Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0247/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme und Weiterleitung eines Investitionsfondsdarlehens für das Haus der barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul in Fulda -KdöR-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Hedderich, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
12.05.2009
|
Beschlussvorschlag
- 2 -
Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:
1. Bei der Hessischen Landesbank/Landestreuhandstelle Hessen wird ein zinsloses Darlehen von 1.856.000 aus dem Hessischen Investitionsfonds - Abt. A - aufge-nommen.
2. Das Darlehen ist an das Haus der barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul in Fulda -KdöR- zur Finanzierung der Erweiterung/des Umbaus der Altenpflegeeinrichtung St. Elisabeth in der Lahnstraße in Marburg weiterzuleiten.
3. Das durch die Weiterleitung zwischen der Stadt Marburg und dem Haus der barmherzigen Schwestern entstehende Darlehen ist von dem Haus der barmherzigen Schwestern grundbuchrechtlich zu sichern; die Tilgung, die die Stadt dem Land gegenüber zu leisten hat, ist vom Haus der barmherzigen Schwestern zeitgleich der Stadt zu erstatten.
4. Dem Haupt- und Finanzausschuss ist von diesem Beschluss Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
- 2 -
Begründung
Das Haus der barmherzigen Schwestern plant eine Erweiterung der in der Lahnstraße befindlichen Altenpflegeeinrichtung St. Elisabeth. Die Gesamtkosten der Maßnahme sollen 5.716.751 betragen. Das Land Hessen fördert das Vorhaben mit einer Zuwendung von 1.856.000 , die direkt an das Haus der barmherzigen Schwestern geht, und einem Darlehen aus dem Hess. Investitionsfonds Abt. A von ebenfalls 1.856.000 .
Nach dem Investitionsfondgesetz kann das Land das Darlehen allerdings nicht direkt dem Verein bewilligen sondern nur einer Gebietskörperschaft.
Die Stadt Marburg wird deshalb dem Land gegenüber Schuldnerin mit der Auflage, das Darlehen weiterzugeben. Zwischen dem Haus der barmherzigen Schwestern und der Stadt Marburg werden deshalb für das Darlehen dieselben Konditionen vereinbart wie sie auch zwischen dem Land und der Stadt gelten, d. h. das Darlehen ist zinslos und mit 5 % jährlich zu tilgen.
Unter dem Strich wird die Stadt durch das Darlehen also nicht belastet. Zusätzlich lässt sie sich das zwischen ihr und dem Haus der barmherzigen Schwestern entstehende Darlehen grundbuchrechtlich absichern.
Weil zum Zeitpunkt des Haushaltsaufstellungsverfahrens das Land noch vorgesehen hatte die Maßnahme mit einem Darlehen von 1.720.000 zu unterstützen, wurde auch dieser Betrag als Kreditermächtigung in die Haushaltssatzung aufgenommen. Es ergibt sich damit auf den ersten Blick eine Ermächtigungslücke von 136.000 . Allerdings ist die Auszahlung des Darlehens dem geplanten Baufortschritt nach in zwei Schritten vorgesehen, sodass im Jahr 2009 856.000 und in 2010 1.000.000 zur Auszahlung beim Land bereitstehen. § 2 der Haushaltssatzung ermächtigt neben der eigentlichen Darlehensaufnahme auch zum Abschluss von Verträgen für Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds bis zu 2.800.000 , soweit diese Darlehen in künftigen Jahren zur Auszahlung anstehen. Durch die Kumulation beider Ermächtigungen liegen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Darlehensaufnahme vor.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte mit Beschluss vom 25.04.2008 diesem Verfahren be-reits grundsätzlich zugestimmt.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen