Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0348/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten,

 

von der Weiterleitung der Anmeldung des Diakonie-Krankenhauses für Fördermittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes Kenntnis zu nehmen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Das Konjunkturpaket des Bundes sieht neben der Förderung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen auch die Förderung von Krankenhäusern vor. Entsprechend der Festlegung des Hessischen Krankenhausgesetzes auf die Trägerneutralität besteht eine Fördermöglichkeit nicht nur für kommunale Krankenhäuser, sondern auch für gemeinnützige, kirchliche und gewerbliche Krankenhäuser. Die Anträge der Krankenhäuser sind nach den Förderrichtlinien und den Antragsformularen allerdings zwingend über eine kommunale Gebietskörperschaft einzureichen. Nach Aussage der für die Abwicklung zuständigen Landestreuhandstelle Hessen (LTH) ist die Einbindung der Kommune notwendig, da andernfalls eine Refinanzierung nicht über Kommunaldarlehen erfolgen kann.

 

Das Diakonie-Krankenhaus Wehrda beantragt aus dem Konjunkturprogramm ein Investitionsvolumen in Höhe von 3.200.000 €. Davon möchte das Diakonie-Krankenhaus für ca. 3.000.000 € die Abteilung Radiologie erneuern, erweitern und umbauen. Dieses Projekt umfasst sowohl eine räumliche Erweiterung als auch die Anschaffung und Modernisierung von medizinischen Geräten. Die verbleibenden 200.000 € sind für den Ersatz des Personen- und des Bettenaufzuges im Haus A vorgesehen. Die derzeitigen Aufzugsanlagen bringen viele Ausfallzeiten und hohe Wartungskosten mit sich.

 

Das Darlehen weist die gleichen Konditionen wie auch die sonstigen über das Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes geförderten Maßnahmen auf. Der Bund zahlt demnach 75 % als Zuschuss, 25 % werden von der LTH als Darlehen vergeben, bei dem sich das Land und die Kommune die Tilgungslast hälftig teilen.

 

Rechtlich ist zunächst die Stadt Marburg Darlehensnehmer. Daher wird die Stadt Marburg gleichzeitig mit dem Abschluss des Darlehensvertrages mit dem Land auch einen Darlehensvertrag mit dem Diakonie-Krankenhaus abschließen, der inhaltlich dem Vertrag des Landes entsprechen wird. Das Diakonie-Krankenhaus soll zudem eine Freistellungserklärung unterzeichnen, mit der die Stadt Marburg von sämtlichen Ansprüchen die aus dem Abschluss des Vertrages entstehen können freigestellt wird. Außerdem soll der Darlehensbetrag grundbuchrechtlich abgesichert werden. Der Haushalt der Stadt Marburg wird durch die reine Weiterleitung von Fördermitteln nicht belastet.

 

Die Antragsfrist zur Abgabe von Anmeldungen für das Konjunkturprogramm hat grundsätzlich am 30.04.2009 geendet. Das Diakonie-Krankenhaus hatte bereits am 28.04.2009 einen Antrag bei der LTH gestellt, allerdings ohne Unterschrift der Stadt. Um dieses nachholen zu können, hat die LTH die Antragsfrist ausnahmsweise bis zum 15.05.2009 verlängert. Die vollständig unterzeichneten Anmeldungen sind der LTH am 13.05.2009 per Fax zugegangen und sind mit gleichem Datum bei der Post aufgegeben worden.

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen