
Einkommensstufen überschritten werden. Aus diesem Grund wird es notwendig, die
Finanzierung der Tagespflege neu zu ordnen, da bei Fortführung der bisherigen
Zuwendungshöhe viele Tagespflegepersonen Einbußen hinnehmen müssen, die
zumindest bei einem Teil der Tagespflegepersonen zu einem Rückzug aus der
Kindertagespflege führen würde.
Ausführliche Berechnungen, bei denen
die Auswirkungen der Steuer- und Sozialversicherungspflicht auf die Einkünfte
der Tagespflegepersonen untersucht wurden, haben gezeigt, dass eine Erhöhung
des Zuschusses pro Kind und Betreuungsstunde auf 2.50 € zu einem Brutto-Einkommen
führt, das in den meisten Fällen nach Abzug von Steuern und Abgaben im Ergebnis
vergleichbar dem aktuellen Einkommen ist. Da wir den Zuschuss nicht stunden-,
sondern monatsweise mit Pauschalen abrechnen, bedeutet dies umgerechnet eine
Anhebung unserer Pauschalen um 75 € bis 160 €.
Da Tagespflegepersonen, insbesondere
dann, wenn sie mit dieser Tätigkeit eine längerfristige berufliche Perspektive
verbinden, vier oder fünf Kinder betreuen, sind diese Zuschüsse keinesfalls als
„Stundenlohn“ zu betrachten. Dieser ergibt sich vielmehr aus der Zahl der
Kinder, dem kommunalen Zuschuss und dem KNIRPS-Zuschuss des Landes Hessen. Die
vorgeschlagenen 2.50 € bedeuten bei vier betreuten Kindern je nach
Betreuungsdauer einen Brutto-Stundensatz von rd. 15 € bis 20 €.
Auf die ausführliche Darstellung und
Begründung unter Punkt 5 in dem Bericht (S. 6/7), insbesondere die genaue
Aufstellung der geänderten Zuschusspauschalen wird verwiesen.
Insgesamt hat die Vorlage folgende
Auswirkungen:
-
Die
Kindertagespflege kann in dem bisherigen Umfang gesichert werden, ansonsten
wegfallende Tagespflegeplätze müssen nicht durch Krippenplätze, die einen
deutlich höheren kommunalen Zuschuss erforderlich machen, ersetzt werden.
-
Die
jährlichen Mehrkosten für die Stadt sind noch nicht genau zu beziffern.
Hochgerechnet von einzelnen Fallbeispielen gehen wir von 150.000 € bis 250.000
€ aus.
Die erforderlichen Mittel stehen im
Haushalt 2009 im Produkt 515830 Kinderbetreuung in Tagespflege zur Verfügung.
Es wird gebeten, der Vorlage
zuzustimmen.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
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