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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0356/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das Preisgeld des Deutschen Klimaschutzpreises in Höhe von 50.000 Euro wird als „Marburger Umweltprämie“ für folgende Projekte verwendet:

 

1.            Fahrrad-Umweltprämie

 

Marburger Bürgerinnen und Bürger erhalten eine Fahrrad Umweltprämie für den Neukauf eines Stadtrades (50 Euro) bzw. eines Elektro-Fahrrades (100 Euro). Mit der Abwicklung der „Fahrrad-Umweltprämie“ wird die Praxis GmbH beauftragt. Die Fördersumme beträgt insgesamt 10.000 Euro.

 

2.            Fahrrad-Umweltprojekt

 

Ergänzend zu dem Beschluss des Magistrats vom 11.05.2009 sollen die Mittel zusätzlich für ein nachhaltiges „Fahrrad Umweltprojekt“ eingesetzt werden. Dieses beinhaltet den Aufbau eines Fahrradverleihsystems (Stadträder) und die Erprobungsmöglichkeit für Elektrofahrräder. Mit geeigneten Anbietern (z.B. Nextbike) werden Vereinbarungen getroffen, die möglichst rasch die Einführung eine kundenfreundlichen Fahrradverleihsystems zum Ziel hat. Die Fördersumme für das Fahrrad-Umweltprojekt beträgt 30.000 Euro.

3.            Sparsame Elektrogeräte

 

Mit der Abwicklung der „Elektrogeräte-Umweltprämie“ werden die Stadtwerke Marburg beauftragt. Gefördert wird der Kauf von besonders energiesparenden Kühl- und Gefriergeräten der Kategorie A++ bei nachgewiesener Entsorgung des Altgerätes. Die Fördersumme hierfür beträgt 10.000 Euro.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

1.            Fahrrad-Umweltprämie

 

Für die Stärkung der umweltfreundlichen Rad-Mobilität möchte die Stadt Marburg den Bürgerinnen und Bürgern einen Anreiz für den Neukauf eines Stadt-Fahrrades oder Elektro-Fahrrades in Form einer „Fahrrad-Umweltprämie“ geben.

Folgende Einzelheiten sollen dabei zugrunde gelegt werden:

·         Die „Fahrrad-Umweltprämie“ wird den Marburger Bürgerinnen und Bürgern beim Neukauf:

o     eines Stadtrades (kein Mountainbike, Rennrad oder Kinderrad) beim ortsansässigen Fahrrad-Fachhandel oder

o     eines Elektrofahrrades bei regionalen Anbietern gewährt, wenn sie gleichzeitig ein altes Fahrrad abgeben.

Folgende Prämien werden gewährt:

Stadtrad: 50 Euro

Elektro-Fahrrad: 100 Euro (keine Ni-Cd- Akkus!)

Die unterschiedlichen Förderbeträge resultieren aus den höheren Anschaffungskosten für Elektro-Fahrräder. Aufgrund der für Radfahrer topographisch schwierigen Situation in Marburg, stellen Elektro-Fahrräder eine Alternative zu anderen motorisierten Fahrzeugen dar und sollen besonders gefördert werden. Regional sind verschiedene Anbieter von Elektro-Fahrrädern ansässig (z.B. Gladenbach, Eschenburg-Simmersbach, …). Die modernen Akkus machen inzwischen höhere Reichweiten und kurze Aufladezeiten möglich. Aufgrund der Umweltgefährdung werden Nickel-Cadmium Akkus (Ni-Cd) ausgeschlossen.

·         Für jeden nachweisbaren Neukauf (Quittung des Fahrrad-Fachhandels) wird die Prämie einmal gezahlt.

·         Die Abgabe mehrerer Fahrräder führt nicht zu einer Erhöhung der Prämie.

·         Termin: die „Fahrrad-Umweltprämie“ wird für Neuanschaffungen ab dem 03. Juli 2009 gewährt, bis die Fördersumme (10.000 Euro) ausgeschöpft ist.

·         Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Mit der Abwicklung der „Fahrrad-Umweltprämie“ wird die Praxis GmbH beauftragt. Gegen Vorlage des Kaufbelegs eines ortsansässigen Fahrrad-Fachhändlers und bei Abgabe eines Altfahrrades wird die Umweltprämie direkt ausgezahlt.

Die Altfahrräder werden nicht verschrottet, sondern von der Praxis GmbH aufbereitet und weiterverkauft.

Antragberechtigt sind Marburger Bürgerinnen und Bürger, die folgende Nachweise vorlegen müssen:

·         Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung.

·         Eigentumsnachweis über das Altfahrrad. Sollte dieses nicht mehr vorliegen, ist eine Einverständniserklärung über eine Recherche bei der Polizei über als gestohlen gemeldete Fahrräder erforderlich.

