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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0348/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterleitung einer Anmeldung für Fördermittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes für Krankenhäuser
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Hedderich, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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23.06.2009
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Sachverhalt
Begründung
Das Konjunkturpaket
des Bundes sieht neben der Förderung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen auch die
Förderung von Krankenhäusern vor. Entsprechend der Festlegung des Hessischen
Krankenhausgesetzes auf die Trägerneutralität besteht eine Fördermöglichkeit
nicht nur für kommunale Krankenhäuser, sondern auch für gemeinnützige,
kirchliche und gewerbliche Krankenhäuser. Die Anträge der Krankenhäuser sind
nach den Förderrichtlinien und den Antragsformularen allerdings zwingend über
eine kommunale Gebietskörperschaft einzureichen. Nach Aussage der für die
Abwicklung zuständigen Landestreuhandstelle Hessen (LTH) ist die Einbindung der
Kommune notwendig, da andernfalls eine Refinanzierung nicht über
Kommunaldarlehen erfolgen kann.
Das
Diakonie-Krankenhaus Wehrda beantragt aus dem Konjunkturprogramm ein
Investitionsvolumen in Höhe von 3.200.000 €. Davon möchte das
Diakonie-Krankenhaus für ca. 3.000.000 € die Abteilung Radiologie erneuern,
erweitern und umbauen. Dieses Projekt umfasst sowohl eine räumliche Erweiterung
als auch die Anschaffung und Modernisierung von medizinischen Geräten. Die
verbleibenden 200.000 € sind für den Ersatz des Personen- und des
Bettenaufzuges im Haus A vorgesehen. Die derzeitigen Aufzugsanlagen bringen
viele Ausfallzeiten und hohe Wartungskosten mit sich.
Das Darlehen weist die
gleichen Konditionen wie auch die sonstigen über das
Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes geförderten Maßnahmen auf. Der Bund
zahlt demnach 75 % als Zuschuss, 25 % werden von der LTH als Darlehen vergeben,
bei dem sich das Land und die Kommune die Tilgungslast hälftig teilen.
Rechtlich ist zunächst
die Stadt Marburg Darlehensnehmer. Daher wird die Stadt Marburg gleichzeitig
mit dem Abschluss des Darlehensvertrages mit dem Land auch einen
Darlehensvertrag mit dem Diakonie-Krankenhaus abschließen, der inhaltlich dem
Vertrag des Landes entsprechen wird. Das Diakonie-Krankenhaus soll zudem eine
Freistellungserklärung unterzeichnen, mit der die Stadt Marburg von sämtlichen
Ansprüchen die aus dem Abschluss des Vertrages entstehen können freigestellt
wird. Außerdem soll der Darlehensbetrag grundbuchrechtlich abgesichert werden.
Der Haushalt der Stadt Marburg wird durch die reine Weiterleitung von
Fördermitteln nicht belastet.
Die Antragsfrist zur
Abgabe von Anmeldungen für das Konjunkturprogramm hat grundsätzlich am
30.04.2009 geendet. Das Diakonie-Krankenhaus hatte bereits am 28.04.2009 einen
Antrag bei der LTH gestellt, allerdings ohne Unterschrift der Stadt. Um dieses
nachholen zu können, hat die LTH die Antragsfrist ausnahmsweise bis zum
15.05.2009 verlängert. Die vollständig unterzeichneten Anmeldungen sind der LTH
am 13.05.2009 per Fax zugegangen und sind mit gleichem Datum bei der Post
aufgegeben worden.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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