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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0007/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg nimmt den 2. Bericht Kindertagespflege 2008 zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg stimmt einer Erhöhung der kommunalen Zuwendungen an die Tagespflege-personen für jedes betreute Kind U3 um 75 € bis 160 € je nach wöchentlicher Betreuungsdauer zu.
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Sachverhalt

Begründung:

 

Zu 1.)

Im November 2007 wurde dem Magistrat, dem Haupt- und Finanz- sowie dem Sozialausschuss ein Bericht zur Kindertagespflege vorgelegt, der die Situation nach Umstellung auf über Satzung und Vereinbarung geregelte Kindertagespflege dargestellt hat. Dieser 2. Bericht schreibt die Entwicklung der Kindertagespflege für das Jahr 2008 fort.

 

Zu 2.)

Ab 2009 werden die Geldleistungen, die Tagespflegepersonen erhalten, komplett steuer- und sozialversicherungspflichtig, sofern die steuergesetzlich festgelegten Einkommensstufen überschritten werden. Aus diesem Grund wird es notwendig, die Finanzierung der Tagespflege neu zu ordnen, da bei Fortführung der bisherigen Zuwendungshöhe viele Tagespflegepersonen Einbußen hinnehmen müssen, die zumindest bei einem Teil der Tagespflegepersonen zu einem Rückzug aus der Kindertagespflege führen würde.

Ausführliche Berechnungen, bei denen die Auswirkungen der Steuer- und Sozialversicherungspflicht auf die Einkünfte der Tagespflegepersonen untersucht wurden, haben gezeigt, dass eine Erhöhung des Zuschusses pro Kind und Betreuungsstunde auf 2.50 € zu einem Brutto-Einkommen führt, das in den meisten Fällen nach Abzug von Steuern und Abgaben im Ergebnis vergleichbar dem aktuellen Einkommen ist. Da wir den Zuschuss nicht stunden-, sondern monatsweise mit Pauschalen abrechnen, bedeutet dies umgerechnet eine Anhebung unserer Pauschalen um 75 € bis 160 €.

 

Da Tagespflegepersonen, insbesondere dann, wenn sie mit dieser Tätigkeit eine längerfristige berufliche Perspektive verbinden, vier oder fünf Kinder betreuen, sind diese Zuschüsse keinesfalls als „Stundenlohn“ zu betrachten. Dieser ergibt sich vielmehr aus der Zahl der Kinder, dem kommunalen Zuschuss und dem KNIRPS-Zuschuss des Landes Hessen. Die vorgeschlagenen 2.50 € bedeuten bei vier betreuten Kindern je nach Betreuungsdauer einen Brutto-Stundensatz von rd. 15 € bis 20 €.

 

Auf die ausführliche Darstellung und Begründung unter Punkt 5 in dem Bericht (S. 6/7), insbesondere die genaue Aufstellung der geänderten Zuschusspauschalen wird verwiesen.

 

Insgesamt hat die Vorlage folgende Auswirkungen:

-          Die Kindertagespflege kann in dem bisherigen Umfang gesichert werden, ansonsten wegfallende Tagespflegeplätze müssen nicht durch Krippenplätze, die einen deutlich höheren kommunalen Zuschuss erforderlich machen, ersetzt werden.

-          Die jährlichen Mehrkosten für die Stadt sind noch nicht genau zu beziffern. Hochgerechnet von einzelnen Fallbeispielen gehen wir von 150.000 € bis 250.000 € aus.

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt 2009 im Produkt 515830 Kinderbetreuung in Tagespflege zur Verfügung.

 

Es wird gebeten, der Vorlage zuzustimmen.

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

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