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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0356/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der "Marburger Umweltprämie"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 67 - Stadtgrün und Friedhöfe
- Bearbeiter*in:
- Jochen Friedrich
- Beteiligt:
- 10 - Personal und Organisation
- Verfasser*in:
- Friedrich, Jochen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.06.2009
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●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.06.2009
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Preisgeld des Deutschen Klimaschutzpreises in Höhe von
50.000 Euro wird als „Marburger Umweltprämie“ für folgende Projekte verwendet:
1. Fahrrad-Umweltprämie
Marburger Bürgerinnen und Bürger
erhalten eine Fahrrad Umweltprämie für den Neukauf eines Stadtrades (50 Euro)
bzw. eines Elektro-Fahrrades (100 Euro). Mit der Abwicklung der
„Fahrrad-Umweltprämie“ wird die Praxis GmbH beauftragt. Die Fördersumme beträgt
insgesamt 10.000 Euro.
2. Fahrrad-Umweltprojekt
Ergänzend zu dem Beschluss des
Magistrats vom 11.05.2009 sollen die Mittel zusätzlich für ein nachhaltiges
„Fahrrad Umweltprojekt“ eingesetzt werden. Dieses beinhaltet den Aufbau eines
Fahrradverleihsystems (Stadträder) und die Erprobungsmöglichkeit für
Elektrofahrräder. Mit geeigneten Anbietern (z.B. Nextbike) werden
Vereinbarungen getroffen, die möglichst rasch die Einführung eine
kundenfreundlichen Fahrradverleihsystems zum Ziel hat. Die Fördersumme für das
Fahrrad-Umweltprojekt beträgt 30.000 Euro.
3. Sparsame
Elektrogeräte
Mit der Abwicklung der
„Elektrogeräte-Umweltprämie“ werden die Stadtwerke Marburg beauftragt.
Gefördert wird der Kauf von besonders energiesparenden Kühl- und Gefriergeräten
der Kategorie A++ bei nachgewiesener Entsorgung des Altgerätes. Die Fördersumme
hierfür beträgt 10.000 Euro.
Sachverhalt
Begründung:
1. Fahrrad-Umweltprämie
Für die Stärkung der
umweltfreundlichen Rad-Mobilität möchte die Stadt Marburg den Bürgerinnen und
Bürgern einen Anreiz für den Neukauf eines Stadt-Fahrrades oder
Elektro-Fahrrades in Form einer „Fahrrad-Umweltprämie“ geben.
Folgende Einzelheiten sollen dabei zugrunde gelegt werden:
·
Die
„Fahrrad-Umweltprämie“ wird den Marburger Bürgerinnen und Bürgern beim Neukauf:
o
eines Stadtrades
(kein Mountainbike, Rennrad oder Kinderrad) beim ortsansässigen
Fahrrad-Fachhandel oder
o
eines Elektrofahrrades
bei regionalen Anbietern gewährt, wenn sie gleichzeitig ein altes Fahrrad
abgeben.
Folgende Prämien werden gewährt:
Stadtrad: 50 Euro
Elektro-Fahrrad: 100 Euro (keine
Ni-Cd- Akkus!)
Die unterschiedlichen Förderbeträge
resultieren aus den höheren Anschaffungskosten für Elektro-Fahrräder. Aufgrund
der für Radfahrer topographisch schwierigen Situation in Marburg, stellen
Elektro-Fahrräder eine Alternative zu anderen motorisierten Fahrzeugen dar und
sollen besonders gefördert werden. Regional sind verschiedene Anbieter von
Elektro-Fahrrädern ansässig (z.B. Gladenbach, Eschenburg-Simmersbach, …). Die
modernen Akkus machen inzwischen höhere Reichweiten und kurze Aufladezeiten
möglich. Aufgrund der Umweltgefährdung werden Nickel-Cadmium Akkus (Ni-Cd)
ausgeschlossen.
·
Für
jeden nachweisbaren Neukauf (Quittung des Fahrrad-Fachhandels) wird die Prämie
einmal gezahlt.
·
Die
Abgabe mehrerer Fahrräder führt nicht zu einer Erhöhung der Prämie.
·
Termin:
die „Fahrrad-Umweltprämie“ wird für Neuanschaffungen ab dem 03. Juli 2009
gewährt, bis die Fördersumme (10.000 Euro) ausgeschöpft ist.
·
Ein
Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Mit der Abwicklung der „Fahrrad-Umweltprämie“ wird die
Praxis GmbH beauftragt. Gegen Vorlage des Kaufbelegs eines ortsansässigen
Fahrrad-Fachhändlers und bei Abgabe eines Altfahrrades wird die Umweltprämie
direkt ausgezahlt.
Die Altfahrräder werden nicht verschrottet, sondern von der
Praxis GmbH aufbereitet und weiterverkauft.
Antragberechtigt sind Marburger Bürgerinnen und Bürger, die
folgende Nachweise vorlegen müssen:
·
Personalausweis
oder aktuelle Meldebescheinigung.
·
Eigentumsnachweis
über das Altfahrrad. Sollte dieses nicht mehr vorliegen, ist eine
Einverständniserklärung über eine Recherche bei der Polizei über als gestohlen
gemeldete Fahrräder erforderlich.
·
Kaufbeleg
über den Neukauf eines Stadtrades (kein Mountainbike, Rennrad, Kinderrad) von
einem Fahrrad-Fachhändler aus dem Stadtgebiet Marburgs oder
·
Kaufbeleg
über den Neukauf eines Elektro-Fahrrades von einem regionalen Fachhändler
(Stadt Marburg und LK Marburg Biedenkopf)
·
Kaufbeleg
ab dem: 03.07.2009
2. Fahrrad-Umweltprojekt
Ergänzend zu dem Beschluss des
Magistrats vom 11.05.2009 sollen die Mittel zusätzlich für ein „Fahrrad
Umweltprojekt“ eingesetzt werden. Dieses beinhaltet den:
·
Aufbau
eines Fahrradverleihsystems
Der Aufbau eines
Fahrradverleihsystems wird auch in dem der Stadtverordnetenversammlung
vorliegenden Antrag von SPD/Bündnis 90/Die Grünen (VO_0351/2009) gefordert.
Hierfür wird die Realisierung mit „Nextbike“ oder anderen Anbietern geprüft.
Nach Angaben von „Nextbike“ kann die Stadt Marburg mit einem Budget von ca.
20.000 Euro das Fahrradverleih-Projekt mit rund 50 Rädern starten. Hinzu kommen
in dem von „Nextbike“ bevorzugten Stationsbetrieb noch Kosten für den Aufbau
von dezentralen Stellplätzen in Höhe von etwa 8.000 Euro. „Nextbike“ sichert
hierfür den Verleihbetrieb für 3 Jahre zu.
Der Fahrradverleih funktioniert bei diesem System relativ einfach: Neukunden
müssen sich einmalig registrieren oder bei der ersten Ausleihe ihre
Kreditkartendaten angeben. Zum Ausleihen wird die Kundenhotline angerufen – es
wird dann ein Zahlencode zum Öffnen des Kombinationsschlosses angegeben. Zur
Rückgabe ist das Mietfahrrad wieder am Ausleihort oder an den anderen
zulässigen Stationen anzuschließen und die Kundenhotline zu informieren.
·
Aufbau
eines Erprobungs- bzw. Verleihsystems für Elektrofahrräder
Elektrofahrräder
sind bei den besonderen topographischen Verhältnissen in Marburg eine gute
Alternative zu normalen Rädern und sind auch vom Personenkreis der sportlich
eher Ungeübten zu fahren. Die Stadtverwaltung erprobt derzeit mit gutem Erfolg
den Einsatz von 2 Elektro-Fahrrädern für den Einsatz als Dienstfahrrad.
Ein Teil des Preisgeldes (ca. 2.000 Euro) soll für die Anschaffung von
verschiedenen Varianten von Elektrofahrrädern genutzt werden. Diese könnten im
Rahmen des Fahrradverleihsystems oder als Zusatzangebot bei der Praxis GmbH für
längere Zeit oder tageweise zur Erprobung ausgeliehen werden. Mit den bekannten
regionalen Anbietern von Elektrofahrrädern wird deren Bereitschaft zur
Mitfinanzierung geprüft.
Hinweis:
Für den Ausbau der Elektromobilität hat sich die Universitätsstadt
Marburg an einem bundesweiten Modellversuch mit einem Elektrofahrradverleih
beworben. Im Erfolgsfall soll ein Elektrofahrradverleih in der Region Marburg
mit verschiedenen Kooperationspartnern, wie der Region Marburger Land,
realisiert werden. Vorherige Erfahrungen mit einem Fahrradverleih wären hierfür
hilfreich.
3. Sparsame
Elektrogeräte – „Umweltprämie Kühl- und Gefriergeräte“
Der wirksamste Effekt für Umwelt-
und Klimaschutz sowie beim Verbraucher besteht beim Austausch alter Kühl- und
Gefriergeräte gegen moderne Geräte (A++). Um klimaschädliche Geräte wirklich
stillzulegen, ist der Entsorgungsnachweis (INTEGRAL) oder die
Rücknahmeerklärung des Händlers vorzulegen. Grundsätzlich sollen nur Geräte
gefördert werden, die der Hersteller mit der Energieeffizienzklasse: A++
kennzeichnet.
Daneben wird mit der Stadtwerke
Marburg GmbH über eine zusätzliche Förderung verhandelt: Allen Beziehern einer
„Umweltprämie Kühl- und Gefriergeräte“ soll von den Stadtwerken eine Gutschrift
in gleicher Höhe auf ihre Stromrechnung gegeben werden, wenn sich die Hauhalte
verpflichten, für 2 Jahre Ökostrom von den Stadtwerken zu beziehen.
Egon Vaupel Dr.
Franz Kahle
Oberbürgermeister Bürgermeister
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