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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0277/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterleitung einer Anmeldung für Fördermittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes für Krankenhäuser
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Hedderich, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
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Kenntnisnahme
|
|
●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
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|
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12.05.2009
|
Sachverhalt
Begründung
Das Konjunkturpaket des Bundes
sieht neben der Förderung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen auch die Förderung
von Krankenhäusern vor. Entsprechend der Festlegung des Hessischen
Krankenhausgesetzes auf die Trägerneutralität besteht eine Fördermöglichkeit
nicht nur für kommunale Krankenhäuser, sondern auch für gemeinnützige, kirchliche
und gewerbliche Krankenhäuser. Die Anträge der Krankenhäuser sind nach den
Förderrichtlinien und den Antragsformularen allerdings zwingend über eine
kommunale Gebietskörperschaft einzureichen. Nach Aussage der für die Abwicklung
zuständigen Landestreuhandstelle Hessen (LTH) ist die Einbindung der Kommune
notwendig, da andernfalls eine Refinanzierung nicht über Kommunaldarlehen
erfolgen kann.
Die Dr. Schweckendiek GmbH &
Co. Klinik KG beantragt aus dem Konjunkturprogramm ein Investitionsvolumen in
Höhe von 97.000 €. Dafür möchte sie die Blitzschutzanlage des Klinikgebäudes
erneuern, zwei Nasszellen mit Dusche und WC neu bauen sowie jeweils eine
Nasszelle in zwei bereits bestehende Patientenzimmer mit Waschbecken und WC
einbauen.
Das Darlehen weist die gleichen
Konditionen wie auch die sonstigen über das Zukunftsinvestitionsprogramm des
Bundes geförderten Maßnahmen auf. Der Bund zahlt demnach 75 % als Zuschuss, 25
% werden von der LTH als Darlehen vergeben, bei dem sich das Land und die
Kommune die Tilgungslast hälftig teilen.
Rechtlich ist zunächst die Stadt
Marburg Darlehensnehmer. Daher wird die Stadt Marburg gleichzeitig mit dem
Abschluss des Darlehensvertrages mit dem Land auch einen Darlehensvertrag mit
der Schweckendiek-Klinik abschließen, der inhaltlich 1:1 dem Vertrag des Landes
entsprechen wird. Zusätzlich soll der Darlehensbetrag grundbuchrechtlich
abgesichert werden. Dieses Verfahren entspricht der bereits praktizierten
Weiterleitung von Investitionsfondsdarlehen für Pflegeeinrichtungen der AurA
gGmbH und für das Haus der Barmherzigen Schwestern. Wie auch dort, wird der
Haushalt der Stadt Marburg durch die reine Weiterleitung von Fördermitteln
nicht belastet.
Zur Wahrung der Antragsfrist bis
zum 30.04.2009 wurde der Antrag der Landestreuhand-stelle sowie den zuständigen
Ministerien beim Land am 24.04.2009 übersendet.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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