·         Kaufbeleg über den Neukauf eines Stadtrades (kein Mountainbike, Rennrad, Kinderrad) von einem Fahrrad-Fachhändler aus dem Stadtgebiet Marburgs oder

·         Kaufbeleg über den Neukauf eines Elektro-Fahrrades von einem regionalen Fachhändler (Stadt Marburg und LK Marburg Biedenkopf)

·         Kaufbeleg ab dem: 03.07.2009

 

 

2.            Fahrrad-Umweltprojekt

 

Ergänzend zu dem Beschluss des Magistrats vom 11.05.2009 sollen die Mittel zusätzlich für ein „Fahrrad Umweltprojekt“ eingesetzt werden. Dieses beinhaltet den:

 

·         Aufbau eines Fahrradverleihsystems
Der Aufbau eines Fahrradverleihsystems wird auch in dem der Stadtverordnetenversammlung vorliegenden Antrag von SPD/Bündnis 90/Die Grünen (VO_0351/2009) gefordert. Hierfür wird die Realisierung mit „Nextbike“ oder anderen Anbietern geprüft.

Nach Angaben von „Nextbike“ kann die Stadt Marburg mit einem Budget von ca. 20.000 Euro das Fahrradverleih-Projekt mit rund 50 Rädern starten. Hinzu kommen in dem von „Nextbike“ bevorzugten Stationsbetrieb noch Kosten für den Aufbau von dezentralen Stellplätzen in Höhe von etwa 8.000 Euro. „Nextbike“ sichert hierfür den Verleihbetrieb für 3 Jahre zu.

Der Fahrradverleih funktioniert bei diesem System relativ einfach: Neukunden müssen sich einmalig registrieren oder bei der ersten Ausleihe ihre Kreditkartendaten angeben. Zum Ausleihen wird die Kundenhotline angerufen – es wird dann ein Zahlencode zum Öffnen des Kombinationsschlosses angegeben. Zur Rückgabe ist das Mietfahrrad wieder am Ausleihort oder an den anderen zulässigen Stationen anzuschließen und die Kundenhotline zu informieren.

·         Aufbau eines Erprobungs- bzw. Verleihsystems für Elektrofahrräder
Elektrofahrräder sind bei den besonderen topographischen Verhältnissen in Marburg eine gute Alternative zu normalen Rädern und sind auch vom Personenkreis der sportlich eher Ungeübten zu fahren. Die Stadtverwaltung erprobt derzeit mit gutem Erfolg den Einsatz von 2 Elektro-Fahrrädern für den Einsatz als Dienstfahrrad.

Ein Teil des Preisgeldes (ca. 2.000 Euro) soll für die Anschaffung von verschiedenen Varianten von Elektrofahrrädern genutzt werden. Diese könnten im Rahmen des Fahrradverleihsystems oder als Zusatzangebot bei der Praxis GmbH für längere Zeit oder tageweise zur Erprobung ausgeliehen werden. Mit den bekannten regionalen Anbietern von Elektrofahrrädern wird deren Bereitschaft zur Mitfinanzierung geprüft.

Hinweis:
Für den Ausbau der Elektromobilität hat sich die Universitätsstadt Marburg an einem bundes­weiten Modellversuch mit einem Elektrofahrradverleih beworben. Im Erfolgsfall soll ein Elektrofahrradverleih in der Region Marburg mit verschiedenen Kooperationspartnern, wie der Region Marburger Land, realisiert werden. Vorherige Erfahrungen mit einem Fahrradverleih wären hierfür hilfreich.

 

 

3.            Sparsame Elektrogeräte – „Umweltprämie Kühl- und Gefriergeräte“

Der wirksamste Effekt für Umwelt- und Klimaschutz sowie beim Verbraucher besteht beim Austausch alter Kühl- und Gefriergeräte gegen moderne Geräte (A++). Um klimaschädliche Geräte wirklich stillzulegen, ist der Entsorgungsnachweis (INTEGRAL) oder die Rücknahmeerklärung des Händlers vorzulegen. Grundsätzlich sollen nur Geräte gefördert werden, die der Hersteller mit der Energieeffizienzklasse: A++ kennzeichnet.

 

Daneben wird mit der Stadtwerke Marburg GmbH über eine zusätzliche Förderung verhandelt: Allen Beziehern einer „Umweltprämie Kühl- und Gefriergeräte“ soll von den Stadtwerken eine Gutschrift in gleicher Höhe auf ihre Stromrechnung gegeben werden, wenn sich die Hauhalte verpflichten, für 2 Jahre Ökostrom von den Stadtwerken zu beziehen.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel                                                                Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                                     Bürgermeister

 

 

 

Anlage:            Übersicht aller Prämien

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Finanz. Auswirkung

 

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