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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0277/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten,

 

von der Weiterleitung der Anmeldung der Dr. Schweckendiek GmbH & Co. Klinik KG für Fördermittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes Kenntnis zu nehmen.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Konjunkturpaket des Bundes sieht neben der Förderung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen auch die Förderung von Krankenhäusern vor. Entsprechend der Festlegung des Hessischen Krankenhausgesetzes auf die Trägerneutralität besteht eine Fördermöglichkeit nicht nur für kommunale Krankenhäuser, sondern auch für gemeinnützige, kirchliche und gewerbliche Krankenhäuser. Die Anträge der Krankenhäuser sind nach den Förderrichtlinien und den Antragsformularen allerdings zwingend über eine kommunale Gebietskörperschaft einzureichen. Nach Aussage der für die Abwicklung zuständigen Landestreuhandstelle Hessen (LTH) ist die Einbindung der Kommune notwendig, da andernfalls eine Refinanzierung nicht über Kommunaldarlehen erfolgen kann.

 

Die Dr. Schweckendiek GmbH & Co. Klinik KG beantragt aus dem Konjunkturprogramm ein Investitionsvolumen in Höhe von 97.000 €. Dafür möchte sie die Blitzschutzanlage des Klinikgebäudes erneuern, zwei Nasszellen mit Dusche und WC neu bauen sowie jeweils eine Nasszelle in zwei bereits bestehende Patientenzimmer mit Waschbecken und WC einbauen.

 

Das Darlehen weist die gleichen Konditionen wie auch die sonstigen über das Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes geförderten Maßnahmen auf. Der Bund zahlt demnach 75 % als Zuschuss, 25 % werden von der LTH als Darlehen vergeben, bei dem sich das Land und die Kommune die Tilgungslast hälftig teilen.

 

Rechtlich ist zunächst die Stadt Marburg Darlehensnehmer. Daher wird die Stadt Marburg gleichzeitig mit dem Abschluss des Darlehensvertrages mit dem Land auch einen Darlehensvertrag mit der Schweckendiek-Klinik abschließen, der inhaltlich 1:1 dem Vertrag des Landes entsprechen wird. Zusätzlich soll der Darlehensbetrag grundbuchrechtlich abgesichert werden. Dieses Verfahren entspricht der bereits praktizierten Weiterleitung von Investitionsfondsdarlehen für Pflegeeinrichtungen der AurA gGmbH und für das Haus der Barmherzigen Schwestern. Wie auch dort, wird der Haushalt der Stadt Marburg durch die reine Weiterleitung von Fördermitteln nicht belastet.

 

Zur Wahrung der Antragsfrist bis zum 30.04.2009 wurde der Antrag der Landestreuhand-stelle sowie den zuständigen Ministerien beim Land am 24.04.2009 übersendet.

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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